Verkehrsunternehmen

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Ein Verkehrsunternehmen (VU) ist ein Unternehmen, das Verkehrsdienstleistungen, also Transportweg, Verkehrsleistung, Abfertigung oder weitere Funktionen wie beispielsweise Lagern oder Verpacken, anbietet.[1] Das Lagern und Verpacken bezieht sich auf das reine Transportunternehmen und gegebenenfalls auf einen Mischbetrieb, wobei als Lagern auch die Gepäckaufbewahrung in Schließfächern in Betracht kommt.

Ausstattung

Dazu stehen dem Verkehrsunternehmen Verkehrsmittel (Infrastruktur, mobiles Gerät, Antriebsenergie, Arbeitskraft, Organisation und Betrieb u. a.) zur Verfügung, die mit unternehmerischen bzw. betriebswirtschaftlichen Methoden und Einrichtungen (Personalwirtschaft, Finanzierung, Rechnungswesen und Buchhaltung, Marketing, Vertrieb) derart koordiniert werden, dass die Unternehmensziele erreicht werden. Verkehrsunternehmen bedienen sich Verfahren für die Prozessabfolge von Ortsveränderungen von Personen, Gütern oder Nachrichten.

Rechtsform/Trägerschaft

Verkehrsunternehmen können unterschiedliche Eigentums- und Rechtsformen aufweisen, wobei öffentliche oder private Eigentümer sowie Mischformen auftreten können. Infolge der Liberalisierung und Entstaatlichung des Verkehrswesens in Europa zum Ende des 20. Jahrhunderts hat der Anteil staatseigener Verkehrsunternehmen (auch als Verkehrsbetriebe bezeichnet) abgenommen.

Die meisten Verkehrsunternehmen bieten Verkehrsleistungen primär aus eigenem wirtschaftlichen Interesse an. Jedoch kann auch der Staat ein Interesse an der Erstellung von Verkehrsdienstleistungen haben, obwohl aus rein ökonomischen Gründen eine Zweckmäßigkeit für das Verkehrsangebot nicht gegeben ist (vgl. Verkehrspolitik, Daseinsvorsorge/Grundversorgung). In diesem Falle übernimmt der Staat die Verantwortung bzw. Trägerschaft für die Erbringung der Verkehrsleistung, während das Verkehrsunternehmen als ausführende Instanz auftritt.

Weitere Bedeutungen

Als Verkehrsunternehmen oder auch Verkehrsbetrieb bezeichnet man verschiedentlich

  • im weiteren Sinne eine organisatorische Einheit, deren Aufgabe die Produktion von Verkehrsdienstleistungen ist. Diese Einheit muss nicht unbedingt ein Verkehrsunternehmen sein, sondern kann auch eine spezielle Abteilung oder eine spezielle Verwaltungseinheit sein.
  • im engeren Sinne eine nicht selbständige Wirtschaftseinheit, die als Bestandteil der öffentlichen Verwaltung für die Produktion von Verkehrsdienstleistungen zuständig ist. Beispiele: Eisenbahnbetrieb, der als Teil der Verwaltung eines Verkehrsministeriums bestehen kann, dessen unternehmerische Entscheidungen und Aufgaben durch die Verkehrspolitik beeinflussbar sein können und deren Mitarbeiter als Staatsbedienstete arbeiten; ein Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der als besondere Verwaltungseinheit der kommunalen Verkehrsverwaltung besteht. Nach dieser Definition gibt es in einer Zentralverwaltungswirtschaft kaum Verkehrsunternehmen, sondern überwiegend Verkehrsbetriebe.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Verkehrsunternehmen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Leopold L. Illetschko: Transport-Betriebswirtschaftslehre. Springer-Verlag, Wien 1966, S. 6.