„Diskussion:Schulpräsenzpflicht in der COVID-19-Pandemie“ – Versionsunterschied

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 15. Mai 2021, 23:27 Uhr

Quellen und Verweise zum Thema

Weblinks, die oben in auskommentierten Abschnitten stehen, sind unten in diesem Extra-Abschnitt vermutlich überflüssig. Sie sollten entweder als Einzelnachweise anderswo eingesetzt werden oder ganz entfernt werden, falls die auskommentierten Abschnitte tatsächlich obsolet sind. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 11:44, 3. Apr. 2021 (CEST)

PS: Nach dem Vorsortieren gerade eben bleiben noch drei Links, die sich auf Hessen beziehen. Links zu einzelnen Bundesländern sollten nicht in einem übergeordneten (d.h. Deutschland-spezifischen) Artikel stehen. Der Rest wären zwei Weblinks, zusammen mit dem Weblink-Abschnitt also drei Links, die möglicherweise als solche sinnvoll sein könnten (hab's nicht geprüft), falls keiner Einzelnachweise daraus macht. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 11:54, 3. Apr. 2021 (CEST)

Kinderarbeit und Zwangsarbeit?

"Im Gegensatz zur reinen Präsenzpflicht in der Schule bedeutet Schulpflicht umfassender, dass Schüler bestimmter Klassen beziehungsweise eines bestimmten Alters am Unterricht teilnehmen und Leistungen gemäß der für ihre Schulform und Jahrgangsstufe vorgegebenen Lehrplänen und Curricula erbringen müssen."

In Deutschland (und auch in allen UN-Mitgliedsstaaten) ist Kinderarbeit und Zwangsarbeit doch verboten, dachte ich. --2A02:908:1963:180:C844:E43F:9A1A:1C75 01:27, 16. Mai 2021 (CEST)