Diskussion:Kämmerer

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Interlinguale Verlinkung

Die interlinguale Verlinkung stimmt nicht- ein Kämmerer ist etwas anderes als ein Kammerherr (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.182.125.145 (DiskussionBeiträge) 15:22, 27. Dez. 2007)

Danke für den Hinweis, ist geändert. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 17:08, 27. Dez. 2007 (CET)


Historische Bedeutung

Also die Herkunft des Wortes Kämmerer in diesem Artikel ist wiedersprüchlich zum Inhalt im Artikel Hofamt. Im Hofamt-Lemma werden alle Hofämter auf ehemals relativ niedere Positionen von Bediensteten/Knechen zurückgeführt, deren Bedeutung sich im Laufe der Zeit gewandelt hat. Rein von der Logik würde die Herleitung des Kämmeres vom "Kammerdiener" besser passen als wie hier im Artikel behauptet von der "Schatzkammer". Vor allem weil "camera" vermutlich nur Kammer bedeutet und der Schatz somit "hinzugedichtet" wurde. Hat jemand eine Quelle für die "Camera > Schatzkammer > Kämmerer"-These? -- DarkMyrddin 12:38, 25. Feb. 2009 (CET)


Fachbediensteten für das Finanzwesen

@Benutzer:Liesel: So geht das nicht. Sie können nicht den Link auf Dezernent durch diesen nichtssagenden, undefinierten Rotlink Fachbediensteter für das Finanzwesen ersetzen, dessen Artikel schon dreimal in den letzten Jahren gelöscht worden ist. Geben sie wenigstens einen Nachweis dafür, wo es diesen Begriff tatsächlich geben soll. Mir selbst ist er bis dato völlig unbekannt, obwohl ich eigentlich vom Fach bin. Ich kenne natürlich nicht alle Bundesländer, also helfen Sie mir bitte weiter. Und wenn Sie so einen Nachweis haben, dass ein Fachbediensteter für das Finanzwesen als Kämmerer bezeichnet wird, dann ergänzen Sie bitte den Artikel sinnvoll, anstatt das was schon drin steht zu löschen. Die von mir eingestellte Definition des (Stadt-)Kämmerers habe ich schließlich auch gesetzlich nachgewiesen. --Brühl 22:53, 19. Dez. 2009 (CET)

Nicht jeder Kämmerer ist ein Dezernent, d.h. ein Wahlbeamter auf Zeit. Wenn sie schon Artikel verlinken, dann sollten Sie auch den Inhalt lesen.
Ba-Wü, Sachsen liesel 23:23, 19. Dez. 2009 (CET)

Weder in Ba-Wü noch in Sachsen ist in der Gemeindeordnung davon die Rede, dass der Fachbedienstete die Amtsbezeichnung Kämmerer hat. Wohl aber gibt es in Hessen diesen Begriff, und dort ist der Kämmerer Wahlbeamter und Dezernent. Also löschen Sie die Aussage nicht permanent weg. Beauftragte für den Haushalt gibt es in Hessen auch, aber das ist eine ganz andere Liga, eben Laufbahnbeamte. --Brühl 23:48, 19. Dez. 2009 (CET)

Beauftragter für den Haushalt ist in § 9 BHO bzw. § 9 vieler LHO definiert. In Baden-Württemberg ist die Bezeichnung für den Kämmerer im kommunalen Bereich durchaus üblich, die offizielle Bezeichnung lautet dann "Fachbeamter für das Finanzwesen" , regelmäßig ist das, wenn der jeweilige Bürgermeister die fachliche Eignung nicht besitzt ein Laufbahnbeamter der entsprechende Kommunalverwaltung und eben gerade kein Wahlbeamter (denn irgendwen muss man schließlich in die Verantwortung nehmen *g*), siehe auch § 116 GemO BW --109.192.178.221 23:54, 19. Dez. 2009 (CET)
Interessant auch dieser Paragraph Schleßwig-Holstein, Sachsen, Ba-Wü, Hessen liesel 23:58, 19. Dez. 2009 (CET)
Meinetwegen kann der Finanzdezernent in Hessen die Bezeichnung "Kämmerer" führen. Das berechtigt jedoch nicht alle Kämmerer als Dezernent zu bezeichnen. Und gerade in den neuen Bundesländern gibt es in den Kommunalverwaltungen kaum Beamte, warum auch?
In SH gibt es auch keine Kämmerer aber einen Fachverband. liesel 23:58, 19. Dez. 2009 (CET)

Dass der Artikel sinnvoll ergänzt wird, wäre ja auch in meinem Sinne, aber bitte nicht durch Löschen der von mir zusammengetragenen Fakten. --Brühl 00:01, 20. Dez. 2009 (CET)

Also bitte, der Kassenverwalter in Hessen, der ist dem Kämmerer bestenfalls als Leiter der Stadtkasse unterstellt, ganz andere Liga. --Brühl 00:07, 20. Dez. 2009 (CET)

Leute, euer Problem ist schlicht, dass ihr haushaltsrechtliche Fachbegriffe mit Begriffen aus der Organisation verquickt und das auch noch zwischen Bund / Land und Kommunen. Trennt hier in Ruhe und sauber und euer Problem ist gelöst. --109.192.178.221 00:10, 20. Dez. 2009 (CET)
Ich wollte nicht auf den kassenverwalter bezug nehmen, sondern darauf, mit welchen Personen dieser nicht verwandt sein darf. Eine solche Regelung ist fast in jeder GemO zu finden. In der einen steht der Fachbedienstete, in der anderen Kämmerer und in einer dritten Beigeordneter. liesel 09:01, 20. Dez. 2009 (CET)

Gehe ich recht in der Annahme, dass es den Begriff Kämmerei für das Amt/den Fachdienst, der für das Haushaltswesen zuständig ist, in allen Bundesländern gleichermaßen gibt? Und dass diese Organisationseinheit auch bundesweit einigermaßen die gleiche Stellung in den Kommunen hat? Dann ist nur die Frage, welche Stellung hat der Kämmerer gegenüber der Kämmerei. Da scheint es Unterschiede zugeben. Der vielberühmte Fachbedienstete hat anscheinend wohl die Leitung der Kämmerei inne. Der Kämmerer im hessischen Sinne (und da muss es noch mehr solche Bundesländer geben, nämlich die mit Magistratsverfassung) ist dem Leiter der Kämmerei übergeordnet. --Brühl 00:26, 20. Dez. 2009 (CET)

Das kommt imho unter anderem auf die Größe der Organisation an. In kleineren Gemeinden wird regelmäßig (zumal wenn der Bürgermeister die fachliche Kompetenz nicht besitzt) der Fachbeamte für das Finanzwesen = Kämmerer = Leiter der Kämmerei sein. Jeder Bürgermeister / Oberbürgermeister tut imho gut daran die Bereiche Personal und Finanzen dem eigenen Dezernat zuzuordnen (z. B. Stadt Heidelberg). Es ist aber auch nicht unüblich, dass es neben dem OB einen sogenannten Finanzdezernenten. Dieser wird in der Regel die Funktion des Kämmerers (= Fachbeamten für das Finanzwesen) innehaben und damit gleichzeitig Leiter der Kämmerei sein, Beispiel Stadt Mannheim. --109.192.178.221 00:41, 20. Dez. 2009 (CET)
Genausogut kann aber auch der Kämmerer unter dem Finanzdezernenten angeordnet sein Stadt Murrhardt. In Sachsen gilt bekanntlich die Ratsverfassung und auch dort ist der Kämmerer Dezernatsleiter aber nicht gleichzeitig Kämmereiamtsleiter [1].
Wie schon gesagt, es ist hier die Frage wie groß ist die Gemeinde und ist auf Grund der Größe zwischen der Kämmerei und dem Bürgermeister noch eine Schicht dazwischengeschaltet. In Sachsen und BW werden bestimmte fachliche Anforderungen an den Leiter der Kämmerei gestellt, diese kann man bei einem politischen Finanzbürgermeister nicht erwarten. liesel 09:01, 20. Dez. 2009 (CET)

Treasurer WL auf hier ..

.. halte ich für falsch. Zunehmend im deutschen Sprachgebrauch genutzt für Spezialisten in grossen Unternehmen und Banken, siehe auch dort, --Wistula 19:02, 12. Aug. 2010 (CEST)

Finanzsenator

Wenn ich das richtig verstanden habe, heisst der Kämmerer in manchen Hansestädten Finanzsenator, zum Beispiel in Rostock. Vielleicht könnte man das noch erwähnen. --Gereon K. 12:41, 19. Okt. 2011 (CEST)

Haftung ?

Von der Funktion her könnte man also ganz grob den Kämmerer mit dem Prokuristen einer GmbH vergleichen, oder? Frage: Wie ist es dann beim Kämmerer mit der Haftung für die Kasse geregelt? Es gibt ja immerhin viele Städte und Gemeinden, denen das Wasser bis zum Hals steht.

Betr Haftung keine Ahnung. Funktion ist aber eher mit dem Treasurer oder Finanzchef/Kfm Leiter eines Unternehmens zu vergleichen. Prokura ist nur eine Vollmacht, die ist nicht funktionsgebunden. --Wistula (Diskussion) 17:44, 20. Mär. 2013 (CET)