Benutzer Diskussion:Nienstedten
Willkommen bei Wikipedia!
Hallo Nienstedten!
Schön, dass du bei Wikipedia mitmachst! Wir freuen uns über jeden neuen Autor, der mithilft, diese Enzyklopädie zu erweitern und zu verbessern.
Weil du neu hier bist, empfehle ich dir, einmal auf der Seite Starthilfe vorbeizuschauen. Dort findest du viele hilfreiche Links zu weiterführenden Hilfeseiten. Für den Schnelleinstieg als Autor bietet sich auch unser Tutorial an. Dort ist in sieben Kapiteln das Wichtigste für deine ersten Schritte hier zusammengefasst.
Wenn du dann noch Fragen hast, kannst du dich gerne an unsere Mitarbeiter auf der Seite Fragen von Neulingen wenden. Außerdem hast du die Möglichkeit, über das Mentorenprogramm einen festen Ansprechpartner für deine Anfangszeit zu finden.
Ich wünsche dir viel Spaß bei Wikipedia. --‑‑Mupa280868 • Disk. • Tippsp. 18:20, 1. Jan. 2018 (CET)
Relevanz und Belegpflicht....
...findest du unter WP:RBK (als Ergänzung zu WP:RK) und unter WP:BLG#Grundsätze. Falls du in den RBKs irgendetwas findest, was erfüllt ist, stelle es bitte im Artikel dar, denn momentan ist ein Löschantrag wegen fehlender enzyklopädischer Relevanz noch nicht ausgeschlossen. Nicht jedes Thema ist für Wikipedia relevant. --Ein fröhlicher Franke (Diskussion H7) 18:52, 1. Jan. 2018 (CET)
Ja OK; für den konkreten Quelltext der Einzelnachweise wäre dieser Link sinnvoll gewesen: Hilfe:Einzelnachweise. Indirekt geht es aber auch aus der anderen Seite hervor, was hier erforderlich ist. --Ein fröhlicher Franke (Diskussion H7) 19:58, 1. Jan. 2018 (CET)
- Gerne auch Wikipedia:Interessenkonflikt beachten! (Mein Hinweis nach der Offenlegung Deines Verwandtschaftsverhältnisses mit Irma Michels). Martin Sg. (Diskussion) 14:58, 2. Jan. 2018 (CET)
Urheberrechtliche Situation der Bilder im Artikel
Die Werke im Artikel Irma Michels unterliegen dem Urheberecht. Die Malerin ist Rechteeinhaberin gewesen, nun ist es der gesetzliche Erbe der Rechte. siehe auch WP:Bildrechte.
Es gibt jetzt zwei Varianten:
- Du bist der gesetzliche Erbe der Malerin und bist daher berechtigt, die Fotos der Werke in die Wikipedia zu stellen. Bitte dann über WP:OTRS die Freigabe der Bilder bestätigen
- Du bist nicht der gesetzliche Erbe und auch sonst nicht nachweislich vertraglich berechtigt, diese Bilder zur Weiternutzung unter der Creative Commons-Lizenz freeizugeben - dann müssen die Bilder leider wieder gelöscht werden.
Bei Fragen: Wikipedia:Urheberrechtsfragen. Gruss andy_king50 (Diskussion) 19:04, 1. Jan. 2018 (CET)
Antwort: Danke für den Hinweis. Ja, ich bin gesetzlicher Erbe der Malerin. Die Freigabe der Bilder ist ja durch die Lizenz Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International erfolgt, oder fehlt noch etwas?
- also Variante 1. Das generelle Problem ist, dass sich jede x-beliebige Person als "Benutzer Nienstedten" in Wikipedia anmelden kann und dass daraus sich nicht schließel lässt dass es sich um den Rechteinhaber handelt. Bitte lies WP:OTRS und bestätige die Freigabe der Bilder wie dort vorgegeben. Ein Eintrag in den Bildbeschreibungen wie "Permission given by me as legal heir of Irma Michels." Könnte Sinn machen, um künftige Nachfragen zu vermeiden. andy_king50 (Diskussion) 23:31, 1. Jan. 2018 (CET)
Siehe auch QS-Disk. Martin Sg. (Diskussion) 14:54, 2. Jan. 2018 (CET)
- Problem erledigt. Bilder auf Commons wurden mit OTRS-Ticket versehen (nicht von mir). --Túrelio (Diskussion) 08:46, 3. Jan. 2018 (CET)
Irma Michels
Hallo Nienstedten!
Die von dir angelegte Seite Irma Michels wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.
Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.
Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.
Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.
Grüße, Xqbot (Diskussion) 19:25, 2. Jan. 2018 (CET) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)