Diskussion:Private Arbeitsvermittlung
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Vermittlungsgebühr
Im Artikel steht "Bis zum 31. März 2012 musste nach § 296 SGB III zwischen dem arbeitssuchenden Bewerber und dem Privaten Arbeitsvermittler ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden. Seit dem 1. April 2012 ist dieser Vertrag nicht mehr nötig und es reicht wenn man einen Vermittlungsgutschein vorweisen kann."
Eine Quelle dafür wäre gut - das Schriftformerfordernis scheint im Absatz 1 immer noch zu stehen. --I-user (Diskussion) 11:24, 13. Feb. 2015 (CET)
Defekte Weblinks
Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/Wortlaut-der-Qualitaetsstandards.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (47) andere Artikel, gleiche Domain
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://iab.de/infoplattform/privatearbeitsvermittlung
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: Arbeitsvermittler (aktuell)
- http://www.arbeitsagentur.de/nn_27760/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Internetseiten-Privater-Arbeitsvermittler.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (47) andere Artikel, gleiche Domain
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
– GiftBot (Diskussion) 09:16, 27. Dez. 2015 (CET)
Überschneidung und Abgrenzung mit/von anderen Lemmas
Auf der Diskussionsseite zu "Arbeitsvermittler" erläutert - bitte gerne den Vorschlag diskutieren. --MerkasLugele (Diskussion) 22:27, 18. Feb. 2017 (CET)