Diskussion:Einräumungsvertrag
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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. August 2016 um 19:21 Uhr durch imported>Immofried(1083569) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt: Zur Änderung vom 21.08.16: Grammatisch ist "Wohneigentume" der korrekte Plural. Sachlich ist der Plur…).
Zur Änderung vom 21.08.16: Grammatisch ist "Wohneigentume" der korrekte Plural. Sachlich ist der Plural richtig, weil durch den Einräumungsvertrag jedem Fall mindestens 2 Einheiten von Wohneigenum entstehen. Ohne Zweifel kann man das auch im Singular ausdrücken, aber falsch ist am Plural nichts. --Immofried (Diskussion) 21:21, 21. Aug. 2016 (CEST)