Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

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Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Staaten, die vollständig teilnehmen in blau. Großbritannien und Irland haben ein Opt-out mit der Möglichkeit des Opt-in für einzelne Fälle. Dänemark hat ein generelles Opt-out.

Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein politisches Konzept der Europäischen Union, das auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI) zurückgeht und aus den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, polizeiliche Zusammenarbeit sowie Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung besteht.

Geschichte

Im Zuge der fortschreitenden Integration wurde deutlich, dass insbesondere aus dem Binnenmarkt und der Freizügigkeit Gefahren für die Mitgliedstaaten und ihre Bürger erwachsen können. Zu nennen sind insbesondere grenzüberschreitende Kriminalität, unkontrollierte Migration, aber auch das Problem des gezielten Ausspielens der einzelnen nationalen Rechtsordnungen gegeneinander.

In Reaktion hierauf haben die Mitgliedstaaten durch den Vertrag von Maastricht 1992 ihre politische Kooperation um die Politikfelder Justiz und Inneres erweitert. Diese bildeten die sogenannte dritte Säule der EU. Diese war stark intergouvernemental geprägt: Beschlüsse konnten nur einstimmig von allen Mitgliedstaaten im Rat der EU getroffen werden, das Europäische Parlament hatte keine Mitspracherechte. Im Einzelnen umfasste diese 3. Säule die Bereiche:

Mit dem Vertrag von Amsterdam von 1997 werden all diese Maßnahmen unter dem Begriff Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zusammengefasst und dieses Konzept wurde ausdrücklich in den Rang eines Zieles der Union gehoben. Zugleich wurden mit dem Vertrag von Amsterdam die JZZ und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr aus der intergouvernementalen 3. Säule der EU in die supranationale 1. Säule überführt („vergemeinschaftet“), sodass darüber nun im Mitentscheidungsverfahren (mit Mehrheitsentscheid im Rat und Mitspracherecht für das Europäische Parlament) entschieden wurde. Der Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, sieht nun vor, dass auch die PJZS im Rahmen der Politikbereiche justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und polizeiliche Zusammenarbeit vergemeinschaftet wird. Damit wurde die frühere „3. Säule“ aufgelöst und Entscheidungen über die Innen- und Justizpolitik in der EU nunmehr grundsätzlich nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das dem Mitentscheidungsverfahren entspricht, getroffen werden. Zugleich wurden die „flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr“ in Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung umbenannt.

Irland und Dänemark wirken aufgrund von Zusatzprotokollen nur sehr begrenzt an den Politiken in den Bereichen Justiz und Inneres mit. Dasselbe galt auch für das Großbritannien vor dessen ausscheiden aus der EU.

Siehe auch

Literatur

Weblinks