Benutzer:Karsten11/Gerichtsorganisation in Thüringen in der Weimarer Republik
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Die Gerichtsorganisation in Thüringen in der Weimarer Republik wurde in der Weimarer Republik mit dem Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449) beschlossen. Damals wurde folgende Gerichtsorganisation für Thüringen festgeschrieben:
Einzelnachweise
- ↑ a b Gesetz über die Amtsgerichte Auma und Neustadt a. d. Orla vom 11. November 1926 (Ges.-S. S. 399)
- ↑ Gesetz über die Amtsgerichte Greiz, Triebes und Zeulenroda vom 28. Mai 1934 (Ges.-S. S. 93)