Zweihandschaltung

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Die Zweihandschaltung (umgangssprachlich auch Zweihandbedienung) ist eine Schutzeinrichtung für Maschinen. Sie wird vorwiegend zur Absicherung der Hände und Arme gegen mechanische Gefährdungen durch Quetschen, Scheren oder Einzug verwendet.

Wirkprinzip

Zum Auslösen der gefahrbringenden Bewegung, z. B. des Arbeitshubes einer Presse, müssen beide Bedienelemente gleichzeitig mit den Händen betätigt werden. Beim Loslassen eines der Bedienelemente wird die Bewegung gestoppt oder – falls dadurch keine Gefährdung entsteht – die Bewegungsrichtung umgekehrt. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Hände während der gefahrbringenden Bewegung außerhalb des Gefahrenbereiches, nämlich an den Bedienelementen, befinden. Eine Betätigung beider Bedienelemente mit einer Hand oder mit anderen Körperteilen wird durch einen ausreichenden Abstand, Trennwände oder andere konstruktive Maßnahmen verhindert.

Nachteilig bei Zweihandschaltungen ist, dass die Bedienperson während der Betätigung der Bedienelemente keine anderen Tätigkeiten ausüben kann. Durch vorzeitiges Loslassen eines Bedienelementes kann es zu Schlechtteilen oder Störungen kommen. Prinzipbedingt schützt eine Zweihandschaltung nur die Person, die sie bedient.

Einteilung und Anforderungen nach DIN EN 574

Zweihandschaltungen müssen je nach dem abzudeckenden Risiko unterschiedlich hohen Anforderungen genügen. In EN 574 werden deshalb mehrere Typen von Zweihandschaltungen definiert. Bestimmte Grundanforderungen sind für alle Typen gültig:

  • die Betätigung muss mit beiden Händen erfolgen
  • das Ausgangssignal der Steuerung darf nur so lange anliegen, wie beide Bedienelemente betätigt werden. Das Ausgangssignal darf dann nur nach Loslassen beider Bedienelemente neu erzeugt werden.
  • wird eines der Bedienelemente losgelassen, muss das Ausgangssignal beendet werden
  • eine versehentliche Betätigung und ein Umgehen der Schutzeinrichtung darf nicht möglich sein

Weitere Anforderungen hängen vom Typ der gewählten Zweihandschaltung ab

  • Typ I: Anwendung der Kategorie 1 nach DIN EN 954-1 (d. h. in der Regel einkanalige Ausführung).[1]
  • Typ II: Anwendung der Kategorie 3 nach DIN EN 954-1 (einfehlersichere, in der Regel zweikanalige Ausführung)
  • Typ IIIA: beide Stellteile müssen synchron innerhalb 0,5 s betätigt werden, Kategorie 1
  • Typ IIIB: beide Stellteile müssen synchron innerhalb 0,5 s betätigt werden, Kategorie 3
  • Typ IIIC: beide Stellteile müssen synchron innerhalb 0,5 s betätigt werden, Kategorie 4 (Auch Anhäufung von bis zu 3 Fehlern führt nicht zum Ausfall der Sicherheitsfunktion.)

Bedienelemente

Als Bedienelemente werden oft elektrische Taster oder handbetätigte Pneumatikventile verwendet, gelegentlich auch Bedienhebel (beispielsweise bei hydraulischen Ladebordwänden zur Wahl der Bewegungsrichtung) oder andere Bedienelemente. Einzelne Hersteller verwenden neuartige Wirkprinzipien wie kapazitive Taster.

Es stehen vorkonfektionierte Zweihand-Bedienpulte zur Verfügung, die neben zwei Tastern und normgerechten Trennwänden einen Nothalttaster enthalten.

Steuerung

Um die Anforderungen hinsichtlich der Kategorie nach DIN EN 954-1 zu erfüllen, müssen auch die verwendeten Steuerungskomponenten und Aktoren entsprechend ausgelegt sein.

Als Logikbausteine stehen spezielle Zweihandschaltgeräte zur Verfügung, bei komplexeren Steuerungen wird die Funktion der Zweihandschaltung durch eine programmierbare Sicherheitssteuerung abgebildet. Bei vielen Anbietern stehen für programmierbare Sicherheitssteuerungen geprüfte Funktionsmodule Zur Zweihandschaltungen zur Verfügung.

Bei pneumatischen Pressen kommen bei Typ II, IIIB und IIIC pneumatische Pressensicherheitsventile zum Einsatz, die die Funktion von Logikbaustein und Aktoren in sich vereint. Die Ansteuerung ist durch handbetätigte Pneumatikventile oder elektrisch möglich.

Prüfung

Zweihandschaltungen müssen jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden. Dabei wird auch eine Messung der Nachlaufzeit vorgenommen, also der Zeit, in der die gefahrbringende Bewegung nach Loslassen eines Stellteiles zum Stillstand kommt.

Vorschriften

  • DIN EN 574:2008 Sicherheit von Maschinen – Zweihandschaltungen – Funktionelle Aspekte – Gestaltungsleitsätze (für die Europäische Union)
  • ZH 1/456 "Sicherheitsregeln für Zweihandschaltungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung" (gültig für Pressen im Maschinenaltbestand)

Einzelnachweise

  1. Anmerkung: DIN EN 574 verwendet Stand 2013 noch die Begrifflichkeiten der DIN EN 954-1, nicht der geltenden DIN EN ISO 13849-1.