Wohnungslosigkeit

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Wohnungslosigkeit beschreibt als Oberbegriff die Lebenslage von Menschen ohne festen Wohnsitz oder geschützten privaten Wohnraum.[1]

Abgrenzung

Wohnungslosigkeit wird häufig mit Obdachlosigkeit verwechselt oder gleichgesetzt. Die beiden Begriffe werden in der aktuellen internationalen wissenschaftlichen Diskussion aber differenziert: Obdachlosigkeit ist zwar Bestandteil, macht insgesamt gesehen jedoch nur einen Teil der Wohnungslosigkeit aus. Für die meisten Menschen ist dieser gleichwohl mit Abstand am besten sichtbar, da Obdachlose sich häufig im öffentlichen Raum aufhalten (und dort teilweise auch nächtigen).

Als wohnungslos gelten beispielsweise auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen mussten und die kurz- bis mittelfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind, wie z. B. in Frauenhäusern. Auch Heimbewohner können als wohnungslos gelten, sofern sie nicht über einen entsprechenden privaten Raum verfügen, eine Notschlafstelle gilt nicht als Wohnung.

Die bis in die 1990er Jahre übliche Bezeichnung als nichtsesshafte Personen wird auf Grund des stark diskriminierenden Bedeutungshintergrunds, gerade in der Zeit des Nationalsozialismus, nicht mehr verwendet.

Europäische Definition

Der Europäische Verband nationaler Organisationen der Wohnungslosenhilfe (FEANTSA) unterscheidet in seiner übergreifenden Definition von Wohnungslosigkeit (ETHOS – Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung) vier konzeptionelle Kategorien:[2]

Diese sind weiter unterteilt in 13 operationelle Kategorien.

Definition nach BAG Wohnungslosenhilfe

Laut der offiziellen Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe in Deutschland sind Menschen wohnungslos, wenn sie über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und auf ordnungs- oder sozialrechtlicher Grundlage in eine kommunale Wohnung oder in ein Heim der Wohnungslosenhilfe eingewiesen werden.

Darüber hinaus besteht Wohnungslosigkeit auch, wenn die Betroffenen in einer Notunterkunft oder als Selbstzahler in einer Billigpension leben. Wohnungslos sind zudem jene Personen, die „Platte machen“ (BAG-W 2006). Dies ist ein szeneüblicher Ausdruck und bedeutet, ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Lebenslage und Ursachen

Viele Wohnungslose stammen aus defizitären familiären Verhältnissen, die nur wenig Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Traumatische Erfahrungen, wie z. B. der Tod nahestehender Personen oder der Verlust beruflicher Existenz stellen dabei häufig Faktoren dar, die wesentlichen Anteil an der Entstehung einer Wohnungslosigkeit tragen (Essendorfer 2006).

Wohnungslosigkeit ist meist ein wichtiger Hinweis auf Armut. Sie hat sehr oft den Hintergrund einer massiven Krise in der Lebensgeschichte. Die Ursachen sind dabei vielfältig. Wohnungslosigkeit entsteht auch durch die Situation von Menschen, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen Übergangswohnheime, Asyle und Herbergen, aber auch andere Übergangslösungen.

Wohnungslos sind Immigranten und Asylwerber, die in Auffangstellen, Lagern, Heimen oder Herbergen wohnen, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist. Ausländer mit befristeter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die in Gastarbeiterquartieren leben, sowie alle Arten von Arbeitsmigranten können ebenfalls in die Situation kommen.

Eine weitere Gruppe Wohnungsloser sind Menschen, die aus Institutionen entlassen werden, z. B. Gefängnissen, Spitälern, Heilanstalten und Jugendheimen. Bei diesen Menschen sind häufig keine oder nicht rechtzeitig Vorkehrungen zur Entlassung getroffen worden, so dass zum Zeitpunkt der Entlassung kein Wohnplatz zur Verfügung steht. Ganz junge Erwachsene fallen oft nicht mehr unter die Jugendwohlfahrt, bleiben aber weiterhin im Heim, weil keine andere Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht.

Situation im deutschsprachigen Raum

Die durch die Wohnungslosigkeit hervorgerufene gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung ermöglicht den Betroffenen nur wenig Rückgriffsmöglichkeiten auf ein soziales Umfeld, das sie materiell und emotional angemessen unterstützen könnte. Die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen erhöht die Gefahr der Fremdbestimmung durch die Akteure des Hilfesystems und öffentlicher Behörden (Notz 2005).

Deutschland

In Deutschland wird bisher keine amtliche Statistik über Wohnungslosigkeit geführt (Stand: Ende 2019). Der Bundestag verabschiedete am 16. Januar 2020 ein Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung, das ab 2022 eine zentrale Statistik zu wohnungslosen Menschen in Gemeinschafts- oder Notunterkünften vorsieht. Zudem soll eine ergänzende Wohnungslosenberichterstattung über Menschen berichten, die vorübergehend bei Verwandten oder Freunden untergekommen sind oder die auf der Straße oder als Selbstzahler in Billigpensionen leben. Alle zwei Jahre soll ein Wohnungslosenbericht veröffentlicht werden.[3][4]

Die BAG Wohnungslosenhilfe führt seit Jahren Schätzungen durch, aus denen hervorgeht, dass die Wohnungslosigkeit seit 2009 kontinuierlich steigt. Ab 2015/16 hat sich die Gesamtzahl durch Flüchtlinge noch einmal dramatisch erhöht. Die BAG W geht für 2018 von 678.000 Personen aus, die im Laufe des Jahres wohnungslos waren (2017: 651.000). Daran betrug der Anteil von Frauen 25 % (59.000) und von Minderjährigen 8 % (19.000). Die anerkannten Flüchtlinge machten 2018 mit 441.000 Personen den weitaus größten Teil der Wohnungslosen aus.[5]

Laut Geschäftsführung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sind das unzureichende Angebot an bezahlbarem Wohnraum, die Schrumpfung des Sozialwohnungsbestandes und die Verfestigung von Armut Hauptgründe für die steigende Zahl der Wohnungslosen.[5] Auch der Anteil von Familien und Berufstätigen unter den Wohnungslosen steigt. In bestimmten Fällen kann das Sozialamt für die Miete und angesammelte Mietschulden aufkommen, um eine Wohnungslosigkeit zu verhindern.[6] Unter bestimmten Umständen – insbesondere Mietrückstand, Verkommenlassen der Wohnung, unzulässige Untervermietung (§ 543 BGB) – kann der Vermieter fristlos kündigen und nach Ablauf einer Räumungsfrist eine Räumungsklage einreichen.

Österreich

Auch zur Wohnungslosigkeit in Österreich ist die Datenlage schwierig. Die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zuletzt 2009 erstellte Wohnungslosenerhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) nennt 37.000 Fälle für das Jahr 2006, wobei nur von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe betreute oder beratene Klienten in diese Zählung eingingen. 606.000 Österreicher lebten in überfüllten Wohnräumen. 2007 seien 41.769 Delogierungen (Zwangsräumungen) eingeleitet worden.[7] Eine Untersuchung aus dem Jahr 2017 geht von rund 21.500 registrierten Wohnungslosen aus, wobei diese Zahl auf registrierte Obdachlose (Personen mit einer Hauptwohnsitzbestätigung für Obdachlose nach § 19a Meldegesetz) und in Einrichtungen für Wohnungslose beschränkt ist.[8]

Schweiz

Wie in Deutschland und Österreich werden auch in der Schweiz keine bundesweiten Zahlen erhoben. Einzelne Städte schätzen die Anzahl Wohnungsloser anhand der Übernachtungen in den Notschlafstellen und den Angaben von Hilfseinrichtungen.[9] Tendenziell wird dabei eine Zunahme von Menschen ohne festem Wohnsitz beobachtet (Stand Ende 2017).[10][11]

Einzelnachweise

  1. Zum Wandel der Begriffe vgl. Wolfgang Ayaß: Vagabunden, Wanderer, Obdachlose und Nichtsesshafte. Eine kleine Begriffsgeschichte der Hilfe für Wohnungslose, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 43 (2013), Heft 1, S. 90–102.
  2. ETHOS – Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, abgerufen am 16. Januar 2014.
  3. Statistik zur Wohnungslosigkeit. In: bundesregierung.de. 16. Januar 2020, abgerufen am 18. Januar 2020.
  4. Gesetzentwurf zur „Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung“. In: eu-schwerbehinderung.eu. 16. Januar 2020, abgerufen am 18. Januar 2020.
  5. a b Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: Wohnungslosigkeit – Kein Ende in Sicht, abgerufen am 11. November 2019.
  6. Simone Gaul: Erst das Baby, dann die Räumungsklage. In: Zeit online. 1. Dezember 2019, abgerufen am 5. Dezember 2019.
  7. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: Wohnungslosigkeit und Wohnungslosenhilfe in Österreich. online (Memento vom 17. Januar 2014 im Internet Archive) ( Kurzfassung (Memento vom 17. Januar 2014 im Internet Archive)), abgerufen am 16. Januar 2014.
  8. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz: Eingliederungsindikatoren 2017 – Kennzahlen für soziale Inklusion in Österreich (Seite 27), November 2018, abgerufen am 28. März 2019.
  9. SRF: Obdachlos in der Schweiz – Die Unsichtbarkeit quält am meisten, 10. Dezember 2017
  10. Nau: Immer mehr Obdachlose in Schweizer Städten, 4. Dezember 2017
  11. Tages-Anzeiger: Nervenkrieg in der Notunterkunft, 18. Dezember 2017

Literatur

Weblinks