Diskussion:Gestaltungsrecht

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Die Angabe des Gestaltungsgrunds wird von der ganz h.M. nicht verlangt, solange das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die im Artikel aufgeführte abweichende Mindermeinung hat nach meiner Recherche (bisher) keinen Eingang in die Fachliteratur gefunden. Ich werde sie daher aus dem Artikel entfernen, falls hier kein Widerspruch mit Begründung eingeht. --Wiesel 12:21, 21. Nov. 2006 (CET)


--- Schlage vor, die Problematik zur Angabe des Gestaltungsgrundes aus dem Artikel auszulagern (zB in Kündigung). Im allgemeinen Artikel über Gestaltungsrechte sollte ein kurzer Hinweis auf die Gestaltungsgrund-Frage allemal genügen. - Attila, 21.12.2006

Was gilt wo?

Es werden viele Gesetzesstellen ohne Hinweis, dass es sich um (bundes)deutsche handelt, zitiert. Vgl. Portal Diskussion:Recht#Umfangreiche Hinzufügungen eines nationalitätenbezogenen Zusatzes --Peter Gröbner (Diskussion) 08:19, 27. Dez. 2014 (CET)
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter Gröbner -- 14:31, 6. Sep. 2017 (CEST)