Diskussion:Ruhestand

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. September 2016 um 18:32 Uhr durch imported>Thoken(35676) (→‎Defekter Weblink: erl.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ruhestand als hoffentlich letzten Lebensabschnitt zu betiteln ist schon makaber.

Sorry, aber da steht höflich, nicht hoffentlich


War die Änderung von "65" auf "67" ein schlechter Scherz, oder gehts euch Deutschen echt schon so schlecht? 192.35.241.134 20:59, 15. Mär. 2007 (CET)

Ne is jetzt neu so, uns gehts supi hier, wir meckern zwar, aber es geht :). Achja demnächst bitte WP:AU nutzen. --Kuhlo 21:00, 15. Mär. 2007 (CET)

Ich finde, hier fehlt die Abgrenzung zum Ruhestand des Beamtenrechts und ich finde die Bemerkung, Ruhestand könne, "wenn tarifkonform", erzwungen werden, unverständlich bis unpassend.

Unzählige Beispiele zeigen, daß oftmals aus politischen Gründen (Säuberungen im weitesten Sinne zum Beispiel 1933 ff., 1945 ff., 1990 ff.) und sicherlich auf unterschiedlichen, auch rechtlichen Grundlagen, aber wohl kaum auf tariflicher Grundlage zwangspensioniert wurde.

Im Hinblick hierauf wirkt dann auch die Aussage, Ruhestand werde als soziales Recht empfunden, wie Spott und Hohn für die Betroffenen.

Ich kenne keine "tarifkonforme" Regelung zur Zwangspensionierung (im Beamtenrecht gibt es keine Tarifbindung, im Gegenteil, Arbeitnehmer im Lohnempfängerbereich und Angestellte werden im öffentlichen Dienst als Tarifkräfte bezeichnet, ferner gibt es auch hier Bedienstete, die außertarifliche Angestellte sind, bei denen alles individuell arbeitsvertraglich geregelt ist), aber das muß natürlich nichts heißen.

--Frankenschüler 22:01, 4. Jan. 2008 (CET)



Mehrstufiger u. Einstufiger Vorruhestand was ist damit? Es wäre schön wenn man auch die verschiedenen Formen des Ruhestandes u. des Vorruhestandes als Maßnahme zur Personalfreistellung mit aufführt und näher erklärt!? --J. Lohheim77.190.80.92 13:28, 15. Feb. 2009 (CET)

Richtig das fehlt in dem Artikel vollständig. Welche Möglichkeiten gibt es vor 67 legal auszusteigen. Wo gibt es darüber was zu lesen usw. Wer ist schon so blöd und klettert mit 67 noch auf dem Dach rum ??? --212.111.238.57 09:30, 31. Jan. 2011 (CET)

Relevant?

Ist diese gesetztliche Ausnahme erwähnenswert? Beim Vorruhestand wird in Höhe des Versorgungsabschlages bis zu 10,8 % lebenslang ein Ausgleichsbetrag gezahlt. Der Abschlag entfällt also für die vorzeitige Zurruhesetzung. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:23, 3. Nov. 2012 (CET)

Sachsenross, Pferdeköpfe

Ohne Anspruch auf die Richtigkeit meiner Überlegungen möchte ich, noch ohne Quellenhinweise, anregen, den Fragen auf einem anderen Wege nachzugehen. 1. Warum hatte Karl der Große Grund in seinem Recht für die Sachsen das Schlachten und Verzehren von Rössern verboten? 2. Es gibt eine Überlieferung, wonach die Sachsen in den vorchristlichen Zeiten den Kopf der geschlachteten Pferde den Göttern opferten, indem sie diesen als Opfer am Giebel des Hauses für eben diese Götter anbrachten (annagelten. 3. EFerner existiert die Vermutung, dass es sich bei den symbolischen (Holz-) Köpfen um eine Ersatzhandlung der (Nieder-) Sachsen handelte, weil sie seit dem Verbot keine realen Pferdeköpfe mehr verwenden konnten, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen.

Gobelinus 12. März 2013, 8.30 h

Unkorrekter Abschnitt in Vorruhestand

In Vorruhestand findet sich folgender unkorrekter Abschnitt: "Trotz der Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Deutschland ermöglichen manche Betriebe ihren Mitarbeitern nach wie vor, bereits mit 58 Jahren in den Ruhestand zu treten. Die hierfür eigentlich fälligen Abschläge von mindestens 25,2 Prozent (84 monatliche Abschläge à 0,3 Prozent auf der Basis des Renteneintrittsalters 65 Jahre) werden teilweise ausgeglichen, so z. B. bei Volkswagen.[1]"

Meine Kritik:

  • Wie hoch Abschläge sind, hängt von der Altersgrenze der jeweiligen Rentenart ab (Sonderregelungen z.b. für Frauen, langjährige Versicherte). Abschläge in Höhe von 25,2% gibt es grundsätzlich nicht - der Höchstwert liegt bei 18%.
  • Im genannten Artikel geht es um eine Kombination aus Altersteilzeit und Ausgleich durch die Firma. Tatsächlich ist dort von Abschlägen i.H.v. 7,2 % (für 2 Jahre!) die Rede - wovon VW gerade einmal die Hälfte übernimmt.

Nachdem ich die Detailtiefe des Abschnitts für nicht angebracht halte, empfehle ich die Entfernung des Abschnitts.

Besser gesagt: Ich entferne ihn jetzt; sollte jemand diese Idee doch als wichtig erachten, so kann diese Person gerne den Text von hier zurückkopieren, sollte dabei allerdings die entsprechenden Korrekturen einbauen. --AMH-DS (Diskussion) 15:59, 20. Sep. 2013 (CEST)

Einstweiliger Ruhestand

Der "einstweilige Ruhestand" fehlt hier. Für die allerhöchsten Beamten gilt nämlich: wer genug Mist gebaut hat, "geniest nicht mehr das Vertrauen" und darf ohne jede Gesundheitsprüfung in einen auskömmlichen, vorgezogenen Einstweiligen Ruhestand. --84.135.154.99 18:51, 18. Jan. 2016 (CET)