Diskussion:Verbreitungsverbot
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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Dezember 2015 um 09:54 Uhr durch imported>GiftBot(633938) (→Defekter Weblink: Wikipedia:Defekte Weblinks/Botmeldung (Problem?) – letzte Bearbeitung: CopperBot, 16.12.2011 06:53:58 CET, Bot: Signaturnachtrag für Beitrag von [[Benutzer:89.204.155.192|89.2…).
Was ist juristisch gesehen Verbreitung?
Wird private, unentgeltliche Weitergabe von betroffenem Material oder das blose weitergeben von download Links im Sinne des Verbreitungsverbotes als Verbreitung klassifiziert? 79.239.146.232 14:22, 21. Aug. 2010 (CEST)
- Beides. Weitergabe ist immer Verbreitung, es interessiert dabei nicht, ob damit eine Vergütung, eine Geschäftsmässigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Download-Links oder URL-Angaben sind ebenso Zugänglichmachung wie eine Vorführung. Auch wer privat handelt, macht sich strafbar. (nicht signierter Beitrag von 89.204.155.192 (Diskussion) 23:23, 15. Dez. 2011 (CET))
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl07-003.shtml
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 10:54, 28. Dez. 2015 (CET)