Diskussion:Lagervertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Februar 2015 um 06:00 Uhr durch imported>Daceloh(360276) (Neuer Abschnitt →‎Abschnitt Lagerpapiere).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Nicht-Deutschland

Gibt es im Rest der Welt keine Lagerverträge? Hier fehlt mir ein bisschen die Schweizer und Österreicher Sicht und die anderen Länder, die nocht wichtig sind. Yotwen 15:07, 3. Sep. 2010 (CEST)

Mir ist aufgefallen, dass sich unter der Passage "Lagerpapiere (Lagerscheine u.ä.)" ein Fehler verbirgt. Dort heisst es unter anderem: "...Einen Orderlagerschein darf ein Lagerhalter allerdings nur ausstellen, wenn er ein vom Regierungspräsidenten ausgestelltes Zertifikat zum Orderlagerhalter erhalten hat. ..." Diese Anforderung ist in Deutschland bereits seit 1998 abgeschafft. Vgl. im Kommentar Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 33. Auflage 2008, zu § 467, Randnummer 7 Patricia -- 160.83.30.198 20:02, 1. Feb. 2011 (CET)

Abschnitt Lagerpapiere

"Des Weiteren verspricht der Lagerhalter gleichzeitig, das Gut aufzubewahren und auszuliefern. Bestehend aus Lageraufnahmeschein und Lagerempfangsschein."

Der zweite Satz ist unvollständig und unverständlich. Vielleicht kann jemand vom Fach das anders formulieren?--mundanus Disk. 07:00, 12. Feb. 2015 (CET)