Diskussion:Besonderer Kündigungsschutz für Mütter
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Fehler
@Rechtswissenschaft Sind die Fehler (Fettdruck von mir) in der Quelle vorhanden?
- „Im Rahmen des Verfahrens nach § 17 Abs. 3 MuSchG ist vom Verwaltungsgericht nicht zu prüfen, ob statt der vom Arbeitgebers behaupteten Betriebssschließung nicht in Wirklichkeit ein Betriebsübergang vorliegt, es denn, dieser wäre offensichtlich“.[1]
- ↑ So OVG Sachsen, Urteil vom 22.10.2013 – 5 A 877/11 – juris Leitsatz
-- IvanP (Diskussion) 16:23, 27. Apr. 2018 (CEST)
- Danke! Ich habe es noch einmal überprüft und die jetzt vorgefundene Fassung eingefügt.
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:12, 31. Jul. 2018 (CEST)