Benutzer:Heimkinderverband/Privacy
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Brief | Die Veröffentlichung eines Briefes kann das Urheberrecht des Autors verletzen, falls es sich nicht um „allgemeinem Inhalt“ handelt. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzen.[1] |
Geschäftsbrief | |
Postkarte | |
Gesprochenes Wort | Geschützt ist die Kommunikationssphäre bzw. die Unbefangenheit persönlicher Aussprüche. Tathandlungen sind das unbefugte Aufnehmen und Abhören, das Zugänglichmachen der Aufnahme sowie die öffentliche Inhaltsmitteilung. |
Abhören der Mitarbeiter am Arbeitsplatz | Ein Eingriff in die durch § 201 StGB geschützten Rechte von Arbeitnehmern kann durch Notwehr (§ 32 StGB) bzw. Notstand (§ 34 StGB) gerechtfertigt sein.[2] |
Ärztliche Schweigepflicht | |
Amtsgeheimnis | |
Telefonate | |
Tonnachrichten | |
Chatverlauf | |
Eigenes Bild | |
Videoüberwachung | |
Dashcam | Im Mai 2018 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor deutschen Zivilgerichten zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig.[3][4] |
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ BGHZ 13, 334 – Veröffentlichung von Briefen
- ↑ Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 15. Februar 1988, 9 Sa 114/87 = DB 1988, 1024
- ↑ Dashcam-Videos als Beweismittel zulässig. In: Die Zeit, 15. Mai 2018
- ↑ Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Mai 2018, Az. VI ZR 233/17