Diskussion:Fahrrad mit Hilfsmotor/Archiv/1
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Rechtslage in Deutschland
In dem Artikel ist beschrieben, daß das Vorderrad max. 26 Zoll und das Hinterrad max. 28 Zoll sein darf. Der Link auf die Site des Bundesjustizministeriums zeigt aber andere Angaben: Felgendurchmesser für Vorder- und Hinterrad: mindestens 559 mm (entspricht 26 Zoll), aber nicht mehr als 640 mm (entspricht 28 Zoll). Werde den Artikel ändern. *jr. --77.176.2.166 03:20, 20. Feb. 2007 (CET)
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