Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2009/März

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Kompetenzüberschreitung

Das Schiedsgericht besitzt nicht die Kompetenz, bestehende Verfahren abzuändern. Die Kompetenzen des SG beschränken sich auf:

  1. Verwarnung von Benutzern
  2. Vollsperrung von Benutzern (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  3. Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
  4. Aufhebung von Benutzersperren
  5. Verwarnung von Administratoren
  6. Entzug des Adminstatus (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  7. Einschränkung der Adminrechte (z. B. Admin darf keine Benutzer sperren, keine Seiten löschen)
  8. Bewährung (z. B. erhöhte Sperrdauer bei erneutem Vorfall wie Edit-War oder persönlichen Angriffen)
  9. Lob von Benutzern wegen richtigen/konfliktmindernden Verhaltens

Ich sehe in der Einstellung des Benutzersperrverfahren für Sarcelles eine deutlich Überschreitung der Kompetenzen. Hier versuchte das SG einen höchst umstrittenen Punkt der Regularien, ob eine Entsprrung mit 2/3 Prostimmen (für die Entsperrung) worum es ein Meinungsbild gegeben hat, durch die Hintertür einzuführen. Dass halte ich für sehr unüberlegt, und sollte schleunigst verbessert werden. -- Widescreen ® 12:34, 28. Mär. 2009 (CET)

Wir haben ja gar nichts geändert, da hätte vorher schon was da sein müssen. Es gab zum Zeitpunkt unserer Entscheidung (im Dezember!) aber keine Entsperrrichtlinie. --Thogo BüroSofa 02:11, 27. Apr. 2009 (CEST)