Diskussion:Andreas Walther (Soziologe)

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Nicht hinreichend belegte Rehabilitierung

Eine anonymer Benutzer (IP ‎2a02:2028:51d:3a01:fca8:81ad:d0c7:6371) ergänzte den Artikel um Folgendes: 1953 wurde er voll rehabilitiert. Der Oberregierungsrat Dr. Baring schrieb ihm am 6.2.1954: "Sehr verehrter Herr Professor Walther! Ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Ihnen gemäss Verfügung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg - Personalamt - vom 29.1.54 auf Grund des § 78a des Bundesgesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes rückwirkend ab 1. September 1953 wieder die Rechtsstellung eines entpflichteten Professors zuerkannt worden ist. Leider konnte erst jetzt auf Grund des Änderungsgesetzes zum Bundesgesetz zu Art. 131 GG. Ihre volle Rehabilitierung durchgesetzt werden." Im Bearbeitungskommentar heißt es: Ich bin die Enkelin von Andreas Walther. Durch den Tod meiner Mutter, der Tochter von Andreas Walther, habe ich Dokumente über Andreas Walther geerbt. Darunter ist auch der zitierte Brief über die Rehabilitierung von Andreas Walter 1953. Ich machte die Bearbeitung rückgängig, mir fehlt ein zugänglicher Beleg. --Jürgen Oetting (Diskussion) 23:03, 16. Feb. 2016 (CET)

Für den Brief braucht es einen Beleg.
Aus dem Brief eine "volle Rehabilitation" zu interpretieren, das ist schon verwegen.
Es gibt tausende von Entnazifizierungsverfahren, in denen Spruchkammern in zweiter Instanz Belastete, Minderbelastete und Mitläufer zu „Entlasteten“ gemacht haben. Dafür und für den Artikel 131 GG gab es in der Bundesrepublik Anfang der 1950er Jahre Gründe, so wie Adenauer Gründe hatte, Hans Globke zu beschäftigen. Wenn diese Personen sich als "voll rehabilitiert" bezeichnen ließen, dann sollte dafür auch die jeweilige Quelle und unter Umständen auch der Zusammenhang genannt werden. Der derzeitige (2016) Auschwitzprozess zeigt auch, was von den Freisprüchen (Rehabilitation) anderer kleiner und großer NS-Täter in früheren Zeiten zu halten ist, denke ich mal --Goesseln (Diskussion) 09:12, 17. Feb. 2016 (CET)