Diskussion:Fahrrad mit Hilfsmotor/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
< Diskussion:Fahrrad mit Hilfsmotor
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Juni 2016 um 07:31 Uhr durch imported>Harry8(174216) (Harry8 verschob die Seite Diskussion:Fahrrad mit Hilfsmotor/Archiv/2007/Februar nach Diskussion:Fahrrad mit Hilfsmotor/Archiv/1).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Rechtslage in Deutschland

In dem Artikel ist beschrieben, daß das Vorderrad max. 26 Zoll und das Hinterrad max. 28 Zoll sein darf. Der Link auf die Site des Bundesjustizministeriums zeigt aber andere Angaben: Felgendurchmesser für Vorder- und Hinterrad: mindestens 559 mm (entspricht 26 Zoll), aber nicht mehr als 640 mm (entspricht 28 Zoll). Werde den Artikel ändern. *jr. --77.176.2.166 03:20, 20. Feb. 2007 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Bwbuz (Diskussion) 23:29, 10. Jun. 2016 (CEST)