Walter von Steinäcker

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Walter Maria Erich Freiherr von Steinäcker, auch Walther von Steinaecker (* 18. Juni 1883 in Köln; † 7. November 1956 in Bonn[1]) war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist, der zur Zeit des Nationalsozialismus zunächst Generalstaatsanwalt, dann Präsident des Oberlandesgerichts Breslau und schließlich Präsident des Landeserbhofgerichts war.

Biografie

Steinäcker war der Sohn eines Generalleutnants.[2] Nach dem Jurastudium trat er 1913 als Gerichtsassessor in den Justizdienst ein.[3] Nach dem Ersten Weltkrieg – Steinäcker war ein „militärisch als untauglich eingestufter und somit ungedienter Jurist“[4] – war er ab 1919 Staatsanwalt in Ratibor, dann ab 1922 in Essen und ab 1927 am Landgericht III in Berlin tätig.[3] Ab 1929 war er Oberstaatsanwalt in Braunsberg und ab Mai 1930 in gleicher Funktion am Landgericht I in Berlin tätig.[2] Steinäcker war als Oberstaatsanwalt in den öffentlichkeitswirksamen Prozess um den Sklarek-Skandal involviert, den er als „Symptom des Zeitgeistes“ ansah: Gegen Ende der Beweisaufnahme konstatierte er, das Verfahren habe „in Abgründe der sittlichen Auffassung hineingeleuchtet, die man in Deutschland nicht für möglich gehalten hätte“.[5]

Anfang Dezember 1931 wurde er Mitglied der NSDAP und betätigte sich im Propagandastab der Partei, weswegen er im Oktober 1932 einen Verweis seines Vorgesetzten erhielt.[6] Beim Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) wurde er Gaufachgruppenleiter.[2] Der SA trat Steinäcker Anfang November 1933 im Rang eines Rottenführers bei, wurde eine Woche später zum SA-Sturmbannführer befördert und erreichte in dieser NS-Organisation 1938 den Rang eines SA-Oberführers.[4] Er trat als Parteiredner auf.[2]

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten war Steinäcker im Zuge von Personalwechseln im Reichsjustizministerium als Nachfolger des Zentrum-Mitglieds Heinrich Hölscher im Gespräch.[7] Schließlich wurde er Anfang Juni 1933 Generalstaatsanwalt in Hamm.[2] In von ihm verfassten juristischen Aufsätzen forderte er im NS-Duktus ein scharfes Vorgehen gegen Kommunisten und setzte sich für harte Strafen bei Hoch- und Landesverrat ein. Auch befürwortete er Zwangssterilisierungen von Kriminellen zum Schutz der so genannten Volksgemeinschaft. Er resümierte seine Tätigkeit als Generalstaatsanwalt in Hamm mit dem Ergebnis, „dass alles verschwände, was nicht tauglich für das Dritte Reich und die Aufgaben des Führers war“.[6]

Anfang Januar 1936 wurde er Präsident des Oberlandesgerichtes Breslau. Im Januar 1943 wurde er Präsident des Landeserbhofgerichts in Celle.[2] Im Herbst 1944 wurde das Landeserbhofgericht aufgelöst.[8] Steinäcker vertrat danach Hans Semler während dessen kriegsbedingten Abwesenheit kommissarisch als Präsident am Oberlandesgericht Hamm.[9]

Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Steinäcker im April 1945 festgenommen und befand sich danach in US-amerikanischer Internierung.[10] Er trat 1948 in den Ruhestand und erhielt danach eine Pension als Oberstaatsanwalt.

Literatur

  • Hans-Eckhard Niermann: Politische Strafjustiz im Nationalsozialismus. Exemplarische Bedingungen ihrer Durchsetzung und Radikalisierung im Dritten Reich 1933–1945. In: Berichte aus der Geschichtswissenschaft. Shaker Verlag, Aachen 1996, ISBN 978-3-8265-5492-6.

Einzelnachweise

  1. Genealogisches Handbuch des Adels. C. A. Starke, 1978, S. 441
  2. a b c d e f Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 600
  3. a b Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38. Bd. 12. 4. April 1925 bis 10. Mai 1938. Bearb. von Reinhold Zilch, unter Mitarb. von Bärbel Holtz. Acta Borussica, neue Folge, hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (vormals Preußische Akademie der Wissenschaften), Bd. 2, Olms-Weidmann, 2004, S. 707
  4. a b Stephan Malinowski, Sven Reichardt: Die Reihen fest geschlossen? Adlige im Führerkorps der SA bis 1934. In: Eckart Conze, Monika Wienfort (Hrsg.): Adel und Moderne – Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert. Böhlau Verlag, Köln 2004, ISBN 3-412-18603-1, S. 128
  5. Annika Klein: Korruption und Korruptionsskandale in der Weimarer Republik. V&R Unipress, Göttingen 2014, S. 356
  6. a b Gedenkbuch für die NS-Opfer aus Wuppertal
  7. Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 3. Aufl., Oldenbourg, München 2001, S. 222 f.
  8. Peter Lindemann: Bedeutung der Herzogstadt sollte „in der ganzen Welt“ gehoben werden (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive). In: Cellesche Zeitung, 14. Juni 2013.
  9. Hans-Eckhard Niermann: Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich, ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm. In: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Juristische Zeitgeschichte. Bd. 3: Strafjustiz im Dritten Reich. Düsseldorf 1995, S. 138 f.
  10. Hans-Eckhard Niermann: Politische Strafjustiz im Nationalsozialismus. Exemplarische Bedingungen ihrer Durchsetzung und Radikalisierung im Dritten Reich 1933–1945. In: Berichte aus der Geschichtswissenschaft. Aachen 1996, S. 363