z. D. (Militärsprache)

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Offiziere konnten in den deutschsprachigen Streitkräften bis zur Auflösung der Wehrmacht 1945 zur Disposition, abgekürzt z. D. als Zusatz zum Dienstgrad, gestellt werden. Sie schieden damit aus dem aktiven Dienst aus und erhielten eine Pension. Dies entsprach nach heutigem Sprachgebrauch einer Versetzung in den „einstweiligen Ruhestand“. Sie befanden sich unter Kontrolle der Landwehrbehörden und konnten zum Beispiel im Mobilmachungsfall sofort wieder verwendet werden.

Dies geschah insbesondere während des Ersten Weltkriegs. In diesem Fall erhielt der Offizier wieder den normalen Sold.

Bekanntes Beispiel dafür ist der spätere Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg.

Siehe auch

Literatur

  • Ulrich Herr, Jens Nguyen: Die deutschen Generale sowie Kriegsministerien und Generalstäbe von 1871 bis 1914. (= Kataloge des Bayerischen Armeemuseums Ingolstadt. Bd. 10), Verlag Militaria, Wien 2012, ISBN 978-3-902526-60-1, S. 114–118.
  • Meyers Konversationslexikon von 1888