Wikiup:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/02

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
< Wikiup:Urheberrechtsfragen‎ | Archiv
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. März 2018 um 08:07 Uhr durch imported>Lómelinde(1308992) (nicht geschlossene Formatierungstags small und strike → s).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

öffentliches Gebäude

Ich habe ein ähnliches Problem. Ich würde gern ein Foto von einer Messing-Büste beim Artikel der entsprechenden Person einstellen. Die Büste steht im frei zugänglichen Foyer eines öffentlichen Gebäudes (TU Dresden). Muss die Genemigung der Universität bzw. Fakultät eingeholt werden, oder sogar die des Künstlers - oder fällt das auch noch unter Panoramafreiheit. -- Burts 17:53, 17. Feb 2006 (CET)

Bitte angesichts der Größe dieser Seite neue Fragen nur dann an einen bisherigen Betreff anhängen, wenn der Betreff sehr jung ist oder ein Verweis am Seitenende erfolgt Sonst wird eine solche Frage leicht übersehen. Foyer ist Innenraum, also nix Panoramafreiheit. Genehmigung des Künstlers ist wichtiger als die der Fakultät, da diese sicher keine entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. --Historiograf 18:35, 17. Feb 2006 (CET)

Neue Informationen über internationale Bildrechte-Aspekte

Wichtiger Lesestoff: [1] --Historiograf 18:25, 30. Jan 2006 (CET)

Haushaltsgeräte

Sind Fotos meiner Waschmaschine, Kühlschrank oder HiFi-Anlage erlaubt? Beispiel: Bild:RevoxA77MKIII.jpg--Putput 19:11, 30. Jan 2006 (CET)

Einen Urheberrechtsschutz würde ich mal ausschließen wollen, bei Geschmacksmuster ist die Policy der WP die, dass wir dieses Problem ignorieren (vorausgesetzt der Hersteller hat das Ding angemeldet) --Historiograf 19:18, 30. Jan 2006 (CET)

Bild:Reisepass.jpg

Nur kurz, funktioniert ein gescannter Reisepaß (Vorderseite) unter der GNU-Lizenz? Das Teil gehört einem ja nicht einmal, man ist nur Besitzer! Oder ist der sogar gemeinfrei, da fehlende Schöpfungshöhe bzw. behördliches Dokument, oder ... was weiß ich? --84.181.255.204 07:59, 31. Jan 2006 (CET)

Ich sehe da keine urheberrechtlichen und sonstigen Probleme. --Historiograf 15:56, 31. Jan 2006 (CET)

Bild:Red Screen of Death.jpg

Die Fehlermeldung an sich erreicht wahrscheinlich nicht die Schöpfungshöhe. Aber der Windows-Fenster-Kram? -- Timo Müller Diskussion 10:33, 31. Jan 2006 (CET)

Sehe ich auch nicht, keine Schöpfungshöhe. --Historiograf 15:58, 31. Jan 2006 (CET)

Privatkopien von Notenblättern

Dürfen von Notenblättern Privatkopien erstellt werden? --84.61.4.140 17:10, 1. Feb 2006 (CET)

Kannst du § 53 Absatz 4 UrhG nirgends im Netz finden oder bist du des Deutschen nicht mächtig? Ich würde mal vorschlagen, diese wissensdurstige IP, die uns hier mit Beschäftigung versorgt, zu sperren. --Historiograf 17:44, 1. Feb 2006 (CET)

Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

AT ist eine URV im o. g. Artikel aufgefallen. Er hat den Artikel entsprechend markiert und auf der Diskussionsseite des Artikels dazu Stellung bezogen. Einsteller Optimismus bezweifelt, dass es sich um eine URV handelt und hat im Artikel hat er den URV-Baustein mehrfach entfernt. Ich habe den Artikel in der Version mit URV-Hinweis gesperrt. Der Benutzer wurde auf seiner Disk auf die URV hingewiesen. Dort und auf meiner Disk bezeichnete er die Vorwürfe als „Phantasie“ und den Artikel als „urheberrechtlich ok“. Liege ich richtig, oder ist es tatsächlich keine URV? --ST 17:01, 1. Feb 2006 (CET)

Der Artikel ist zwar aufgrund der Informationen der HP geschrieben. Die Sätze und der gesamte Aufbau wurden dabei verändert. Somit ist der Urheber --Optimismus 17:14, 1. Feb 2006 (CET) und nicht der HP-Betreiber. --Optimismus 17:14, 1. Feb 2006 (CET)
Wikipedia:Textplagiat. Eine 1:1-Umsetzung liegt nicht vor. Dass nur eine Quelle verwendet wurde, ist nicht gut. Ich würde umformulieren und weitere Quellen auswerten. Ist die die Gedankenführung des paraphrasierten Artikels eindeutig schützenswert ("Sprachwerk" im Sinne von §2 UrhG)? Ich hätte zumindest Zweifel. Der URV-Hinweis sollte daher wenigstens genauer begründet werden. Ich habe das ja jetzt nur überflogen. --GS 17:34, 1. Feb 2006 (CET)

In Fällen einer Grauzone hilft weder Rechthaberei ("das ist eine "URV" - "Nein!" "doch"!), sondern nur das Ärmelaufkrempeln und Umformulieren. Versionslöschung nicht geboten. Ich möchte den Admin ST dringend bitten, sich durchzulesen, was auf der genannten Textplagiat-Seite zum Umgang mit URV-Warnungen steht. Bevor man lange streitet, sollte man konstruktiv den Text von der Vorlage in gemeinsamer Arbeit entfernen. --Historiograf 17:48, 1. Feb 2006 (CET)

Das geht aber nciht da die seite jetzt gesperrt ist.--Optimismus 17:52, 1. Feb 2006 (CET)

Ich habe sie entsperrt. --GS 17:57, 1. Feb 2006 (CET)

§ 53 Absatz 4 UrhG

Was verbietet § 53 Absatz 4 UrhG? --84.61.31.108 11:06, 2. Feb 2006 (CET)

Bevor Historiograf einen Anfall bekommt: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE009304377.html . Bitte arbeite dich einfach mal ein bisschen ins UrhG ein: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html --Fb78 12:42, 2. Feb 2006 (CET)

Link auf Homepage unter Bild?

Ich habe den Eigentümer eines Bildes darum gebeten, es einbinden zu können, und er hat mit der Gegenfrage geantwortet, ob ich einen Link auf seine Homepage daruntersetzen könnte. Geht das? --MKM 20:55, 2. Feb 2006 (CET)

Nein. --Historiograf 21:02, 2. Feb 2006 (CET)

Natürlich geht das. Wenn der Link als Quellenangabe eingebunden ist, ist das in Ordnung. --Fb78 21:31, 2. Feb 2006 (CET)

Natürlich geht das nicht. Wenn wir hier ein Bild anklicken, kommt immer die Beschreibungsseite und keine Homepage. Auch in der Bildunterschrift hat die Quellenangabe nichts zu suchen. Die von der GNU FDL geforderte Veränderbarkeit erlaubt es Dritten, den Link zu entfernen, es sei denn er ist Bestandteil der Urhebernennung gemäß CC-BY.2.5. Der Anfragende hat sich entweder unpräzise ausgedrückt, oder Fb78 hat der Anfrage eine unzulässig den Wunsch des Rechteinhabers verharmlosende Deutung gegeben. --Historiograf 21:40, 2. Feb 2006 (CET)

Es dürfte wohl kein Problem darstellen, auf der Bildbeschreibungsseite einen Link auf die Homepage des Fotografen zu setzen. Wenn der Urheber zustimmt, das Bild unter CC-BY zu veröffentlichen, wie Historiograf anmerkt, dann ist auch diese Quellenangabe bei Weiterverwendung des Bildes mitzukopieren. --Fb78 23:10, 2. Feb 2006 (CET)

Genau das war noch meine nächste Frage. Kann der Link dann auf der Bildbeschreibungsseite gesetzt werden? Wenn ja, gibt es dafür noch exakte Vorgaben, z.B. wo? Hätte auch gern noch deine/Ihre Meinung, lieber Herr Historiograf! --MKM 23:32, 2. Feb 2006 (CET)

Wenn du eine Standard Bildbeschreibung verwendest, hast du mindestens de:, en: und Author:, in deinem Fall würde ich einfach den Autor mit diesem Link verlinken, da der HP-Betreiber wohl auch der Urheber ist. --Stefan-Xp 15:38, 3. Feb 2006 (CET)

Cocktail- Rezepte

Darf ich Rezepte aus Büchern in WP, oder bei geringerer Bedeutung in WikiBooks unverändert abschreiben? -- Slartibartfass 22:28, 2. Feb 2006 (CET)

Wenn diese Schöpfungshöhe haben: nein. Die Frage ist schwierig zu entscheiden, aber im Zweifel empfiehlt sich: lass es. --Historiograf 23:03, 2. Feb 2006 (CET)

Pflichten der Rechteinhaber ?

Welche Pflichten haben eigentlich die Inhaber von Urheberrechten ? Verliert ein Rechteinhaber seinen Verwertungsvorteil, wenn er beispielsweise einen Film auf DVD schlecht synchronisiert und die Untertitel ein Beispiel für sprachliche Unbeholfenheit sind ? Muß ein Rechteinhaber nicht mindestens die Schöpfungshöhe des ursprünglichen Werkes erreichen, das er kompiliert ? --84.176.11.72 13:45, 4. Feb 2006 (CET)

Wir führen hier keine Beratung zu generellen Rechtsfragen durch. Bitte wende dich an einen Anwalt deines Vertrauens. --Fb78 15:30, 4. Feb 2006 (CET)

Reproduktion von Kupferstich-Fotos aus Bildband erlaubt?

Hallo Leute, ich habe mir Wikipedia:Bildrechte durchgelesen und glaube deswegen, keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, wenn ich Abbildungen von über 100 Jahre alten Kupferstichen für Wikipedia scanne/fotografiere, aber ich bin mir eben nicht sicher. Es geht um folgendes:
Ich besitze das Buch "Wien anno 1786", erschienen 1947. Das Buch (Bildband) besteht abgesehen von ein paar Seiten Einleitungstext auschließlich aus Abbildungen von Kupferstichen von Wien im 18. Jahrhundert. Es ist zunächst das Übliche zu lesen:

"Alle Rechte vorbehalten. Copyright by Kunstverlag Wolfrum Wien."

In der Einleitung steht dann folgendes:

"Die Blätter sind einer Serie entnommen, die in den Jahren 1779 bis 1798 im Auftrag der Firma Artaria u. Co. hergestellt und zum Preise von zwei Gulden für die farbige und einem Gulden für die schwarze Wiedergabe verkauft wurden. Die an dem Werk mitarbeitenden Künstler waren die Maler [Auflistung der Maler]."

"[...] Die Wiedergabe der Stiche erfolgte nach Blättern, die sich im Besitze des Museums der Stadt Wien und der "Graphischen Sammlung Albertina" befinden."

Laut Einleitung sind alle Künstler spätestens 1812 verstorben. Sind die Bilder somit public domain und ist es rechtens, die Abbildungen zu digitalisieren und in Wikipedia zur Verfügung zu stellen (österreichische Rechtslage) ?. Danke im Voraus --Contributor 18:45, 4. Feb 2006 (CET)

Du folgerst korrekt. Die Bilder sind gemeinfrei. Lade sie hoch, aber bitte auf Commons. Mehr Informationen zum Upload siehe Wikipedia:Wikimedia Commons. --Fb78 19:07, 4. Feb 2006 (CET)

Eingescanntes Bild

Hallo, was genau ist alles anzugeben (am schönsten als kopierbare Vorlage), wenn ein Bild, das gekauft und eingescant wurde, als frei nutzbar und ohne irgendwelche Besitzansprüche aus eine Wiki-seite gestellt werden soll? Meine Angaben auf der Partschefeld-Seite waren vermutlich nicht ausreichend, so das das Bild dort entfernt wurde. Also, das Bild hat ein mitlerweile verstorbener Unbekanter, der immer mal Skizzen von seinen Wanderungen anfertigte, meiner Frau verkauft. Ich habe es dann eingescannt und als wie ich fand passende Illustration auf die Seite von P.-feld gestellt. Leider wurde es wegen fehlender oder unzureichender Quellenangaben entfernt. Was soll ich nun als Quellenangabe angeben, so dass das Bild den Regeln entspricht und auf der Seite verbleiben kann? Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar! Gruß Alf

Hm wann wurde den das Bild hergestellt, wenn Unbekanter Autor muss es mindestens 100 Jare alt sein um als unter die Fairuses Regel zu gehn. Wenn nicht so alt kanst due es eh vergessen da noch Urheberrechte drauf sind. siehe Wikipedia:Urheberrechte beachten. Bobo11 10:25, 5. Feb 2006 (CET)
Deutlicher: Fair use gibt es nicht hierzulande. Ein Bild ist gemeinfrei und damit nutzbar, wenn der Zeichner 70 Jahre tot ist. Kennen wir das Sterbedatum oder den Zeichner nicht, gehen wir bei 100 Jahre alten Werken davon aus, sie risikominimiert als Public Domain einstufen zu können. --elya 11:13, 5. Feb 2006 (CET)
Noch deutlicher. Der Erwerb einer Zeichnung berechtigt im Zweifel lediglich dazu, sie erstmals ausstellen zu dürfen, worunter aber keine Vervielfältigung und schon gar nicht eine Veröffentlichung im Internet fällt. Du darfst sie in eine Vitrine an deinem Haus legen, mehr nicht. --Historiograf 19:11, 5. Feb 2006 (CET)

Und erneut eingescanntes Bild

Leider ist für mich die rechtliche Lage nach dem Löschkandidaten Bild:Schlageter.jpg nicht mehr klar, siehe auch meine Anfrage bei Admin Ixitixel. Daher meine konkrete Frage: Ich habe einen originalen W. Nietmanns Eisenbahn-Atlas 19. Auflage aus dem Jahre 1906. Darf ich daraus Scans einstellen oder nicht ?? --Störfix 10:55, 5. Feb 2006 (CET)

1905 ist in Ordnung - Wenn die Bilder vor 1906 entstanden sind, kannst du sie einstellen. --ST 11:02, 5. Feb 2006 (CET)
Im Atlas steht das Jahr 1906 und nicht 1905. Dann sind sämtliche Karten m.E. von 1906. Wenn ich die unklare Antwort richtig interpretiere, also Nein, ich kann es nicht einstellen, oder ?? --Störfix 12:02, 5. Feb 2006 (CET)
Korrekt, wenn die Bilder in dem Atlas nicht mit einem älteren Datum versehen sind. Einfach noch warten bis Silvester, und um Mitternacht den Scanner anschmeißen ;-) --elya 12:25, 5. Feb 2006 (CET)
Scannen dürfte er gemäß § 53 UrhG schon jetzt ... --Historiograf 19:31, 5. Feb 2006 (CET)
Prima, ich bin beruhigt ;-) so habe ich dies auch immer verstanden und deswegen nichts reingestellt. Die Karten haben kein Datum, daher zur Zeit nicht o.k. --Störfix 12:44, 5. Feb 2006 (CET) Nachtrag: Habe aber auch etwas gelernt: Es kommt auf das Alter des Bildes an und nicht auf das Alter des Buches in dem das Bild steht

Leute, wir sollten uns schon an unsere Policy halten, wie ich sie formuliert und wie sie dann - mit Ausnahme von Simplicius - als Konsens akzeptiert wurde. Urheber ist 1906 gestorben. Frist läuft bis 31.12.1976. Bild ist 1906 veröffentlicht worden und es gibt keinen Anhaltspunkt, dass der Urheber nicht schon hinreichend lang tot ist, dann gilt: es ist OK, denn das Beispiel gehört mit zur Policy und aus dem geht hervor, dass wir hier einfach n-100 rechnen. Wenn ihr das nicht wollt, müsst ihr auf Wikipedia_Diskussion:Bildrechte das ausdiskutieren. --Historiograf 19:18, 5. Feb 2006 (CET)

Ist ja recht. Von mir aus auch 1906 - die Bilder für den Katalog sind mit Sicherheit bereits 1905 oder früher entstanden. --ST 19:21, 5. Feb 2006 (CET)

Link auf Homepage... (Präzisierung von Frage 71)

Ich hätte gern von dir, Historiograf, noch einmal ein einfaches Ja oder Nein zu der präzisierten Frage, ob ein Link auf die Homepage des Rechteinhabers eines Bildes auf der Bildbearbeitungsseite möglich ist? Und wenn ja, wo?

Und noch eine Frage: Reicht es, wenn ich die Erlaubnis des Rechteinhabers vorweisen kann - oder muss er diese selbst an Wikipedia senden? Wenn letzteres, wohin bitte genau? ­­ MKM 13:35, 6. Feb 2006 (CET)

Die anderen haben dir doch schon zutreffend geantwortet. Der Link kann bei der Quellenangabe erfolgen. Zu der anderen Frage haben Admins das Wort. --Historiograf 16:41, 6. Feb 2006 (CET)

@MKM: Ideal ist es, wenn der Rechteinhaber von einer Mailadresse, die seine Identität verifizierbar macht (zB von einer auf ihn registrierten Domain), den genauen Wortlaut der Genehmigung an die Adresse info@wikipedia.de sendet. --Fb78 18:20, 6. Feb 2006 (CET)

Urheberrecht bei Zeitungstiteln

Inwiefern sind die die Titel Tages-, Wochen- und sonstigen Zeitungen oder anderen Periodika urheberrechtsgeschützt? Könnte man also z.B. eine Abbildung des Titelschriftzugs "Frankfurter Allgemeine Zeitung", gescannt oder aus einer Datei extrahiert, zum entsprechenden Artikel setzen und wenn ja, unter welcher Lizenz? Wenn nein, dürfte man diese Titelzeile satztechnisch nachempfinden und als eigenes Werk einstellen? -- Sozi 11:17, 6. Feb 2006 (CET)

Titel ist nicht gleich Titelschriftzug. Bei dem reinen Schriftzug sehe ich keine Schöpfungshöhe --Historiograf 16:38, 6. Feb 2006 (CET)

Unklare Lizenz-Lage bei Bild

Bei dem Bild Congkak.jpg gibt es eine kleine Meinungsverschiedenheit zwischen mir und einem anderen Nutzer darüber, ob das Bild unter einer freien Lizenz steht und hier genutzt werden kann (siehe Bildbeschreibungsseite). Es wäre nett, wenn sich jemand mal die Diskussion anschauen und etwas zur Verwendungsmöglichkeit in der dt. WP sagen könnte. --Kam Solusar 13:19, 7. Feb 2006 (CET)

Sehr fragwürdig. Eine inzwischen verschwundene Homepage als Quelle, kein Hinweis darauf, dass der Fotograf mit dem Einsteller identisch ist oder tatsächlich auf sein Copyright verzichtet hat. Lieber löschen - kann so ein Teil nicht in irgend einem Museum oder in einem Spielwarenladen neu fotografiert werden? --Fb78 13:32, 7. Feb 2006 (CET)

1. ist das Bild nicht von einer Homepage 2. existiert die Website noch. 3. wurde von dem Betreiber der Webseite aus Malaysia geantwortet, dass das Foto kein Copyright hat 4. gibt es dieses Spiel nicht in einem Spielwarenladen --- Mr. Mancala 17:20, 7. Feb 2006 (CET)

Walker-Warburg-Syndrom

habe den artikel heute erstellt und imho so verändert das keine URV mehr vorliegt. wird allerdings anders gesehen. wie seht ihr das? meine Version URV Version gruß --Wranzl 14:07, 7. Feb 2006 (CET)

Immer noch URV. Die letzten beiden Sätze sind praktisch identisch, ansonsten wurden nur Wörter ausgetauscht oder Satzglieder umgestellt. Bitte mal Wikipedia:Textplagiat lesen, vor allem den Satz "Halte dich im Zweifel auf der sicheren Seite und sage das, was du darstellen möchtest, mit eigenen Worten." --Fb78 14:44, 7. Feb 2006 (CET)
Vor allem bei stark fachsprachlich gebundenen Texten ist das leichter gesagt als getan. Ich kann das nicht überprüfen, da der Artikel gelöscht wurde, aber zwei Sätzen zu einem naturwissenschaftlichen Thema begründen keine URV. Ich bitte dringend die einschlägige Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen. --Historiograf 16:31, 7. Feb 2006 (CET)

Indymedia Niederlande

Ich würde gerne ein Foto, das auf dem niederländischen Indymedia veröffentlicht wurde, für den Artikel Yorck59 verwenden. Leider spreche ich kein niederländisch und im Gegensatz zum deutschen Indymedia ist die Lizenz nicht eindeutig beim Beitrag angegeben. Kennt jemand die Lizenzbedingungen der niederländischen Indymedia oder kann niederländisch und findet diese auf der Seite?
Seite des niederländischen Indymedia, der betreffende Beitrag, das entsprechende Foto. --Jeldrik 18:04, 8. Feb 2006 (CET)

Kannst du englisch? The news (text, images, audio and video) posted in the open newswire of Indymedia NL remains the property of the author who posted it. Alles klar? Frag beim Fotografen an oder vergiss es. --Historiograf 18:14, 8. Feb 2006 (CET)

Englisch spreche ich, aber hab das absolut nicht gefunden - wie das halt immer so ist. Von daher erstmal Danke. ;) Hatte halt gehofft, dass das niederländische Indymedia ähnlich nette Lizenzen verwendet wie das deutsche. --Jeldrik 18:25, 8. Feb 2006 (CET)

cc-by-sa ohne Angabe des Autors möglich?

Hallo, das Bild:URA.JPG ist unter der cc-by-sa/de lizenziert. Geht das überhaupt, ohne einen Autor anzugeben? Denn der Autor soll schließlich bei der Weiterverwendung des Bildes genannt werden. --Matt314 23:11, 8. Feb 2006 (CET)

PS: Ich habe den Uploader gebeten, den Autor nachzutragen, da der ja sowieso mit der Verwendung unter der Lizenz einverstanden sein muss. --Matt314 23:15, 8. Feb 2006 (CET)

Hat sich nach Bearb.konfl. weitg. erl.: Wieso fragst du nicht den Hochlader, es sieht doch alles danach aus, dass die Urheberbezeichnung Vermesser anzugeben ist. Da er keine Legitimation eines anderen Fotografen vorweist, ist davon auszugehen, dass er einfach vergessen hat den Namen auszufüllen oder er wollte seinen Realnamen nicht nennen. CC-BY funktioniert auch mit Nicks/Pseudonymen, ggf. (in der neuesten Lizenzversion) auch mit Quellenangaben, institutionellen Herkunftsangaben. Wenn gar nichts da steht, nachfragen, solange ein Hochlader greifbar ist. Wenn das nicht der Fall ist und auch kein Rechteinhaber bekannt: bei der CC de Mailingliste nachfragen, wie verfahren werden sollte. --Historiograf 23:23, 8. Feb 2006 (CET)

Alte Sammelbilder

Hallo, ich habe meine Frage schon im Fußballportal gestellt und wurde mit meiner Anfrage hierher veriwiesen: Ich habe hier noch stapelweise alte Sammelbilder von Greiling, Kurmark und Bulgaria rumliegen, auf denen ehemalige Fußballer und Vereinswappen abgebildet sind. Die Bilder sind aus den 20er und 30er Jahren und die Firmen existieren mittlerweile nicht mehr. Die meisten der Spieler leben auch nicht mehr und über die Fototgrafen ist mir nichts bekannt. Ist es erlaubt diese Bilder einzuscannen und hier hochzuladen?

Sorry, Signatur vergessen.Baschti23 09:58, 9. Feb 2006 (CET)

Leider nein --Historiograf 19:14, 10. Feb 2006 (CET)

Urheberrecht an Tondokumenten

In der Wikipedia gibt es an einigen Stellen Klangbeispiele von Musikstücken, die mit Hilfe von MIDI nachgespielt werden (z.B. im Artikel Nevermind der Band Nirvana. Auch wenn der Ersteller diese MIDI-Datei unter der GNU-Lizenz veröffentlicht, habe ich doch die Befürchtung, das diese Datei als "Aufführung" eines geschützten Musikwerkes gilt; ähnlich dem Abmalen eines geschützten Bildes. Da Nirvana hier nach wie vor ein Copyright auf die Musikstücke besitzen, kann meiner Einschätzung nach ein mit dem geschützten Notenmaterial erstelltes MIDI-File nicht GNU-kompatibel hochgeladen werden. Meinungen?--Gufnu 12:47, 9. Feb 2006 (CET)

Löschen. URV. - das war mein erster Reflex. Aber möglicherweise kann auch hier auf das Zitatrecht plädiert werden, siehe Wikipedia:Zitate. Nur das mit der GFDL ist problematisch. --Fb78 13:52, 9. Feb 2006 (CET)

Unsere Policy sagt strenggenommen nur etwas über Bildrechte aus, ich hab schon mal ein Notenbildzitat durchgehen lassen. --Historiograf 19:16, 10. Feb 2006 (CET)

Ich wäre dagegen. Wieder ein neuer Schritt, um die freien Inhalte aufzuweichen. -- Timo Müller Diskussion 19:55, 10. Feb 2006 (CET)

Author FRANCE

Was bedeutet der Vermerk "Author FRANCE" bez. der Rechte an dem betr. Bild? Ist es frei? Wenn nicht, an wen kann man sich wenden bez. der Freigabe für Wikipedia? Das Google-Bild gibt den Vermerk img5.allocine.fr/.../ img/vign/000499.jpg, also das franz. Kino. Hilft das weiter? ­­ MKM 19:56, 9. Feb 2006 (CET)

Wenn du ernsthaft eine Antwort auf deine Frage erwartest, solltest du wenigstens einen funktionierenden Link angeben. --Fb78 19:10, 10. Feb 2006 (CET)

Verwendung von Wikipediaartikeln im Fernsehen

Folgende Frage ist für mich sehr interessant:

Dürfen Fernsehbeiträge, die sich mit Wikipediaartikeln auseinandersetzen, unter GFDL weiter verwendet werden? Die GFDL verlangt es ja, dass unter Verwendung von Wikipediaartikeln die weitere Verwendung auch kopiert werden darf, oder sehe ich das falsch?--THOMAS 14:10, 12. Feb 2006 (CET)

Nein, die Auseinandersetzung mit Artikeln ist keine Benutzung im Sinne der GNU FDL, sondern erfolgt aufgrund der Schranken des Urheberrechts (inbesondere Zitatrecht) --Historiograf 17:34, 12. Feb 2006 (CET)

Bilder von urheberechtlich geschüzten Objekten

Mir sind in letzter Zeit meherere Bilder wie Bild:Pikachu-Ornament.JPG aufgefallen. Dass so etwas unter einer freien Lizenz steht, macht mir ziemliche Bauchschmerzen. (Es gab sogar mal eine Vorlage für freie Bilder, die etwas nicht freies zeigen, der Unsinn wurde gottseidenk wieder entsorgt.) Gibt es irgend einen Grund, die Dinger nicht platt zu machen? -- Timo Müller Diskussion 14:39, 12. Feb 2006 (CET)

Ist eine URV --Historiograf 17:31, 12. Feb 2006 (CET)

Ich verstehe das als „Nein“ auf meine Frage und werde mal einen LA stellen. -- Timo Müller Diskussion 17:52, 12. Feb 2006 (CET)

Schach

Sind Schachpartien, Schachrätsel oder das Damen- oder Springerproblem Urheberrechtlich geschützt.--Sven3 16:08, 15. Feb 2006 (CET)

Kann man in dieser Allgemeinheit nicht beantworten. Man muss im Einzelfall prüfen, ob eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt, was in vielen Fällen zu bejahen sein wird. Anfrage an den Justiziar eines Schachverbands wäre sinnvoller. --Historiograf 17:33, 12. Feb 2006 (CET)

Und was ist mit den Schachregeln und Eröffnungen? Die sind ja konkret.--Sven3 16:06, 15. Feb 2006 (CET)

Wir unterschreiben hier mit --~~~~. Keine korrekte Unterschrift, keine Antwort. --Historiograf 16:10, 14. Feb 2006 (CET)

Sei nicht immer so unfreundlich zu den armen Newbies. -- Timo Müller Diskussion 16:54, 14. Feb 2006 (CET)

So jetzt ist alles unterschrieben bekomme ich jetzt bitte eine Antwort? --Sven3 16:08, 15. Feb 2006 (CET)

So basale Dinge wie Schachregeln und Eröffnungen, die ja seit Jahrhunderten in Gebrauch sind, sind sicher nicht geschützt. Ich bezweifle auch, dass eine Kombination von Zügen, erdacht von sagen wir Kasparow oder so jemandem, urheberrechtlich geschützt ist.--Fb78 17:35, 15. Feb 2006 (CET)

Einen kleinen Hinweis findet ihr hier. Aiger Ist der so blöd? 17:52, 15. Feb 2006 (CET)

Interessant ... Aber andere Juristen sehen das anders [2] --Historiograf 17:57, 15. Feb 2006 (CET)

Sven3, ich fürchte, dass Du jetzt genau so klug bist wie vorher. Nur zur Information: Historiegraf schreibt auf seiner Diskussionsseite: "Liebe Besucher, ich lege Wert auf einen freundlichen Umgangston und möchte Euch bitten, Äußerungen von mir, die damit im Widerspruch zu stehen scheinen, gelassen zu nehmen." Nimm es also gelassen, wenn er auf Deine neugierige Frage mit einer im "freundlichen Umgangston...im Widerspruch" stehenden Antwort reagiert. Sicher wird sich noch jemand finden, der Dir weiter hilft. --Striegistaler 19:14, 16. Feb 2006 (CET)

Also ich zähle sogar drei brauchbare Antworten für den lieben Sven. Darüberhinaus bekommt eine hypothetische Frage nun mal eine hypothetische Antwort. --Fb78 19:54, 16. Feb 2006 (CET)

Was ist daran unfreundlich, Selbstverständlichkeiten klar aber deutlich einzufordern? Er hat eine absolut zutreffende und sachliche Antwort auf seine viel zu pauschale und unpräzise Frage erhalten. Bei der Nachfrage hat ers immer noch nicht für nötig erachtet, zu unterschreiben. Und die folgenden Hinweise haben exakt das gesagt, was man verantwortbar sagen kann. Wer denkt, dass man bei hochkomplexen juristischen Fragen abseits der juristischen Kommentarliteratur genauso antworten kann wie auf die Frage "Was ist 1 und 1?", sollte sich ein anderes Betätigungsfeld suchen und nicht unsere Zeit stehlen --Historiograf 20:01, 16. Feb 2006 (CET)

Ich entschuldige mich dafür, dass ich die Unterschrift vergessen habe und deine Zeit gestohlen habe, aber meine Fragen finde ich nicht viel zu pauschal und unpräzise. Die offiziellen Schachregel und das Damen- und Springerproblem sind meiner Meinung nach präzise. Und bei den Eröffnungen, Schachpartien und Schachrätsel wusst ich ja nicht, dass man da die Einzelfälle prüfen muss. Hätte ja sein können, dass die alle rechtlich gleich sind. Bei den Eröffnungen hätte es ja auch sein können, dass die schon "alten" wie Italienisch, Spanisch usw. nicht mehr geschütz sind, wie bei den Musikstücken wenn der Verfasser schon über 70 Jahre tot ist.--Sven3 16:02, 19. Feb 2006 (CET)


Wie ist es eigentlich mit den Bildern der Schachfiguren? Sind die auch Uhrheberrechtlich geschützt? --217.185.112.9 10:23, 1. Mär 2006 (CET)

Kann man nicht pauschal beantworten. Gewöhnliche 08/15-Figuren sind wahrscheinlich eher nicht schützbar, besonders aufwändige, künstlerisch gestaltete sind es schon. --Fb78 00:10, 2. Mär 2006 (CET)

Wenn es da keine pauschale Regelung gibt, kennt jemand vielleicht welche die nicht geschützt sind? --Sven3 10:04, 2. Mär 2006 (CET)

Schau dir mal den Artikel Schach an. Da sind Fotografien von Schachfiguren sowie schematische Zeichnungen. Die sind alle in Ordnung, soweit ich das beurteilen kann. Vergleichbare Bilder dürften es ebenfalls sein. --Fb78 10:51, 2. Mär 2006 (CET)

Nachtrag: Die bezieht sich nur auf Schachpartien, nicht auf Schachkompositonen, was ein entscheidender Unterschied ist, da ausweislich Robert Hübner#Urheberrecht gerade die nicht vorhandene gemeinsame Zielrichtung zweier Spieler bezüglich der Partien rechtlich entscheidend sein soll, während Kompositionen - wenn überhaupt von mehreren Erstellern - dann sehr wohl mit gemeinsamer Zielrichtung erdacht werden. Ein Umkehrschluss bezüglich des Urheberrechts ist aber dennoch nicht zwingend.--Berlin-Jurist 05:16, 27. Apr 2006 (CEST)

ADAC-Reiseführer Teneriffa

Benutzer:212.152.207.190 hat heute morgen auf mehreren Teneriffa-Seiten (siehe unten) Textabschnitte eingefügt, einmal mit dem direkten Hinweis "ADAC-Reiseführer". Könnte bitte jemand prüfen, ob hier eine URV vorliegt? Danke!--Greenhorn 18:30, 12. Feb 2006 (CET)

  • 09:00, 12. Feb 2006 (Versionen) (Unterschied) San Cristóbal de La Laguna (aktuell)
  • 08:46, 12. Feb 2006 (Versionen) (Unterschied) Santa Cruz de Tenerife (aktuell)
  • 08:43, 12. Feb 2006 (Versionen) (Unterschied) Santa Cruz de Tenerife (ADAC Reiseführer)
  • 08:16, 12. Feb 2006 (Versionen) (Unterschied) Teneriffa

Skatordnung

Ist es erlaubt, den Text der Skatordnung in die Wikipedia einzustellen? --84.61.66.136 14:54, 15. Feb 2006 (CET)

Nein. Eventuell geht es auf Wikisource. --ST 14:59, 15. Feb 2006 (CET)

Ist es erlaubt, den Text der Skatordnung auf Wikisource einzustellen? --84.61.66.136 15:01, 15. Feb 2006 (CET)

Gegenfragen: Wer ist der Verfasser? Wann ist er gestorben? Wann ist dieser Text erstmals erschienen? --Fb78 15:14, 15. Feb 2006 (CET)

Ist die Skatordnung ein amtliches Werk? --84.61.66.136 15:58, 15. Feb 2006 (CET)

Natürlich nicht. --Fb78 17:31, 15. Feb 2006 (CET)

Unsere wißbegierige IP ... Wir ham ja nix anderes zu tun --Historiograf 17:53, 15. Feb 2006 (CET)

Hat nicht schon mal jemand gefragt, ob die Skatordnung ein Amtliches Werk ist? Ach nein, ich glaube, das war auf Wikisource. -- Timo Müller Diskussion 18:55, 15. Feb 2006 (CET)

Wer ist der Verfasser der Skatordnung? --84.61.67.163 15:09, 16. Feb 2006 (CET)

42 --Fb78 18:13, 16. Feb 2006 (CET)

Wappen

Darf man das Wappen von www.ottenbach.de verwenden? In dem Artikel über Ottenbach? Ich weiß es nämlich nicht. Viele Grüße

Aber wenn du Wikipedia:Wappen gelesen hättest, wüsstest du, dass das OK ist. --Historiograf 18:42, 15. Feb 2006 (CET)

Bild/er

Welche Lizenz eignet sich, wenn ich nicht will, daß meine persönlichen geistigen Schöpfungen (entsprechend § 2, UrhG) bearbeitet bzw. kommerziell genutzt werden? Jahn 21:08, 15. Feb 2006 (CET)

CC-by-nd-nc (oder so ähnlich). Solche Lizenzen sind allerdings in der WP nicht zugelassen. Das Verarbeitungsunfreundlichste, was hier erlaubt ist, ist GFDL (wegen der Pflicht, immer den kompletten Lizenztext und die Liste der Urheber mit abzudrucken). Wenn du nicht willst, dass man deine Bilder kommerziell weiterverwenden und verändern darf, lade sie nicht auf die WP (und auch nicht auf Commons). -- Timo Müller Diskussion

Mit anderen Worten: Man ist selbst schuld, wenn man eigene Werke in WIKIPEDIA veröffentlicht und andere die dann kommerziell nutzen? Naja, jedenfalls erst mal besten Dank für Deine Antwort. fz Jahn 22:16, 15. Feb 2006 (CET)

Ja ist man und das ist gut so. Glaubst du etwa, du bist der erste, der uns deswegen anpisst? GNU FDL setzt die kommerzielle Verwertung voraus. Auch das, was du hier an Hirnschmalz einbringst wird von gewissenlosen Wikipedia-Klonen ausgenutzt, um den schnellen Euro zu machen. Zugleich verbreiten diese widerlichen Gesellen aber auch - wenngleich mitunter in entstellter Form - etwas, was die Verbreitung lohnt: WISSEN und zwar nicht nur Wissen, das jemandem gehört und bei dem man fragen muss, ob mans haben darf, sondern FREIES WISSEN. Wieso das für Texte prima ist, aber für Bilder pfui, darüber solltest du vielleicht einmal nachdenken. Und bis dahin behalte deine persönlichen geistigen Schöpfungen in Form von zerbrochenen Ei-Abbildungen, die auf einer Stufe mit den größten Meisterleistungen der Kunstgeschichte stehen, was § 2 UrhG angeht, gern für dich. Danke EOD --Historiograf 22:37, 15. Feb 2006 (CET)

Aua. Jahn 22:43, 15. Feb 2006 (CET)

4th Time Around

unten in diesem grauenhaften "Artikel" steht Übersetzung nach Bob Dylan Lyrics 1962-2001 ... .. damit ist es doch eine URV so die autoren nicht zugestimmt haben oder sehe ich das falsch? da es schon einen "normalen" LA hatte frage ich lieber vorher nach ;) ...Sicherlich Post 02:31, 16. Feb 2006 (CET)

Einschlägig ist Wikipedia:Zitate. Es werden hier nur - in vertretbarem Umfang - einzelne Textstellen zitiert, das ist absolut in Ordnung --Historiograf 16:58, 16. Feb 2006 (CET)

@Sicherlich: Also ich habe das Buch hier. Der Artikel ist jedenfalls nicht daraus abgeschrieben, da es nur Lyrics enthält und keine Erläuterungen dazu. Die Zitate sind ja im Rahmen, wie Historiograf schon meinte. --Fb78 17:02, 16. Feb 2006 (CET)

ich danke euch! .. ich war wohl gestern/heute schon etwas zu müde, ich hatte die Quellangabe für den ganzen "Artikel" interpretiert und nicht nur für das Zitat .. naja ;) ... frohes schaffen noch! ...Sicherlich Post 21:46, 16. Feb 2006 (CET)

Postkarten mit okay des Inhabers der Bildnutzungsrechte

Mir will eine Einrichtung eines Bistums Postkarten von ihr gehörender Kunstgegenständen (ca. 1000 Jahre alt, ok der Künstler daher entbehrlich) zum Einscannen zur Verfügung stellen, um damit wiki-artikel zu illustrieren. Die Einrichtung hat die umfassenden Nutzungsrechte an den Bildern vom Fotografen. Wie bekommt man das lizenzrechtlich wasserdicht? -- Tobnu 11:16, 16. Feb 2006 (CET)

Es gibt keine umfassenden, sondern nur ausschließliche Nutzungsrechte. Für jedes Bild ist eine Mail mit der Freigabe (samt Name des Fotografen) an info@wikipedia.de zu senden. --Historiograf 17:01, 16. Feb 2006 (CET)

technische Nachfrage: Hochladen ohne Lizenz, und per mail Genehmigung auf den Link bezogen bestätigen lassen, oder reicht eine Genehmigung, die sich auf Bildbeschreibung (Bildname steht nicht drauf) bezieht. -- Tobnu 18:03, 17. Feb 2006 (CET)

Eintausend Jahre alte Postkarten... Mann, das wird sensationell, ich bin gespannt ;) --Fb78 17:40, 16. Feb 2006 (CET)

Scherzkeks! -- Tobnu 18:03, 17. Feb 2006 (CET) Es sind zwei Bilder für Otto-Mathilden-Kreuz, ein besseres für Goldene Madonna und eines, wo ich den Artikel noch nicht geschrieben habe

Wolfgang Flür

Hallo. Kann sich ein französisch bzw. ungarischsprechender Mensch mal anschauen, warum die von den Webseiten http://membres.lycos.fr/ghibli/biblio.html und http://kraftwerk.hu/honlap/egyebek/flur.html von Benutzer:Ckomnik kopierten Bilder gemeinfrei sein sollen? Schönen Gruß --Heiko A 15:27, 16. Feb 2006 (CET)

Lass dich nicht veräppeln. Die Bilder sind geklaut, der PD-Baustein gut gelaunt dazuerfunden. Hab mal den LA gestellt. --Fb78 17:34, 16. Feb 2006 (CET)
Ich habe seine anderen beiden Bilder mal gleich dazu geschrieben. --ST 20:28, 16. Feb 2006 (CET)

Büste im Uni-Foyer

Siehe oben! --Historiograf 18:36, 17. Feb 2006 (CET)

Bild:Aro Mutisaft.jpg

Ist diese Verpackung Urheberrechtlich geshützt? Meiner Meinung erreicht sie jedenfalls die schöpfungshöhe. Soll ich einen LA stellen? -- Timo Müller Diskussion

Kleiner Racheakt gegen Dickbauch, oder wie? Oder ist die Safttüte etwa ein Vandale?--Thomas S. DISK. QS-Mach mit! 18:48, 17. Feb 2006 (CET)
Nein, mir ist es persönlich vollkommen egal, wer das Bild hochgeladen hat. Wie du vielleicht bemerkt hast, kümmere ich mich etwas um das Thema Bildrechte und wenn mir zufällig ein Bild begegnet, das meiner Meinung nach eine URV darstellt, dann stelle ich einen LA, oder frage, wenn ich mir nicht sicher bin, hier nach. -- Timo Müller Diskussion 21:42, 17. Feb 2006 (CET)
Naja, diss Ding wird nicht gerade die Designwelt erschüttern, aber wir löschen hier weit simplere Darstellungen. Also löschen. --Fb78 19:31, 17. Feb 2006 (CET)

Ich seh auf dem Bild weniger eine Illustration, deren Schöpfungshöhe man bejahen kann, als vielmehr eines oder mehrere Lichtbilder und da brauchts keine Schöpfungshöhe. Also leider weg. --Historiograf 19:40, 17. Feb 2006 (CET)

OK, danke! -- Timo Müller Diskussion 21:42, 17. Feb 2006 (CET)

Wenn schon die Abbildung der Safttüte gegen das Urheberrecht verstößt, was ist dann z.B. mit den Bildern in Twix?--Thomas S. DISK. QS-Mach mit! 12:58, 18. Feb 2006 (CET)

Die Verpackung enthält ja kein Lichtbild, das automatisch geschützt ist. Es gibt nur einen Schriftzug, der typografisch gestaltet ist. Sehr fraglich, ob der eine "persönliche geistige Schöpfung" im Sinne des UrhG ist. --Fb78 16:47, 18. Feb 2006 (CET)

Übersetzungen von Internet-Texten (Nicht-WP)

AFAIK darf ich Texte nicht wörtlich übersetzen, sofern ein Urheberrecht besteht. Dieses besteht ja AFAIK auch dann bei im Internet vorhandenen Texten, wenn es keinen ausdrücklichen Vermerk dazu gibt (ich rede nicht von anderen Wikipedias, sondern sonstigen www-Seiten). Ich finde aber den entsprechenden Hinweistext auf Wikipedia nicht. Bitte um einen Link oder Aufklärung. -- Hunding 21:13, 17. Feb 2006 (CET)

Was für einen Hinweis? Wikipedia:Urheberrechte beachten? -- Timo Müller Diskussion 21:38, 17. Feb 2006 (CET)

Auch für Übersetzungen (siehe Wikipedia:Übersetzungen) gilt Wikipedia:Textplagiat). Fakten dürfen übernommen werden --Historiograf 21:53, 17. Feb 2006 (CET)

Fakten übernehmen: Ja, Einfach nur übersetzen: Nein. -- Timo Müller Diskussion 22:34, 17. Feb 2006 (CET)
In Wikipedia:Übersetzungen steht, dass sich dieser Artikel nur auf Übersetzungen aus anderen Wikipedias bezieht. Und in Wikipedia:Textplagiat steht nichts zu Übersetzungen. Also wo finde ich die Antwort auf meine Frage schwarz auf Weiß? -- Hunding 16:26, 18. Feb 2006 (CET)
UrhG §23, §3 --Fb78 16:45, 18. Feb 2006 (CET)
In Par. 3 werden Übersetzungen ausdrücklich neben Bearbeitungen gestellt, in Par. 23 ist hingegen nur von Bearbeitungen die Rede. Ganz eindeutig wird da irgendwie noch nicht, dass eine Übersetzung eine Genehmigung erfordert. Gibt's online irgendwo auch einen Kommentar dazu? -- Hunding 22:16, 18. Feb 2006 (CET)
1. Du übersetzt den Artikel, denn darfst aber nicht einstellen!! Du must als 2. Schritt von der Übersetzung einen EIGENEN Text erarbeiten, der nach ggf auf das Recht auf Inforamtionen zurückgreift siehe Wikipedia:Textplagiat. Nichtgemeinfrei Texte sind immer zu überarbeiten, auch wenn man sie ggf vorher noch übersetzten muss. Bobo11 23:11, 18. Feb 2006 (CET)
@ Hunding: Gesetzestexte sind ne Sprache für sich. Ich denke, im UrhG geht es erstlich darum, ob "Übersezungen und Bearbeitungen" tatsächlich "persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters" sind. Im Zweifelsfall könnte es schwierig werden, das einem Gericht zu verklickern ... deshalb wird s wohl in WIKIPEDIA prinzipiell so gehandhabt, daß eventuelle Urheberrechtsstreitigkeiten gar nicht erst auftauchen können - nehm ich an. Jahn 00:15, 19. Feb 2006 (CET) Siehe auch UrhG §24 ... mit nem Rechtanwalwalt, der sich damit gut auskennt, würd ich s unter Umständen drauf ankommen lassen ... Jahn 00:15, 19. Feb 2006 (CET)

Ich sehe nur, dass Hunding ein wenig stänkern möchte. Es ist absolut selbstverständlich, dass eine Übersetzung immer der Zustimmung des Urhebers bedarf. In § 3 UrhG werden Übersetzungen nicht neben Bearbeitungen gestellt, sondern ihnen untergeordnet (und andere Bearbeitungen). Übersetzungen sind nie eine freie Benutzung i.S. von § 24 UrhG, sondern Bearbeitungen i.S. von § 23 UrhG. Und wenn er das nicht glauben möchte, was ich gerade anhand von Schricker, UrhR, ²1999 nochmals eigens überprüft habe, soll er bitteschön eine Bibliothek aufsuchen. Wir haben ihm hier leider schon viel zu viel Zeit gewidmet. --Historiograf 03:26, 19. Feb 2006 (CET)

Tja ... Jahn 04:28, 19. Feb 2006 (CET)
Mir ist unklar, warum Du jede Antwort auf Fragen von mir damit einleitest, dass ich kein Plan hab, stänkern will oder was auch immer. Und so groß kann der Zeitaufwand ja nicht gewesen sein, wenn ich Antworten auf Fragen kriege, die ich gar nicht gestellt habe. Ich sehe allerdings am unpräzisen Zustand der Hilfetexte zum Urheberrecht, dass Deine Zeit ohnehin stark begrenzt ist, es tut mir deshalb leid, Dich überhaupt damit behelligt zu haben. Egal: Genau nach dem Kommentar hatte ich ja gefragt. Und danke für das Verlinken der Bibliothek. -- Hunding 08:48, 19. Feb 2006 (CET)

King-James-Bibel

Ist es erlaubt, Texte aus der King-James-Bibel in die Wikipedia einzustellen? --84.61.9.7 10:24, 19. Feb 2006 (CET)

Die Autoren sind über 70 Jahre tot. Wenn es dir allerdings um die deutschsprachige Wikipedia geht, stellt sich die Frage, warum du einen englischen Text verwenden willst. Oder meinst du eine deutsche Übersetzung der King-James-Bibel? Da musst du schauen, ob nicht Rechte des Übersetzers noch existieren. --h-stt 10:33, 19. Feb 2006 (CET)
Das ist weitgehend richtig, h-stt, aber im Vereinigten Königreich fällt die King-James-Bibel unter das crown copyright, das in diesem Spezialfall dauerhaft besteht (perpetual copyright). --AFBorchert 23:42, 20. Feb 2006 (CET)
Für den englischen Text kannst du dir die Mühe sparen, den gibt es nämlich schon auf Wikisource --Fb78 18:13, 19. Feb 2006 (CET)

Verwendung von Bildern

In §72 UrhG finde ich folgenden Absatz: (3) 1Das Recht nach Absatz 1 erlischt für Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes [...] Kann ich demnach das Portraitfoto eines SS-Führes, welches 1943 anlässlich seines Todes in einer Pressemitteilung veröffentlicht wurde, hier verwenden?--Wiggum 16:09, 19. Feb 2006 (CET)

Schmeiss dein UrhG weg, es ist völlig veraltet. Die Unterscheidung für Dokumente der Zeitgeschichte wurde am 23. Juni 1995 aufgehoben. --h-stt 17:58, 19. Feb 2006 (CET)
*argh* dann besitzt meins ja antiquarischen Wert. Juris sagt jetzt (3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser [...], so dass ich meiner bescheidenen Interpretation zufolge das Bild trotzdem verwenden könnte, oder irre ich mich? --Wiggum 18:07, 19. Feb 2006 (CET)
Leider nicht, das ist das Problem der Abgrenzung zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk. Die Rechtsprechung nimmt mittlerweile bei Personenfotos nahezu immer ein Lichtbildwerk an. Das steht aber in den FAQs --h-stt 19:17, 19. Feb 2006 (CET)
Ok, vielen Dank. Ich werd mir den ganze FAQ-Kram nochmal vornehmen.--Wiggum 19:23, 19. Feb 2006 (CET)

Lies auch Lichtbildwerk --Historiograf 01:00, 21. Feb 2006 (CET)

Türkische Sozialdemokraten in Berlin e.V.

Habe grad diesen Artikel entdeckt. In der Diskussion steht, daß der Verfasser des Werks ihn selbst in der Wikipedia eingestellt hat. Trotzdem steht am Ende des Artikels ein Copyright-Vermerk. Wie ist das zu handhaben? --Sippel2707 17:21, 19. Feb 2006 (CET)

Das geht so nicht. Mit dem Hochladen stimmt der Benutzer der GFDL zu, da kann er sich nicht "alle Rechte vorbehalten". Am besten, du machst den Benutzer darauf aufmerksam.
Im Übrigen stellt sich bei diesem Verein ganz extrem die Relevanzfrage. --Fb78 18:16, 19. Feb 2006 (CET)

Spielerbild von offizieller Vereinshomepage des VfB Stuttgart

Darf ich dieses Bild hier mit wikimedia hochladen?

http://www.vfb-stuttgart.de/medien/img/amateure_9236.jpg

-- Yoda1893 22:12, 20. Feb 2006 (CET)

Hast du schon Wikipedia:Bildrechte gelesen? Und die anderen Hinweise ganz oben auf der Seite? Die Antwort ist NEIN. --Fb78 22:37, 20. Feb 2006 (CET)

Auch wenn ich mal ein paar Sekunden abwesend bin: meine umwerfende Freundlichkeit im Umgang mit Fragestellern, meine charmante Art, nicht nur Hunding, sondern auch so gut wie jeden anderen unfreundlich abzubürsten, der seine Hausaufgaben meiner Ansicht nach nicht gemacht hat, färben offensichtlich ab. Ein herzliches Dankeschön geht an Fb78, dass er mich würdig vertreten hat. --Historiograf 01:00, 21. Feb 2006 (CET)

When in Rome... Fb78 17:40, 21. Feb 2006 (CET)

Logos und PD-Markenrecht

Bin ein wenig ratlos, da ich mich bisher kaum mit Bild-UR(V) befasst habe und mir der Baustein PD-Markenrecht bisher nie untergekommen ist. Im konkreten Fall geht es um Bild:Logo cs.jpg (neues Logo der Credit Suisse), eingestellt mit der "Begründung" Pressegrafik. Der Baustein erklärt das Logo nun für gemeinfrei (aber markenrechtlich geschützt) aufgrund fehlender Schöpfungshöhe. Jetzt interessiert es mich natürlich, wieso es diesem (oder überhaupt einem) Logo an Schöpfungshöhe fehlen soll und woran das gemessen wird. Wird inzwischen allen Logos grundsätzlich die Schöpfungshöhe abgesprochen, um das "Fair Use"-Problem zu umgehen, oder gibt es einen halbwegs objektiven Massstab hierfür?

Und gleich auch nochmal die bereits weiter oben angesprochene Thematik der Fernseh-Logos: Bild:Large NBC logo.png und Bild:ABC-Logo.jpg – beide im Original als Fair Use, ersteres wurde mit der Bemerkung "wird auch in en.wikipedia benutzt" übernommen, zweiteres scheint eine runterskalierte Version zu sein, die von einem Wikipedia-Klon "entliehen" wurde. Beim ABC-Logo ist zumindest das Vorgehen fragwürdig, beim NBC-Peacock sehe ich wiederum das Problem mit der Schöpfungshöhe – der magere Absatz dazu im Artikel Urheberrecht ist nicht sehr hilfreich. Hat jemand Vorschläge oder Verweise auf entsprechende Absprachen (sollten allenfalls direkt im Baustein verlinkt werden)? --Sovereign 07:46, 21. Feb 2006 (CET)

Niemand kann wissen, was ein Richter denkt oder denken wird. Auch die besten Urheberrechtskommentare können keine Formel für die Bestimmung der Schöpfungshöhe anbieten. Dies ist eine pragmatische Einzelfallentscheidung, zu der ich, wenn ich sie treffe, mit meiner Erfahrung stehe. Sehr einfache, schlichte Gestaltungen, die auf einfachen geometrischen Figuren und Farbgebungen beruhen, betrachten wir als urheberrechtlich nicht geschützt. Es gibt auf dieser Seite und auf der Disku von Wikipedia:Bildrechte dutzende Präzedenzfälle, aus denen man implizit Maßstäbe ableiten kann, wenn man denn will. Dort findet man auch wiederholt Rspr. zur Schöpfungshöhe verlinkt, z.B. zu Handylogos. Natürlich kann man solche Entscheidungen z.B. zur Gestaltung der ARD "1" nicht 1:1 übertragen. Wir verzichten hier grundsätzlich auf "fair use"-Bilder und haben sehr strenge Richtlinien, die in der Regel schmarzhafte Einbußen an Bebilderungsqualität bedeuten. Wenn wir am unteren Rand des Urheberrechtsschutzes in einer Grauzone ein Bild durchgehen lassen, das möglicherweise ein Jurist als geschützt ansieht, so halte ich das unter dem Gesichtspunkt Wo kein Kläger, da auch kein Richter für absolut vertretbar. Unsere Markenillustrationen und die der kommerziellen Klone sind als Bildzitate sehr gut zu rechtfertigen, unser Risiko ist also gering. Und eine gewerbliche Nutzung von Logos durch Dritte kann der Rechteinhaber aufgrund der markenrechtlichen Befugnisse rasch unterbinden. --Historiograf 21:47, 21. Feb 2006 (CET)

Vielen Dank, für die ausführliche Antwort, Historiograf. Zumindest beim NBC-Logo hat bereits jemand einen LA gestellt, den Rest lasse ich wohl so wie er ist (das CS-Logo hat ja faktisch Crux abgesegnet). Gruss, Sovereign 23:12, 27. Feb 2006 (CET)

HSV-Logo Bild:Hsv.gif

Dieses Logo des Hamburger SV hat möglicherweise keine ausreichende Schöpfungshöhe und kann daher evtl. auch hier eingestellt werden. Der Uploader hat nach meiner Anfrage wegen fehlender Lizenzangabe nun die GNU-Lizenz angegeben. Dies ist sicherlich so nicht richtig. Unter Bild:HSV-Logo.jpg hat derselbe Benutzer:R-han das Logo in einer anderen Version und bisher ohne Lizenzangabe hochgeladen. Beide wären verbesserungsfähig (könnte ich machen), wenn es keine Bedenken gibt. --Nic 11:05, 21. Feb 2006 (CET)

Ja, die GNU-Lizenz ist unangemessen, wenn das Logo tatsächlich nicht schützbar ist. Prüfen müsste man erstmal, ob das Logo nicht schon durch sein Alter PD ist (der HSV wurde ja 1887 gegründet). --Fb78 11:46, 21. Feb 2006 (CET)
Ist wohl gemeinfrei. Dort heißt es auch: Die Raute ist einem oft verwendeten Symbol der Hamburger Handelsschifffahrt entliehen, also vorvorhanden (mal abgesehen davon, dass der Satz von mir stammt). --ST 11:55, 21. Feb 2006 (CET)
Was meint ihr, welche Lizenz passt? Habe das Logo vektorisiert (SVG) und könnte es hochladen, wenn dem nichts mehr entgegensteht. --Nic 17:15, 21. Feb 2006 (CET)

Bild-PD-Markenrecht --Historiograf 21:49, 21. Feb 2006 (CET)

Portraitzeichnungen aus dem 19. Jahrhundert

Wie sieht es aus mit Portraitzeichnungen des 19. Jh.? Ich erstelle systematisch kleine Biographien belgischer und niederländischer Premierminister des 19. Jh. und habe immer wieder das gleiche Problem: Ich finde Portraits im Netz, anonym, ohne Besitzerangabe und kann nur aus den Lebensdaten der Personen schließen, daß die Zeichnungen aus der ersten Hälfte des 19. Jh. stammen müssen. Abbildung erlaubt? Ich gehe davon aus, aber eine gewisse Unsicherheit bleibt... Beispiel Charles Rogier. Vielleicht noch komplizierter ist Erasme Louis Surlet de Chokier. Da gibt es nämlich ein gemaltes Portrait, keine Zeichnung. Das hängt also vielleicht in einem Museum, was ich aber nicht weiß... Ich weiß nur, daß es aus der 1. Hälfte des 19. Jh. kommen muß. Abbildung erlaubt? Und wie sieht es aus mit Historienbildern aus dieser Zeit? Stullkowski 21:28, 21. Feb 2006 (CET)

Gewöhnlich kannst du bedenkenlos solche alten Bilder "klauen". Das ist gängige Praxis. Ein Bild wird gemeinfrei, wenn der Maler/Zeichner 70 Jahre oder länger tot ist. Weder das Museum, in dem ein gemeinfreies Porträt hängt, noch der Fotograf, der es abfotografiert, oder der Websitebetreiber können nach geltender Meinung Rechte beanspruchen.
Bei Bildern vor 1850 kann man da sehr sicher sein, dass sie gemeinfrei sind; in der deutschen Wikipedia gibt es eine vereinbarte "Schallgrenze" von 100 Jahren. Lies einfach mal Gemeinfreiheit, dort steht das Weitere. --Fb78 21:54, 21. Feb 2006 (CET)

Nach Bearbeitungskonflikt verzichte ich auf meine Unfreundlichkeiten und schreib einfach nur ACK --Historiograf 21:59, 21. Feb 2006 (CET)

Danke, die Unfreundlichkeiten kann ich mir auch so denken. Ich war mir nicht so ganz sicher, ob das auch für Gemälde und Zeichnungen in Museumsbesitz gilt, weil mir ganz ähnliche Bilder von einem Commons-Bürokraten gelöscht wurden. Stullkowski 22:17, 21. Feb 2006 (CET)

ganz ähnliche Bilder - sehr präzise. Und dann auch die mit Link versehene Wiedergabe der exakten Begründung auf Commons. Alles vorbildlich. Da traut man sich gar nicht mehr auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum aufmerksam zu machen, wo das Museumsproblem des langen und des breiten erörtert wird. --Historiograf 22:47, 21. Feb 2006 (CET)

Beruhige Dich, das war ja gar nicht meine Frage, sondern ich habe ganz allgemein nach Bildern um 1850 gefragt. Die Antwort, die ich brauche, habe ich längst. Schalt einfach den Computer aus und morgen, wenn Du ihn wieder anmachst, sind alle Fragen auch ohne Dich geklärt und Du hast keinen Herzinfarkt bekommen. Trotzdem vielen Dank für's Mitmachen, Stullkowski 23:37, 21. Feb 2006 (CET)

Screenshots PD-ROM's Arcade-Automat, Polyplay DDR u.a.

Obwohl ich hier viel gelesen habe, gibt es immer noch Unklarheiten. Im Portal:Computerspiele wird nicht geantwortet, anderswo kennt man sich nicht aus. Wie sieht es aus mit PD /Free-ROM's bei Arcade und Computer-Spielen. Es gibt mindestens 3 freie ROM's, teils vom Programmierer freigegeben. Ein Sonderfall ist sicher der Polyplay der Ex-DDR. Das Land gibt es nicht mehr, die ROMS laut MAME PD/Free. Wie sieht es aus mit einem privaten Gehäusefoto. Darf der Bildschirm sichtbar sein? Außerdem gibt es freie Arcade-Demos und auch einen neuen Link bei Emulator (PD-ROM's). Spiele des Vectrex sind, meines Wissen, alle PD. Zusätzlich gibt es PD-Programme dafür. Wie sieht es aus mit der Pac-Man Zeichnung (fehlt im Artikel, ist jedoch noch in der Diskussion Arcade-Infobox.) Habe von dem Rechtsstreit gelesen. Ebenso leuchtet dem Laien sicher immer noch nicht ganz ein, warum es bei interwiki anders ist (trotz möglicherweise anderen Gesetzen). Das Nintendo- /Tomb-Raider Beispiel ist in sofern schwer nachzuvollziehen, als dass sich diese (internationalen) Firmen ja auch in der en.WP bedienen könnten. Überall gilt die gleiche GNU-Lizenz. Vielleicht bräuchten wir in D ein neues Unternehmensrecht oder die gleichen Sonderregeln wie überall anders. Wenn man ganz streng ist, darf man wohl gar keine Bilder verwenden. --Kungfuman 15:36, 22. Feb 2006 (CET)

Hallo Kungfuman, die Bilder aus der Englischen Wikipedia dürfen nur mit Einschränkungen verwendet werden, die du siehst, wenn du jeweils auf das Bild klickst. In der dt. Wikipedia sollen nur wirklich frei verwendbare Bilder enthalten sein. Deshalb stimmt hat auch das Argument nicht, dass es überall die gleiche GNU-Lizenz ist, da die entsprechenden Bilder in der engl. WP nur unter Fair Use freigegeben werden können. Zu deiner konkreten Frage: Vielleicht hilft dir das weiter. --Matt314 17:07, 22. Feb 2006 (CET)
Ehrlich gesagt, hilft das nicht wirklich weiter. Dort stehen Begriffe wie unter bestimmten Voraussetzungen und im Grunde nicht. Desweiteren las ich diesen Artikel schon. Die konkreten Fragen werden nicht beantwortet. (Lassen wir mal die interwiki Problematik. Warum nicht Fair Use bei uns?) Heisst das jetzt bei Screenshots (PD) ja oder nein? (Tlw. gibt es bereits Screenshots :Portal, C64 u.a.) Im Polyplay-Fall Diskussion:Polyplay wird neben dem Upload des (PD?!)-Spiele-Fotos, auch die Abbildung des Automaten gewünscht (Angeblich nur 3 Geräte weltweit; User kann Foto selbst erstellen). Ich entnehme also, dass es möglich ist, vor allem, wenn der Bildschirm nicht sichtbar ist. Lässt sich wohl einrichten. Die Veröffentlichung bei Commons ist wohl unabhängig von der de.WP. Interessant wären auch Audio und Video-Files, die es weltweit nicht gibt. Muss man den Einigungsvertrag kennen oder den Staat Deutschland um Erlaubnis fragen? Warum sind Links von Fotos eigentlich erlaubt? Fragen nach der Pac-Man Zeichnung und den PD-Roms werden gar nicht beantwortet. Aber es geht jetzt erst mal dringend um Polyplay. --Kungfuman 22:15, 22. Feb 2006 (CET)
Hallo nochmal. Ich habe mir in der Zwischenzeit die Artikel mal angesehen und kann mir unter Polyplay, Vectrex etc. jetzt auch besser was drunter vorstellen. Da du gleich eine ganze Menge Fragen gestellt hast, versuche ich die jetzt mal einzeln zu beantworten:
  • warum hier kein Fair Use: siehe Wikipedia:Meinungsbild Urheberrecht
  • Screenshots: Erlaubt, wenn nicht nur der Emulator PD ist, sondern vor allem die Software, die emuliert wird. Denn die Grafik ist ja eine geistige Schöpfung des Programmieres, die nur abgebilded werden darf, wenn der dem zustimmt (was er aber durch PD als Lizenzangabe getan hat). Wenn das Spiel mit allen Bestandteilen (also Spielidee, Grafik, Sound) wirklich PD ist, würde auch nichts gegen Audio oder Video sprechen.
  • Foto von Polypol: Ich weiß nicht, wie das Ding genau aussieht, ein Foto wie hier wäre aber IMHO ok. Im Zweifelsfall kannst du es ja erstmal hochladen, nicht in den Artikel einbinden, und hier nochmal nach dem konkreten Bild nachfragen, wenn es da ist.
  • Wikipedia:Commons: Dort werden die gleichen Rechte wie in der dt. Wikipedia angewendet, auch dort ist Fair Use nicht erlaubt.
  • Die Pac-Man Zeichnung habe ich nicht gefunden, kannst du da einen Link angeben?
--Matt314 23:22, 22. Feb 2006 (CET)
Pac-Man Link : Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Arcade_Infobox (Stand auch in Diskussion:Pac-Man). Zu Polyplay: Ich warte noch, ob die User, die den Automat haben, sich melden. Screenshots sind immer noch unklar (Einigungsvertrag?) Ebenso verstehe ich nicht ganz, was mit allen Bestandteilen PD gemeint ist. Ich spreche mal von Vectrex-Spielen. Die Firma hat die Rechte an den Spielen als PD freigegeben. Was ist eine Spielidee? Ist ein Autorennspiel eine Spielidee? Es gibt z.B. das Spiel Pole Position (Computerspiel). Das Vectrex-Spiel sieht komplett anders aus, als die normalen Versionen (s/w Vektor eben). Die Spielidee wäre wohl nicht PD. Das Spiel an sich aber PD. (?!?) Muss bei selbstprogrammierten Vectrex PD-Spielen noch der Autor gefragt werden, oder reicht schon PD? Wie ist es mit Hardware-Demos (Emulator-Link)? Die Erläuterungen zu Fair Use verstehe ich auch nicht. In der de.WP gibt es ja keine Screenshots, also auch kein Fair Use derer.--Kungfuman 10:33, 23. Feb 2006 (CET)
Sorry, hatte vergessen auf der Portal-Diskussionsseiten auf deine Frage zu antworten.
Bei den Spielen müßte man vielleicht noch unterscheiden, ob das Unternehmen auch der Entwickler war (also die Urheberrechte am Spiel hat) oder nur der Publisher. Wenn das Spiel vom Urheber explizit als Public Domain freigegeben worden ist (also auch für kommerzielle Nutzung) sollten Screenshots IMO hier verwendet werden können (es müßte eben nur eine zuverlässige Quelle (Webseite, Email) dafür angegeben werden). Dabei sollte man sich aber nicht unbedingt nur auf die Angaben in Emulatoren/ROMs verlassen. Bei ganz alten Spielen wie Pacman oder Pong könnte man auch von mangelnder Schöpfungshöhe ausgehen, bei späteren Spielen mit besseren Grafiken wird das schon schwieriger. --Kam Solusar 13:10, 23. Feb 2006 (CET)
In der en.Wp steht, dass die kommerziellen Vectrex-Spiele vom Autor für nichtkommerzielle Nutzung als PD freigegeben worden (sein sollen?). Damit scheidet wohl eine Abbildung hier aus. Apropos Pong. Es gibt auch Vectrex-Pong (nicht kommerziell). Vectrex hatte auch ein eingebautes Spiel. Mit verlässlichen Quellen ist es schwierig für Firmen/Länder, die es nicht mehr gibt. Mit den Publishern kann es stimmen. Aber Pac-Man hat wohl doch eine Schöpfungshöhe. Ich las den Rechtsstreit (wohl auf einer alten WP-CD). Vermutlich wurde deshalb gar die o.gen. Zeichnung beanstandet. Man muss wohl noch weiter recherchieren. Sehr kompliziert und wiedersprüchlich die Sache. Erst heisst es absolut keine Screenshots, dann aber sieht man welche. Was ist denn mit Freeware? Und Arcade-Automaten? Ich glaube, wenn man wollte, könnte man fast jedes Bild der gesamten WP beanstanden. Alles hat wohl irgendjemand hergestellt. Und dann gehen die Rechte noch an die Erben über. --Kungfuman 14:21, 23. Feb 2006 (CET)

Olympische Ringe

Auf Olympische_Ringe.png wird zum einen auf ein Gesetz verwiesen, dass die freie Verwendung der Olympischen Ringe drastisch einschränkt, und dann folgt ein Standardvermerk (rechtfrei), der in Teilen dazu in Widerspruch steht und meiner Meinung nach in dieser Form gegenüber unbedarften Weiterverwendern zumindest fahrlässig ist. Der Versuch einer sachlichen Diskussion auf der Diskussionsseite hat mir nur ein paar Beleidungen von Historiograf eingebracht. Mag er vielleicht sogar recht haben, Argumente wären mir lieber, denn aus meiner Sicht besteht der Widerspruch auch jetzt noch - auch aus der Sicht der Witzfigur, die nur spielt und den Ablauf stört. Ich werde so lange stören, bis mir jemand den Wiederpruch plausibel ausräumt. Matthias 02:57, 23. Feb 2006 (CET)

Ich glaube, es hat keinen Sinn, gegen ein Deutsches Gesetz anzugehen, auch wenn ich es auch nicht verstehe. Auf der Diskussionsseite steht wir brauchen die Ringe gemeinfrei. Aber das geht wohl nicht. Selbst Zeichnungen u.a. wären ja eine geistige Kopie. Gibt es nicht auch eine Flagge mit den Ringen? Flaggen-Abbildungen sind evtl. eher legal. Wie kommt es, dass die Ringe in so vielen Artikeln auftauchen, ist das alles illegal, oder geht es nur um einen Begiff bei der Bilderklärung. JPG wurde gelöscht. Im PNG Bild sehe ich keinen Löschantragsvermerk. --Kungfuman 14:37, 23. Feb 2006 (CET)
Zusatz. Auf der Startseite der WP ist bei den Nachrichten ein Ringe-Bild Olypic flag.svp zu sehen von Commons mit diversen Copyrights und Hinweisen. Es dreht sich wohl nur um eine Bemerkung bei dem Bild und nicht um das Bild selbst. Wie wäre es mal mit einem Artikel über 'Seltsame / Umstrittene Urheberrechte'? Oder gibt es den bereits? Folgende Begriffe sind geschützt: PC, Avatar(TM), Ich liebe es(TM), sowie Gene u.a. Die Ringe stellen ja die Erdteile da. Kann man die Erde patentieren lassen? Kann man das Bild eines Ringes patentieren lassen? --Kungfuman 17:14, 23. Feb 2006 (CET)

Wir benutzen die Ringe in voller Kenntnis der gesetzlichen Einschränkungen seit geraumer Zeit. Ich bestreite, dass ich die in unfreundlichem Ton vorgebrachten Einlassungen von benutzer:Matthias mit Beleidigungen quittiert habe. Wenn benutzer Matthias gern möchte, dass ich ihn wirklich beleidige, muss er früher aufstehen. Es ist hier seit langem anerkannt, dass sich gemeinfrei ausschließlich auf das Urheberrecht bezieht. Es gibt keinen alltagssprachlichen Begriff von Gemeinfreiheit und dieser ist, nach meinem unmaßgeblichen Sprachgefühl, auch nicht im Entstehen. Gemeinfreiheit ist ein Begriff der Juristensprache und bezieht sich dort, ich wiederhole es, ausschließlich auf das Urheberrecht. Die Verwendung der Ringe in der Wikipedia (und der kommerziellen Klone, die ebenfalls Sprachwerke darstellen) ist nicht problematischer als die Verwendung von Wappen, siehe Wikipedia:Wappen oder markenrechtlich geschützter Logos. Immer wieder kommen völlig unwissende und inkompetente Benutzer her und vermengen Urheberrecht (worauf sich unsere Lizenz bezieht) und Rechte anderer Art in verantwortungsloser Weise. Wenn man diese immer wiederkehrenden Störungen, die durch sorgfältige Lektüre dieser und anderer Seite vermieden werden könnten, nicht freudig begrüßt, reagieren sie beleidigt. Die olympischen Ringe stehen seit langem auf FAQ Rechtliches und wir sollten diese unnötige Diskussion hier abschließen können. --Historiograf 18:17, 23. Feb 2006 (CET)

Es geht nicht um dei Verwendung in Wiki, und darum geht es auch nicht. Es ging darum, dass der Eindruck erweckt wird, die Verwendung sei grundsätzlich unproblematisch. Und das ist jetzt nicht mehr der Fall, Punkt. Über Deinen anhaltend arroganten Stil erspare ich mir jede weitere Erwiderung (von dieser Feststellung abgesehen). Matthias 22:51, 23. Feb 2006 (CET)

Dieser Eindruck wurde nicht erweck. Lern du bitte erstmal: das Wiki, die Wikipedia --Historiograf 00:36, 24. Feb 2006 (CET)

Zugegeben, größer als in Ich lege Wert auf einen freundlichen Umgangston und möchte Euch bitten, Äußerungen von mir, die damit im Widerspruch zu stehen scheinen, gelassen zu nehmen. war der Widerspruch nicht. Da stand ja sinngemäß nur Ihr könnt mit dem Bild machen, was ihr wollt. Außerdem siehe X (X = Ihr könnt keineswegs damit machen, was ihr wollt). ;) Matthias 01:35, 24. Feb 2006 (CET)

Nein, das stand da nicht. Und su solltest nun endlich Ruhe geben, Zitate von meiner Benutzerseite tragen sachlich nichts bei. --Historiograf 01:46, 24. Feb 2006 (CET)

Bild:Armin3.jpg

A record company has given Wikipedia permission to use this photo for an article about Armin van Buuren. Benutzer:Leipnizkeks tagged the photo as GFDL but that can not be correct, can it? GFDL means that the photo can be used commercially and the permission do not explicitly allow use outside of Wikipedia. I'm asking since I don't know about de: policy and somebody uploaded the photo to WikiCommons. Thuresson 09:52, 23. Feb 2006 (CET)

Thanks, Thuresson. GFDL is obviously not correct. Since German wp doesn't allow fair use, it's going to be deleted. --Fb78 16:13, 23. Feb 2006 (CET)


Recherche von Urheberrechten bei Bildern unbekannter Herkunft

Hallo! Ich will meine Benutzerseite gemütlich gestalten, und dazu eine kleine animierte GIF-Graphik einstellen, die ich vor x Jahren aus einem Beitrag in einem Userforum heruntergeladen habe - den Namen hatte ich damals geändert. Ist es möglich, die Graphik ohne diese Daten, aber mit einem besonderen Vermerk einzustellen? Falls nein: gibt es irgendein Tool, mit dem ich das Urheberrecht bzw. den Ursprung der Graphik unter solchen Bedingungen irgendwie ermitteln kann? M. a. W.: wie kriege ich die Graphik auf meine Seite, ohne anzuecken? -- Kavaiyan 16:09, 22. Feb 2006 (CET)

Ganz kurz: 1) Nein. 2.) Nicht dass ich wüsste. 3.) Wohl eher gar nicht. --AndreasPraefcke ¿! 17:00, 22. Feb 2006 (CET)

zu 2: Google-Suche nach dem exakten Dateinahmen hilft manchmal - natürlich nur, wenn man die Datei nicht umbenannt hat. --Fb78 17:13, 22. Feb 2006 (CET)

Hab ich leider. Nun habe ich aber einfach mal so unter Google gesucht: unter "mean penguin", "bad penguin", "penguin pranks" - und habe einmal sowohl die Datei (unter "watchthestep.gif") als auch ein paar mpegs davon gefunden. Nur waren alle Seiten, sogar eine professionelle, ohne Copyright-Hinweis (auch nicht im Quelltext). -- Kavaiyan 17:49, 22. Feb 2006 (CET)

Diese Frage gehört BITTE nach WP:UF Es gibt keine einfache Möglichkeit, das Urheberrecht zu ermitteln. Auch für Nutzerseiten gilt Wikipedia:Bildrechte und der Grundsatz, dass wir Bilder mit ungekärten Rechten NICHT nehmen, es sei denn sie stammen aus der Zeit vor 1906 --Historiograf 18:54, 23. Feb 2006 (CET)

Siehst Du - schon habe ich sie verlegt ... -- Kavaiyan <°)))o>< 19:02, 23. Feb 2006 (CET)

Bild zu Magic: Die Zusammenkunft

Dem Artikel fehlt leider nach wie vor ein Bild zur Demonstration der Kartenvorderseite, da diese (wie so vieles) urherrechtlich geschützt sind (Beispiel einer Kartenvorderseite: [3]). Nun hab ich ein Bild erstellt ([4]), was einer solcher Karte leicht ähnlich sieht.

Meine Frage ist deshalb: Ist das Bild weit genug von der normalen Kartenvorderseite weg und ich kann das Bild hier hochladen und nicht? Falls nicht, was müsste ich noch ändern, damit ich es hochladen kann?

Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, ich hab nämlich keine Ahnung von soetwas. --dEr devil (dis) 19:08, 23. Feb 2006 (CET)

Ich denke schon, ein blauer Rahmen dürfte wohl kaum urheberrechtlich geschützt sein. Allerings bezweifle ich, das dieses Bild irgend einen Sinn ergibt, viel Informationen liefert es nämlich nicht. -- Timo Müller Diskussion 19:53, 23. Feb 2006 (CET)
Ein Sinn wäre, das Ausdrucken und Kopieren (und kommerzielle Verwenden) eines Kartendeckes. Könnte nicht auch das Design/die Anordung der Karten-Bestandteile geschützt sein? Selbst die abstrakteste Ab-Zeichnung (welches das Bild ist, insbesondere die grauen Teile und das '/' Feld) kann Probleme bereiten. (s. Pac-Man Zeichnung oben). Es ist ja nicht ein einfacher Rahmen. Woher kennt man die Aufteilung, wenn nicht durch die geschützte Karte? Die Aufteilung könnte mit den Olympischen Ringen verglichen werden. Ein roter Kreis ist legal. Es kommt auf die Mischung und Anordnung an. In allen 3 Fällen handelt es sich eigentlich um einfache, geometrische Symbole. Das Bild könnte übrigens ein unsichtbares Monster oder einen Yeti im Schnee darstellen.  ;) Ich glaube, die Monster gibt es sogar. Dann braucht man nur noch den Text eingeben. --Kungfuman 23:37, 23. Feb 2006 (CET)
Die olympischen Ringe wahrscheinlich auch nicht urheberrechtlich geschützt, sonst könnten wir sie ja hier nicht verwenden. Verwechsel bitte nicht wieder auch Urheberrecht mit anderen Rechten. Und ein Bild von einem unsichtbaren Schneemonster wird wohl auch nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen… Wenn du mir nicht glauben willst, frag Benutzer:Historiograf. Aber Vorsicht, seinen „freundlichen Umgangston“ hast du ja schon kennen gelernt… -- Timo Müller Diskussion 16:50, 24. Feb 2006 (CET)
Kann ichs nun verwenden oder nicht? --dEr devil (dis) 15:25, 27. Feb 2006 (CET)
Wahrscheinlich schon. Ich sehe keine Schöpfungshöhe Du kannst, wenn du dir ganz sicher gehen willst, noch mal Benutzer:Historiograf fragen, der hat Ahnung von sowas. Allerdings will mir immer noch nicht einleuchten, was du mit dem Bild anfangen willst. -- Timo Müller Diskussion 17:03, 27. Feb 2006 (CET)
Wirst du denn ja sehen ;) --dEr devil (dis) 17:10, 28. Feb 2006 (CET)

Nur eine kleine, nervige Frage

Es ist doch richtig, das CC-by-sa und GFDL (leider) in beide Richtungen inkompartibel sind? Wenn ein Bild unter CC-by-sa steht, darf ich es nicht verändern und unter GFDL stellen oder? Gilt das auch für die FWL (die Lizenz von Wikiweise)? -- Timo Müller Diskussion 20:53, 23. Feb 2006 (CET)

Nervig triffts sehr gut, vielen Dank für diese exakte Selbsteinschätzung! Ich sehe nicht ein, wieso man ein Bild, das man gemäß CC verändern darf und wieder unter die betreffende CC-Lizenz stellen, unbedingt auch per GNU FDL anbieten können muss. Wir sollten froh sein, dass diese Mist-GFDL-Lizenzen für den Bildbereich weitgehend zurückgedrängt werden. Wired FWL denn überhaupt für Bilder genutzt? FWL ist jedenfalls GNU FDL-inkompatibel (beide Richtungen) --Historiograf 21:26, 23. Feb 2006 (CET)

Ja, gibt es: Kategorie:FWL-Bild. Und es kann zum Besipiel schon sein, dass man ein Bild aus zwei Bildern erstellen möchte, die unter unterschiedlichen Lizenzen stehen. Dann muss man wissen, ob die Lizenzen kompartibel sind der nicht. -- Timo Müller Diskussion 21:59, 23. Feb 2006 (CET)

bild: china-passat

kann den chinesischen text leider nicht entziffern, jedoch würde ich gerne ein foto vom vw passat in china einbinden: http://auto.china.com/zh_cn/drive/i/11037200/20051028/12794640.html

Du hast Wikipedia:Bildrechte schon gelesen? Dann schreib dem Fotografen und bitte ihn, das Bild unter einer freien Lizenz freizugeben. --Fb78 00:28, 24. Feb 2006 (CET)

St. Johann in Tirol

In St. Johann in Tirol schaut es wirklich schlimm aus. Ein Grossteil des Textes hab ich vorher schon wegen URV rausgeschmissen [5], bei den Bildern schaut es aber genauso aus. Sie wirken fast alle wie die professionellen Werbebildchen verschiedener Agenturen, ein paar hab ich schon gefunden: [6] kommt von [7], [8] kommt von [9], [10] kommt von [11] (zumindest im Ausschnitt, das Orginal wird da auch irgendwo rumfliegen), [12] kommt von [13] (zumindest im Ausschnitt, das Orginal wird da auch irgendwo rumfliegen) usw. usw... weiss aber nicht wohin damit. Kann da nochmal einer drüber kucken? --fubar 03:28, 24. Feb 2006 (CET)

Hab anscheinend die Quelle gefunden :-) Die Bilder von Steffb (der nur Bilder für St Johann hochgeladen bzw eingefügt hat) dürften alle von [14] bzw [15] sein, sie werden dort als Pressebilder zum Download angeboten, dürfen die dann u.U. doch hier verwendet werden? Oder doch eher nicht? Eine Lizenz oder gar Quelle hat er nirgends angegeben. --fubar 04:00, 24. Feb 2006 (CET)
Auch Pressefotos dürfen in der deutschen Wikipedia nicht verwendet werden. Der Urheber muss sie unter einer freien Lizenz freigeben, die Veränderungen und kommerzielle Nutzung erlaubt. Fotos bitte als Löschkandidaten markieren! --Fb78 14:48, 24. Feb 2006 (CET)

Pressemeldungen

Kann ich davon ausgehen das Pressemeldungen von Firmen vom Urheber veröffentlicht gesehen werden wollen und daher copyrightfrei sind ?--Symposiarch 13:48, 24. Feb 2006 (CET)

Nein, ich denke nicht. Es seidenn, es steht dabei, das es Public Domain ist. -- Timo Müller Diskussion 14:04, 24. Feb 2006 (CET)
Oder man läßt sich das von denen schriftlich bestätigen, daß sie mit ner Veröffentlichung in WIKIPEDIA einverstanden sind. Is ja kein großer Akt, da mal nachzufragen. Jahn 14:21, 24. Feb 2006 (CET)
Nein. Die in der Wikipedia verwendete Lizenz GFDL erfordert es, dass der Text verändert und kommerziell genutzt werden darf. So etwas werden wohl die wenigsten Firmen zulassen. Bei einer Anfrag muss ganz gezielt um die Freigabe unter GFDL gebeten werden.
Auch wenn der Urheber einen Text selbst veröffentlicht und verbreitet, heißt das nicht, dass er "copyrightfrei" ist. Erstens gibt es in Deutschland kein Copyright, sondern ein Urheberrecht, und zweitens kann auf dieses nicht verzichtet werden.
Das heißt, Pressemitteilungen können in der Wikipedia nur als Zitat im engen Rahmen des Zitatrechts verwendet werden. --Fb78 14:38, 24. Feb 2006 (CET)
Tja ... das leuchtet mir ein. Jahn 15:36, 25. Feb 2006 (CET)

Numispedia

Ist es erlaubt, Texte aus der Numispedia in die Wikipedia zu stellen? --84.61.45.102 11:57, 25. Feb 2006 (CET)

Nein. Die Lizenzbestimmungen von Numispedia sind nicht mit denen der Wikipedia kompatibel. --Fb78 14:13, 25. Feb 2006 (CET)