Diskussion:Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz
Eigner
Hallo Hilarmont, Du hast in Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz das Wort "Eigner" durch "Eigentümer" ersetzt. Die liechtensteinische Regierung hat dieses Wort im Sinne von Eigentümer verwendet, jedoch hierzu "Eigner" geschrieben (Eignerstrategie etc.). Eigner ist nach Adelung in seinem Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (1744/1811): "des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Eignerinn, plur. die -en, der eigenthümlicher Besitzer, der Eigenthümer.Die Arglist und die Stärke, Bisher von Raube satt und Eigner fremder Werke, Dusch; wo es aber die ganz ungewöhnliche Bedeutung eines unrechtmäßigen, eines gewaltthätigen Besitzers, eines Usurpateurs, zu haben scheinet. Das Schwed. Ägare bedeutet gleichfalls einen Eigenthümer."
Eigner gbit es nicht nur auf Schiffen bzw. im Zusammenhang mit Schiffen. Soweit ich gesehen habe kommst Du aus Süddeutschland und hier ist das Wort Eigner ebenfalls noch weit iSv "Eigentümer" verbreitet (wie auch CH, FL, A). --Asurnipal (Diskussion) 18:27, 5. Dez. 2012 (CET)