Wikiup:Löschkandidaten/Bilder/31. März 2007

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
27. März 28. März 29. März 30. März 31. März 1. April

{{Wikipedia:Redaktion Bilder/Linkbox}}

Es gibt keine neuen Bilderlöschkandidaten-Diskussionen!
Bitte benutze stattdessen DÜP

Archiv

Erledigte Diskussionen wurden ins Archiv verschoben.

Alle Einträge dieser Seite sind erledigt. -- NoCultureIcons 00:19, 16. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Allen Iverson 1.jpg

URV von angegebener Quelle, keine Lizenz --Andreas 06 00:20, 31. Mär. 2007 (CEST)

Bild:Iverson Crossover.jpg

URV von angegebener Quelle, keine Lizenz --Andreas 06 00:35, 31. Mär. 2007 (CEST)

Bild:Ceramicgrenade1.png

als Angabe bei Quelle und Urheber nur "PD". Das ist offenbar nicht der Hochlader, sondern soll wohl für Public Domain stehen. Das beißt sich aber mit GFDL. Kein ordentlicher Urheber genannt. Scheint mir auch URV von [1] zu sein. --BLueFiSH  (Langeweile?) 03:34, 31. Mär. 2007 (CEST)

Bild:Ketchum1.png

Urheber nicht angegeben, keine ordentliche Quellenangabe: Der Konstrukteur der Granate ist nicht zwingenderweise der Zeichner der Grafik. Außerdem offenbar verpixelte URV-Version von [2]. --BLueFiSH  (Langeweile?) 03:37, 31. Mär. 2007 (CEST)

Bild:GranateM67.png

Zeichnung entgegen Angabe auf Bildbeschreibung nicht vom Uploader erstellt, sondern nur eingefärbt. Als Vorlage wurde offenbar [3] verwendet. (Man betrachte auch die anderen Uploads des Benutzers. nicht viele vertrauenwürdige dabei [4]. Z.B. die beiden hier drüber) --BLueFiSH  (Langeweile?) 03:40, 31. Mär. 2007 (CEST)

Im Zweifel würde ich hier Schöpfungshöhe bei einer technischen Zeichnung annehmen, daher löschen.--Wiggum 15:41, 15. Apr. 2007 (CEST)

Bild:GranateM67-2nd-ver.png

dito LA zu Bild:GranateM67.png. Gleiche Grafik, nur klein wenig andere Bearbeitung. --BLueFiSH  (Langeweile?) 03:45, 31. Mär. 2007 (CEST)

siehe eins drüber--Wiggum 15:41, 15. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Burg Heinfels 01 07.jpg

Keine Lizenz, kein urheber. // Forrester 10:10, 31. Mär. 2007 (CEST)

Der Urheber (Benutzer:Tyrolean82) war von Beginn an angegeben. Zur Lizenz heißt es: "Das Bild darf von jedermann verwendet werden" – Das sollte kompatibel zu {{Bild-by}} sein. -- kh80 •?!• 09:56, 1. Apr. 2007 (CEST)
Wie kommst Du auf Bild-by? Der Satz gibt keinen Hinweis auf eine bestimmte Lizenz. --Noddy93 11:12, 1. Apr. 2007 (CEST)
Vorlage:Bild-by entspricht der Erklärung, die Tyrolean82 abgegeben hat. (Dass wir noch einen Hinweis auf die – gesetzliche – Pflicht zur Nennung des Urhebers hinzufügen, verletzt Tyrolean82 nicht in seinen Rechten, selbst wenn sie nicht gewollt sein sollte.) -- kh80 •?!• 11:43, 1. Apr. 2007 (CEST)
Daß ein Bild von jedermann verwendet werden kann, trifft allerdings auf alle unsere Lizenzen zu. --Noddy93 12:06, 1. Apr. 2007 (CEST)
Hat Tyrolean82 erklärt, man darf das Bild nur unter den Bedingungen der GFDL verwenden? Hat Tyrolean82 erklärt, man das Bild nur unter einer bestimmten CC-Lizenz verwenden? ... Die Bildvorlagen dienen dazu, "den rechtlichen Status" eines Bildes darzustellen. Vorlage:Bild-by stellt den rechtlichen Status dieses Bildes dar (im Gegensatz zu den GFDL-, CC- und PD-Vorlagen).
Wenn du der Ansicht bist, dass das, was in Vorlage:Bild-by steht, unter Auslegung von Tyrolean82s Erklärung nicht auf das Bild zutrifft, erläutere es bitte. Wenn du eine andere Vorlage für passender hälst, mach einen Vorschlag. – Einen Löschgrund erkenne ich jedenfalls nicht. -- kh80 •?!• 13:41, 1. Apr. 2007 (CEST)

Wieder einmal heiteres Lizenzraten oder wie? Der Benutzer (Urheber!) soll sich auf Wikipedia:Lizenzvorlagen den passenden Baustein aussuchen indem er sich im eigenen Interesse mit den Lizenzbedingungen beschäftigt und fertig. Irgendwelche Interpretationen, welche Lizenz denn nun am besten zu den Äußerungen paßt ist einfach Müll, dadurch eröffnet sich ein unnötiger Angriffspunkt für den Urheber die Lizenz auszuhebeln sobald sie ihm nicht mehr genehm ist. Ausdrücklich "CC-by" hat er nicht gesagt, was er gesagt hat ist Auslegungssache und jetzt sotier im Steitfall das Chaos wieder auseinander - schlicht gesagt das ist ein unnötiges Risiko/Unsicherheitfaktor den man sehr leicht umgehen kann! --Btr 14:50, 1. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Januarstreik2.png (erl.)

Eher kein nicht schutzfähiger, fakten-wiedergebender Zeitungsartikel. // Forrester 11:13, 31. Mär. 2007 (CEST)

Behalten, zumal amtliches Werk und keine Sch.höhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:18, 31. Mär. 2007 (CEST)

hatte ich schon vor ein paar Tagen als Bild-PD-Schöpfungshöhe getaggt.--Wiggum 15:41, 15. Apr. 2007 (CEST)

Bild:UT Saal.jpg

Freigabe nicht ausreichend. diba 14:15, 31. Mär. 2007 (CEST)

Bild:SilburyHill2005.jpg

Freigabe nicht ausreichend. diba 14:17, 31. Mär. 2007 (CEST)

Bild:Freddie francis.jpg

z.B. von [5] oder [6] --A.Hellwig 14:17, 31. Mär. 2007 (CEST)

Bild:Belur Math - Ramakrishna Tempel.jpg

Von [7], warum GFDL? --Noddy93 15:04, 31. Mär. 2007 (CEST)

Bild:Rostocker no Stress.gif (bleibt)

Auch wenn ich mich nicht damit auskenne, aber ich glaube nicht, dass das namensrecht das zulässt. // Forrester 18:47, 31. Mär. 2007 (CEST)

Wir ignorieren hier alle Rechte außer dem Urheberrecht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:17, 31. Mär. 2007 (CEST)

Nun, aber irgendwer muss den Greif doch geschaffen haben, oder? Im Kontext des Wappens ist das kein Problem, wegen PD-Amtliches Werk, aber so kann der Urheber doch seine Ansprüche geltend machen, oder? (Immer vorausgesetzt 70 Jahre pma sind noch nicht abgelaufen, natürlich.) --87.181.242.185 00:52, 6. Apr. 2007 (CEST)

Kraft Wassersuppe lege ich mal fest, dass das bleiben darf.--Wiggum 15:41, 15. Apr. 2007 (CEST)

Bild:Alexanderplatz (P ab 1 Eu).jpg (gelöscht)

Wiedergabe einer urheberrechtlich geschützten Reklametafel. Nicht als Beiwerk einzustufen, da eindeutig das Plakat das Bildmotiv ist. --Fb78 20:05, 31. Mär. 2007 (CEST)

Paperlapapp. Panoramafreiheit sehe ich für gegeben an. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:16, 31. Mär. 2007 (CEST)

panoramafreiheit:
Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. - werbetafelnd sind nicht bleibend --Frumpy !? 20:19, 31. Mär. 2007 (CEST)
Ich habe inzwischen das von Historiograf zitierte Gassofa-Urteil im Artikel Panoramafreiheit gelesen. Danach muss die Ausstellungsdauer des Objekts von vornherein auf eine zeitliche Begrenzung festgelegt worden sein, um nicht der Panoramafreiheit zu unterliegen. Die Tatsache, dass das Objekt nur zeitlich begrenzt dort steht und irgendwann mal abgebaut wird, ist dagegen unerheblich. D.h. Reklame ist nicht seiner Natur nach nur ein vorübergehend angebrachtes Objekt, weil es irgendwann wieder durch ein neues Objekt ersetzt wird. Klassisch für ein nur vorübergehend angebrachtes Werk wäre ein Reklameschild für eine einmalige Veranstaltung, die demnächst erfolgen soll. Bei dem Reklamebild im obigen Bild besteht keine solcherart zeitliche Begrenzung. Deswegen hatte die Wiederherstellung des obigen Fotos zu Recht zu erfolgen. Danke! Das Bild zeigt übrigens nicht nur ein Reklameplakat, sondern die Front eines Kaufhauses, ein Parkhaus und oben auf dem Parkhaus eine fest montierte Reklametafel (weniger als ein Viertel des Gesamtfotos). Dargestellt wird eine Ecke des Alexanderplatzes und ist in seiner Wirkung als Gesamtkomposition aller Elemente gedacht. Ähnliches sieht man in der Bildenden Kunst bereits bei Hopper (Realismus) und in der Pop-Art (nicht nur Warhol). -- 2Heit 20:24, 31. Mär. 2007 (CEST)

Wieso sollten Werbetafeln grundsätzlich nicht bleibend sein? Ein Grassofa ist auch nicht bleibend, schon allein, weil es aus Gras besteht. Ist dagegen von vornherein erkennbar, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Werbetafel ausgetauscht werden wird, so ist P. nicht gegeben. Das Grassofa-Urteil stellte darauf ab, dass es nicht auf die Absicht des Urhebers ankommt, ob P. gegeben ist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:08, 31. Mär. 2007 (CEST)

" Ist dagegen von vornherein erkennbar, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Werbetafel ausgetauscht werden wird, so ist P. nicht gegeben." - Aber genau das ist hier doch erkennbar, da derartige Werbeplakate i.d.R. immer nur für einen bestimmten Zeitraum (meisten einige Wochen) gemietet werden und das Plakat dann ausgewechselt wird, spätestens wenn die derzeitige Werbeaktion beendet ist. Ansonsten würde das doch bedeuten, daß man jedwedes Werbeplakat ohne Verfallsdatum unter der Panoramafreiheit hier hochladen könnte, oder verstehe ich das falsch? --88.134.140.64 23:10, 31. Mär. 2007 (CEST)
Plakate wie das in Frage stehend sind grundsätzlich nicht bleibend. Die Dauer, mit der das Plakat da hängt, lässt sich bei der Werbeagentur erfragen oder beim Plakatwandvermieter, dessen Kontaktdaten überlicherweise auch am Plakat angebracht sind. Das Plakat bleibt gewöhnlich dort nicht bis zum natürlichen Verfall. Warum Historiograf jetzt plötzlich in eine Kerbe haut mit allen, die hier die ganze Zeit Film- und Reklameposter hochladen, ist mir schleierhaft. Das ist garantiert nicht im Sinne des Gesetzgebers, und das weiß Histo auch ganz genau. --91.23.235.228 00:15, 1. Apr. 2007 (CEST)
  • Löschen: Plakat kommt ganz gewiss bei Ende der Werbekampagne und Beginn einer neuen wieder ab und ist damit nicht bleibend. --BLueFiSH  (Langeweile?) 01:57, 1. Apr. 2007 (CEST)
Behalten, da sonst Hunderte hervorragender Bilder gelöscht werden müssten. Das Hochladen von Filmpostern und das Zeigen eines Abschnitts eines öffentlichen Platzes, mit einem Werbeplakat darin sind zweierlei. Meine Fotos sind Kunst und keine Filmwerbung, sie haben auch keine Ähnlichkeit mit Werbung! Für die "Panoramafreiheit" eines Objekts kommt es nicht darauf an, ob die Werbekampagne mal irgendwann vorüber ist, sondern darauf, dass das Plakatieren des Platzes nicht nur "vorübergehend" erfolgt. Da Reklamebilder der Art, um die es geht, faktisch dauerhaft einen Großteil öffentlicher Plätze verschandeln, könnte viele dieser Plätze nicht mehr öffentlich dokumentiert werden. Es kommt tatsächlich darauf an, ob die Reklametafel fest installiert ist und damit dauerhaft das Stadtbild bestimmt. Jeder weiß, dass es absurd wäre, einen Großteil öffentlicher Plätze "auf immer" nicht mehr öffentlich dokumentieren zu können. Allein die Zahl der betroffenen Wikipedia-Bilder von öffentlichen Plätzen in Wikipedia schätze ich auf Hunderte. Darum hat "History" richtig erkannt, dass es eine eklatante Dummheit wäre, dieser falschen und lebensfremden Rechtsauffassung zu folgen (was auch kein Gericht bisher getan hat!). Aber bitte, ich lösche gerne Hunderte Bilder hier aus Wikipedia raus, wenn es euch so gefällt, sollen sie alle für diese Blödheit bezahlen, damit ihr damit glücklich werdet. Diesen Liebesdienst erbringe ich speziell für euch!  :-( -- 2Heit 16:39, 2. Apr. 2007 (CEST)
Wo hier der Alexanderplatz abgebildet wird, muss mir wohl entgangen sein. --BLueFiSH  (Langeweile?) 21:24, 2. Apr. 2007 (CEST)
Außerdem: Angesichts Spezial:Beiträge/2Heit bin ich der Auffassung, dass du hier bewusst provozieren und stören möchtest. plonk. --BLueFiSH  (Langeweile?) 21:26, 2. Apr. 2007 (CEST)
Zitat: "Wo hier der Alexanderplatz abgebildet wird ..." ist dir offensichtlich entgangen. Och, kein Fernsehturm und keine Weltzeituhr zu sehen? Is ja 'n Ding! Gehört Bluefish zum Kompetenzteam? -- 2Heit 00:29, 3. Apr. 2007 (CEST)

Plonk, das würd ich jetzt langsam auch mal sagen. Am Ende der Löschfrist löschen, bitte. --Fb78 09:35, 3. Apr. 2007 (CEST)

Die Sachargumentation lautet: weil wir den Benutzer nicht leiden mögen, erklären wir sein Foto für unzulässig. Seit wann ist URV eine Geschmacksfrage - oder schlimmer noch - eine Sympathiefrage? Da gehen doch wohl sämtliche Kategorien durcheinander. Ich meine, ist Wikipedia der Besitz einiger Wikipediabenutzer, die hier die hier das Terrain zu beherrschen scheinen? Der Leser, der in den Artikeln gute Bilder sehen will, interessiert sich doch nicht dafür, wer hier wen gut leiden kann. -- 2Heit 10:24, 3. Apr. 2007 (CEST)
Ich hab dich zwar schon geplonkt, aber ganz speziell für dich nochmal: Das Bild wird gelöscht, weil es ein urheberrechtlich geschütztes Bild wiedergibt. Es fällt nicht unter die Panoramafreiheit, weil das Plakat nur befristet angebracht ist. Das Plakat ist nicht als Beiwerk zu betrachten, sondern vielmehr zentrales Bildmotiv. Solche Bilder haben wir in Tausenden von Fällen zuvor gelöscht und das wird auch in Zukunft so bleiben. Ich würde dich bitten, auf Wikipedia weitere Fälle zu finden, in denen Plakate abgebildet sind, und sie hier zur Löschung vorzuschlagen, wenn dem so sein sollte. --Fb78 13:03, 3. Apr. 2007 (CEST)
Jaja und hier schon mal eine kleine Anzahlung der weiteren Reklamebilder anderer Fotografen, die nach der "weg mit"-Methode gleich mit in den Orkus gejagt werden können. Macht mal schön kaputt, was euch zu groß und unverständlich daherkommt.
Diese Bilder liegen alle auf Wikimedia Commons. Bitte stell dort, nicht auf wikipedia.de, individuelle Löschanträge. Das Bild vom Picadilly Circus dürfte rausfallen, da fehlt Schöpfungshöhe. Danke für deine Mithilfe. --Fb78 09:36, 4. Apr. 2007 (CEST)

Es kommt auf den vorherigen Willen des Künstlers an (z.B. Christo: Nur 5 Tage Reichstag verhüllen, dann ist für immer Schluss damit)! Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es für die Wirksamkeit des Urheberrecht gegen die Panoramafreiheit nicht darauf ankommt, ob eine Werbefirma eine Ausstellungsfläche nur befristet mietet, sondern darauf, ob der Künstler die öffentliche Präsentation befristet hat und dabei klar verfügt hat, dass im Anschluss an die Ausstellung, die Rechte der ausstellenden Firma, das Werk auszustellen, erloschen sind. Das geschieht bei Werbeobjekten so praktisch niemals, sondern der Künstler verfügt, dass das Ausstellungsrecht der Firma, die das Werbeobjekt erlangt, um es auszustellen, unbegrenzt (nicht befristet) ist. Die Werbefirma kann es dauerhaft nutzen. Wenn sie die Ausstellung auf einer Werbefläche, die ein dauerhaftes Präsentieren der Werbung ermöglicht, trotzdem begrenzt, ist das unerheblich für die Panoramafreiheit. Deshalb hat Histo Recht und das Bild kann behalten werden. -- 62.134.72.43 13:12, 4. Apr. 2007 (CEST)

Wenn ich richtig sehe, diskutiert hier kein einziger Jurist mit. Oder bist du einer? Da wir hier alle, Historiograf eingeschlossen, nur Hobby-Rechtsausleger sind, möchte ich doch eine solche Hypothese nicht einfach übernehmen. Diese Behauptung liefe nämlich auf eine Änderung der Wikipedia-Richtlinien hinaus, die hier und auf Commons bei vielen LAs eine Rolle spielen. Zudem haben wir nur EIN EINZIGES Gerichtsurteil, auf das sich hier alle stützen, und bei dem ging es nicht um ein Plakat, sondern um ein Grassofa.
Ich kann nur raten, einen Rechtsanwalt um Erörterung dieses Problems zu bitten. Bis dahin sollten wir uns an die gängigen Urheberrechtskommentare halten, die, wie in Panoramafreiheit angeführt, vermuten, dass Plakate eher nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Und vielleicht sollten wir auch bei den Regeln bleiben, die bisher für alles gegolten haben, bis wir einen verbindlichen Grund für diese Änderung geliefert bekommen. Nach den gegenwärtig geltenden Regeln muss dieses Bild gelöscht werden. --Fb78 13:56, 4. Apr. 2007 (CEST)
Naja, aber nach den Regeln der Vernunft sollte es schon zugehen. Christo hat die Ausstellungsdauer begrenzt, weil ihm das Werk besonders wertvoll war, dieser Grund wurde gerichtlich anerkannt, die Panoramafreiheit muss deswegen gegen sein Urheberrecht zurückstehen. Den Werbefirmen ist nach einer kurzen Zeit das Werbeobjekt bedeutungslos geworden, darum bezahlen sie danach keine Miete mehr für die Ausstellungsfläche. Irgendwann wird das Plakat überklebt oder abgerissen, weil der Werbeflächenvermieter einen neuen gefunden hat, der bezahlt. Warum wegen der Bedeutungslosigkeit des Werbeplakats das Urheberrecht gegen die Panoramafreiheit zur Geltung kommen soll, ist ein Geheimnis des Löschantragsstellers. Die Gerichtsurteile sagen es, Histo sagt es und mir leuchtet es ebenfalls ein, dass keine rechtlichen Bedenken existieren, das Bild zu behalten. Außerdem ist das Foto echt witzig! Ein klasse Beispiel für die Verschandelung der Stadt Berlin -- SpaceRubber 14:32, 4. Apr. 2007 (CEST)
Du nervst. --Fb78 15:17, 4. Apr. 2007 (CEST)
"Dann müßten noch andere Bilder gelöscht werden" ist KEIN Grund!!!! ('tschuldigt, aber das mußte hier mal so fett hin.) Ich bezweifele zwar, daß so viele Bilder plötzlich gelöscht werden müßten, schließlich folgt die Löschung dieses Bildes keiner neuen Regelung - aber selbst wenn es so wäre, wäre das mitnichten ein Grund, Urheberrechte verletzende Bilder zu behalten! (Meine Güte, muß man so etwas neuerdings wirklich noch sagen? Mord wird doch auch nicht plötzlich legal, wenn wir nur genug Menschen töten!!) Oberstes Ziel der Wikipedia kann doch nicht sein, hübsche Bildchen zu haben, sondern hübsche Bildchen im Rahmen der Legalität zur Verfügung zu stellen. Sonst können wir auch gleich anfangen, Texte von anderen Internetseiten zusammenzukopieren, weil wir doch sonst so häßliche rote Links haben... - So, was die Diskussion angeht, stimme ich natürlich Fb78s vorletztem Beitrag zu: löschen, mit Beiwerk hat das Plakat ja nun wirklich nichts zu tun. Und Reklameplakate sind per Definition vorübergehend, eine Ausnahme liegt nicht vor. Finite Incantatem! --Ibn Battuta 11:20, 7. Apr. 2007 (CEST)

Ich sehe die Werbetafel als Hauptteil des Bildes an. (nach 1* draufsehen und ohne mich besonders dafuer zu interessieren) Elvis untot 17:37, 8. Apr. 2007 (CEST)

Gelöscht. Stichhaltige Argumente gegen Löschen wurden nicht angeführt. --Fb78 10:08, 10. Apr. 2007 (CEST)

Nachtrag: Dies ist Historiografs letzter Beitrag zu dieser Diskussion. Ich unterschreibe ihn vollinhaltlich und er rechtfertigt auch die Löschung. Da gibt es einfach nichts mehr zu diskutieren. --Fb78 12:46, 10. Apr. 2007 (CEST)