Diskussion:Besonderer Kündigungsschutz für Mütter

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Fehler

@Rechtswissenschaft Sind die Fehler (Fettdruck von mir) in der Quelle vorhanden?

„Im Rahmen des Verfahrens nach § 17 Abs. 3 MuSchG ist vom Verwaltungsgericht nicht zu prüfen, ob statt der vom Arbeitgebers behaupteten Betriebssschließung nicht in Wirklichkeit ein Betriebsübergang vorliegt, es denn, dieser wäre offensichtlich“.[1]
  1. So OVG Sachsen, Urteil vom 22.10.2013 – 5 A 877/11 – juris Leitsatz

-- IvanP (Diskussion) 16:23, 27. Apr. 2018 (CEST)

Danke! Ich habe es noch einmal überprüft und die jetzt vorgefundene Fassung eingefügt.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:12, 31. Jul. 2018 (CEST)