Diskussion:Verbreitungsverbot
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Was ist juristisch gesehen Verbreitung?
Wird private, unentgeltliche Weitergabe von betroffenem Material oder das blose weitergeben von download Links im Sinne des Verbreitungsverbotes als Verbreitung klassifiziert? 79.239.146.232 14:22, 21. Aug. 2010 (CEST)
- Beides. Weitergabe ist immer Verbreitung, es interessiert dabei nicht, ob damit eine Vergütung, eine Geschäftsmässigkeit oder eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Download-Links oder URL-Angaben sind ebenso Zugänglichmachung wie eine Vorführung. Auch wer privat handelt, macht sich strafbar. (nicht signierter Beitrag von 89.204.155.192 (Diskussion) 23:23, 15. Dez. 2011 (CET))
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl07-003.shtml
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 10:54, 28. Dez. 2015 (CET)