Diskussion:Direktvermarktung erneuerbarer Energien
Änderungen der Managementprämie
Inszwischen hat sich die Managementprämie geändert (s. http://www.clearingstelle-eeg.de/files/MaPrV_121102_juris.pdf). Daher müsste die entsprechende Tabelle überarbeitet werden.
--saxbb (Diskussion) 10:58, 5. Jan. 2013 (CET)
Weitere Hintergrundinformationen
Bei diesem Artikel fände ich es schön, wenn zum einen noch erwähnt würde, dass der erzeugte Strom an der Börse verkauft wird und dass diese Regelung auf einen verstärkten Einsatz von Speichertechnologien abzielt.
TS Frank (nicht signierter Beitrag von 81.200.198.20 (Diskussion) 11:12, 24. Mai 2011 (CEST))
- gibt es dafür eine Quelle? --Isjc99 13:25, 24. Nov. 2011 (CET)
Überarbeitung notwendig
Ich möchte den Artikel überarbeiten und an die aktuelle Rechtslage anpassen. Da die Marktprämie Teil des EEG-Gesetzes "Direktvermarktung" ist und Begriffe wie "Managementprämie" und "Flexibilitätsprämie" dabei auch eine wichtige Rolle spielen, möchte ich den Titel gern in "Direktmarktung Erneuerbare Energien" umbenennen. --Honolulu99 11:44, 28. Nov. 2011 (CET)
Das EEG ist ja mittlerweile verabschiedet. Der Artikel sollte also die derzeitige Rechtslage erläutern und einen engen Bezug zum Hauptartikel Erneuerbare-Energien-Gesetz herstellen.--Isjc99 12:17, 24. Nov. 2011 (CET)
- Ich habe nach weitgehender Überarbeitung mal den Überarbeitungsbaustein entfernt.
- --Seisofrei (Diskussion) 11:52, 25. Mär. 2012 (CEST)
Dienstleister
Als Hinweis: Es gibt schon eine Firma (Buzzn.net) über die man seinen Strom vermarkten oder auch Strom von anderen Erzeugern beziehen kann. Die Zeit berichtete 2013 Die Solarzwerge kommen (nicht signierter Beitrag von 87.79.96.169 (Diskussion) 20:50, 7. Jan. 2014 (CET))
Konkurrierende Modelle...
...fehlen bisher. Hier steht etwas dazu drin. Sollte vielleicht noch ergänzt werden. Dazu werden dort auch Schwächen der Direktvermarktung thematisiert. Andol (Diskussion) 01:22, 5. Feb. 2014 (CET)
Anlage OHNE Anschluss an den öffentlichen Stromversorger (Autarke Systeme)
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie sich das bei Anlagen verhält, welche z.B. einen entspr. dimensionierten Akku haben, nicht an den öffentlichen Versorger angeschlossen sind, aber z.B. im Sommer (dank massenweise PV Überschuss) auch massenweise Strom übrig haben.
Darf so ein Strom (3 phasig oder auch 1 phasig, wie vom "normalen Netzversorger") denn auch verkauft werden, z.B. durch ein Bindeglied Namens "Einspeisewechselrichter"? Man könnte also 1 phasig, oder auch 3 phasig (jeweils mit N) in ein "fremdes" (also dann öffentliches) Netz einspeisen...
?????
Was sagen denn die Experten hier auf Wikipedia dazu? Und was sagt das EEG eigentlich dazu? Ich verstehe das EEG nämlich diesbezüglich nicht. Gehen die "Experten" beim EEG denn IMMER davon aus, dass man an einem öffentlichen Netz angeschlossen ist? Oder bin ich der Einzige, der sich so eine Situation (aktuell noch selten, demnächst wohl öfter anzutreffen) vorstellen kann?
Danke.
Grüße Jürgen von der Lötseite. (nicht signierter Beitrag von Bmmhloetseite (Diskussion | Beiträge) 15:51, 2. Nov. 2014 (CET))
Defekte Weblinks
Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_06/2011_242/03.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (56) andere Artikel, gleiche Domain
- http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/doc/47859.php
- http://www.erneuerbare-energien.de/die-themen/gesetze-verordnungen/erneuerbare-energien-gesetz/eckpunkte-der-eeg-novelle/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetGas/AnzeigenMitteilungen/MeldungFlexibilitaetspraemie/MeldungFlexibilitaetspraemie_node.html
– GiftBot (Diskussion) 05:16, 2. Feb. 2016 (CET)