Diskussion:Fotorecht

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Artikel-Konkurrenz zu "Bildrechte"

Der Artikel befindet sich in ungeklärter Konkurrenz zu Bildrechte - er wurde aus einem REDIRECT dorthin geschaffen, wohl weil das Portal Fotografie keine fremden Götter duldet. Es sollte bei dem Siehe auch-Verweis deutlich gemacht werden, dass dort eine umfangreiche Darstellung der Problematik zu finden ist. Die Literaturangaben entsprechen nicht der Norm, es sind Erscheinungsjahre anzugeben, das Buch von Hertin ist willkürlich aus einer Vielzahl relevanter Titel zum Urheberrecht ausgewählt worden. --Historiograf 17:16, 28. Jul 2004 (CEST)

Ich wäre auch für eine Wiederherstellung des Redirects. Inhaltlich steht hier nichts, was nicht in Bildrechte schon treffender erklärt wäre. In der jetzigen Form scheint mir der Artikel nur ein kaum verkappte Werbung für fotorecht.de zu sein. Zweimal wurde im Text auf diese Website verlinkt. Ich habe die beiden Links durch ein deutlich gekennzeichnetes externes Link im Abschnitt "Links" ersetzt. 84.59.87.246 18:07, 22. Sep 2005 (CEST)

Einen Grund, das Thema in zwei Artikel (Fotorecht und Bildrecht) aufzuteilen, sehe ich nicht. Alle Aspekte des Fotorechts sind Teil des Bildrechts.

Ich schon!
Der Artikel Bildrechte befasst sich nur mit der Frage, welchen Schutz Fotografen genießen (primäres Erkenntnisinteresse: Was darf ich mit Fotos anstellen, die ich nicht selbst gemacht habe, und was dürfen andere mit meinen Fotos anstellen?). Das Fotorecht befasst sich aber auch mit der Frage, wie Rechteinhaber sich davor schützen können, dass Aufnahmen von ihnen oder ihrem Eigentum angefertigt werden, d.h. mit Fotografierverboten.
Abgesehen davon werden Gemälde und Zeichnungen nicht vom Fotorecht erfasst, wohl aber von Bildrechten. --CorradoX (Diskussion) 10:35, 2. Sep. 2014 (CEST)
Corradox' letzten Satz kann man so nicht stehen lassen. Gleich im zweiten Satz der Einleitung zum Artikel Bildrechte wird ganz selbstverständlich (als ob Bild ein Synonym für Lichtbild wäre) der Zusatz Licht eingefügt.
Richtig ist allerdings, dass der Artikel die Frage: „Was ist mit Darstellungen, die mit der Hand oder am Computer angefertigt wurden?“ nur im Zusammenhang mit Verfremdungen behandelt. --37.138.99.218 11:40, 2. Sep. 2014 (CEST)
Insofern, als es keine Bildrechte an Fotos gibt, die illegal zustande gekommen sind, gehört die Frage, was man fotografieren darf, sehr wohl in den Artikel Bildrechte. Also ist dieser Artikel überflüssig. → Redirect anlegen! --85.16.180.132 10:32, 3. Sep. 2014 (CEST)
Wie schon hier ausgeführt wurde, stimmt das so nicht. --Martin K. (Diskussion) 14:52, 3. Sep. 2014 (CEST)
Allerdings halte auch ich eine Artikeldopplung eigentlich für überflüssig, zumal der von Corradox beschrieben Fokus unterschied sich nicht aus den Lemmata ableiten lässt. --Martin K. (Diskussion) 14:52, 3. Sep. 2014 (CEST)

Free Culture

Ich finde, alle Artikel zu Copyright, Urheberrecht, Bildrecht sollten einen Verweis auf die Free-Culture-Diskussion enthalten. Vgl. http://www.blogigo.de/loewenzahn/Copyright-und-Musik-Blogs/336/ Besonderheit: Warum gibt es zwar ein Zitatrecht bei Texten, aber nichts vergleichbares bei Bildern? Immerhin könnte man die Abbildungen unterhalb einer bestimmten Auflösung freigeben, damit über Bilder gesprochen / diskutiert werden kann. Wenn jemand sich da genauer auskennt, wäre ein Hinweis hier prima.

Nachhtrag: Free_Culture

--Delabarquera 13:21, 6. Feb. 2008 (CET)

Es gibt auch bei Bildern ein "Zitatrecht". Es gibt die Möglichkeit des Bildzitates. Die wird im verlinkten Artikel Bildrechte auch in einem eigenen Absatz erwähnt. Alles was du ansprichst gehört in diesen Artikel. jodo 21:47, 14. Feb. 2008 (CET)


werbender Link

bitte den Link fotorecht.de entfernen, es handelt sich um Eigenwerbung für einen Anwalt, ohne wesentliche Information. Das muss auf Wikipedia nicht sein. Danke. --84.169.112.209 11:41, 14. Mai 2008 (CEST)

seh ich auch so, mal gelöscht -- 131.220.192.15 09:55, 10. Sep. 2010 (CEST)