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1 Otto von Oehlschläger Wirklicher Geheimer Rath
Julius Robert Bosse Staatssekretär des Reichs-Justizamtes und Wirklicher Geheimer Rath
  • Berufen durch Bundesratsbeschluss vom 12. März 1891[1]
  • Schied Ende März 1892 aus
Hermann Struckmann Geheimer Regierungsrath und vortragender Rath im Reichs-Justizamte
  • Berufen durch Bundesratsbeschluss vom 12. Mai 1892[2]
2 Gottlieb Karl Georg Planck Geheimer Justizrath und Professor der Rechte in Göttingen
  • Vertreter des Reiches
3 Oscar Küntzel Geheimer Ober-Justizrath und vortragender Rath im Justizministerium
  • Vertreter Preußens
4 Hermann Gustav Eichholz Geheimer Ober-Justizrath und vortragender Rath im Justizministerium
  • Vertreter Preußens
Starb am 17. Juni 1895
5 Karl von Jacubezky Ober-Regierungsrath
  • Vertreter Bayerns
6 Konrad Wilhelm von Rüger Geheimer Rath und vortragender Rath im Justizministerium
  • Vertreter Sachsens
Schied aus nach seiner Ernennung zum Generalstaatsanwalt am 1. April 1895.
Carl Heinrich Boerner Geheimer Justizrath
  • Vertreter Sachsens
  • Berufen durch Bundesratsbeschluss vom 21. März 1895[3]
7 Gustav von Mandry Professor der Rechte
  • Vertreter Württembergs
8 Albert Gebhard Geheimer Rath und Professor der Rechte
  • Vertreter Badens
9 Emil Dittmar Ministerialrath
  • Vertreter Hessen-Darmstadts
10 Isaac Wolffson Rechtsanwalt
  • Vertreter Lübecks
Starb am 12. Oktober 1895
11 Eduard Hanauer Direktor des Reichs-Justizamtes
  • Berufen durch Bundesratsbeschluss vom 12. März 1891[4]
  • Starb am 30. April 1893


Nichtständige Mitglieder

In der Literatur findet sich oft die Äußerung, dass die zweite Kommission vor allem mit Praktikern und mit Nichtjuristen besetzt wurde. Dies wird dann als ein Vorzug gegenüber der 1. BGB-Kommission herausgestrichen. Im Lehrbuch von Brox heißt es beispielsweise: „1890 setzte der Bundesrat eine zweite Kommission ein, die aus Juristen, Vertretern verschiedener Berufskreise und Nationalökonomen bestand.“[5] Diese Ansicht findet eine Stütze im Bundesratsbeschluss vom 4. Dezember 1890[6]: Die juristischen Mitglieder sollen nach folgenden Gesichtspunkten gewählt werden:

  • Vertretung der Theorie und Praxis, insbesondere auch des Rechtsanwaltsstandes
  • Vertretung der größeren Rechtsgebiete innerhalb des Deutschen Reiches
  • Beteiligung an den Arbeiten der früheren Kommission

Neben den juristischen Mitgliedern sollten auch Vertreter „wirtschaftlicher Interessen“ in der 2. BGB-Kommission vertreten sein, nämlich:

  • Vertreter der Landwirtschaft
  • Vertreter des Handels und des Gewerbes
  • Vertreter der Theorie der Volkswirtschaft (Professoren der Nationalökonomie)


1 Otto von Manteuffel Landrat und Rittergutsbesitzer
  • Von Manteuffels Name wurde schon früh ins Gespräch gebracht. Vergleiche den Bericht des bayerischen Gesandten Heller über die Sitzung des Bundesrats-Justizausschusses vom 30. Oktober 1890: „Was sodann die aus dem Reichstag zu entnehmenden Mitglieder betrifft, so müsse er[7] sich vor Mitteilung endgiltiger Vorschläge mit den Vorständen der verschiedenen Fraktionen ins Benehmen setzen. Vorläufig habe er ins Auge gefaßt: von den Konservativen: den Rittergutsbesitzer Freiherrn von Manteuffel, der sich auch schon bereit erklärt habe und den Rittergutsbesitzer von Helldorf, über dessen Bereitwilligkeit er übrigens noch im Ungewissen sei; […]“[8]
2 Otto von Helldorff
3 Ernst Leuschner Ober-Berg und Hüttendirektor und Geheimer Bergrath
  • Zunächst wurde an zwei andere Männer gedacht: Nolbe und Wilhelm von Kardorff. Oehlschlaeger hatte sich in am 30. Oktober 1890 in einer Sitzung des Bundesratsjustizausschusses entsprechend geäußert: „Was sodann die aus dem Reichstag zu entnehmenden Mitglieder betrifft, so müsse er[9] sich vor Mitteilung endgiltiger Vorschläge mit den Vorständen der verschiedenen Fraktionen ins Benehmen setzen. Vorläufig habe er ins Auge gefaßt: […] von den Freikonservativen[10]: den Landesökonomierat Nolbe. Dieser sei zwar nicht mehr Mitglied des Reichstags, aber er besitze viel Einfluß in seiner Partei. Man könne allenfalls auch an den Abgeordneten von Kardorff denken. Doch sei er vor dem Vorschlag dieses Mannes gewarnt worden. Er befürchte auch, daß man an demselben wegen seiner ausgesprochen bimetallistischen Richtung Anstoß nehmen würde.“[11]
  • Der bayerische Gesandte Heller schreibt in seinem Bericht: „Der Geheime Bergrat Leuschner ist seit 1882 Mitglied des Reichstags und gehört dort der Fraktion der Reichspartei an.“[12]
4 Friedrich Balduin Freiherr von Gagern
  • Reichstagsabgeordneter (Zentrum)
  • „Vertreter der süddeutschen Landwirtschaft“ (adliger Gutsbesitzer: Schloss Neuenbürg bei Weisendorf)
  • Jurist (Politiker)
  • Friedrich von Gagern verdankt seine Berufung in die 2. BGB-Kommission Hugo von Lerchenfeld-Köfering, der Bayern im Bundesrat vertrat. – Der Leiter des Reichsjustizamtes, von Oehlschläger, hatte sich 22. Oktober 1890 mit Lerchenfeld-Köfering zu einer Unterredung getroffen. Oehlschläger hatte ihm eröffnet, dass er entweder Conrad von Preysing oder Carl von Cetto in die Kommission berufen wolle. Bei beiden handelte es sich um Mitglieder der Zentrumspartei und adlige Gutsbesitzer. In einem Bericht Lerchenfeld-Köferings heißt es: „Speciell aus den Reihen des Centrums wünsche er [von Oehlschläger] Vertreter der Landwirtschaft vorzuschlagen, wobei er davon ausgehe, daß einer dieser Vertreter ein Bayer sein müsse. Dabei habe er an den Grafen Konrad Preysing und den Freiherrn Carl von Cetto gedacht, und bäte mich, ihm meine Ansicht über deren Wahl zu sagen.“[13]
  • Am 30. Oktober 1890, in einer Sitzung des Bundesrat-Justizausschusses, nannte von Oehlschläger dann die Zentrumspolitiker von Gagern und von Huene. In einem Bericht des bayerischen Abgesandten Heller heißt es dazu: „Vom Zentrum kommen Freiherrn von Gagern, insbesondere auch als Vertreter der süddeutschen Landwirtschaft, in Frage. Als weiteres Zentrumsmitglied würde ihm Freiherr von Huene am erwünschtesten sein.“[14]
5 Peter Spahn Landgerichtsrath
  • Reichstagsabgeordneter (Zentrum)
  • Jurist (Richter)
  • Katholisch
  • In einem Bericht des württembergischen Gesandten Stieglitz heißt es: „Der Vorschlag seiner Person entspricht dem dringenden Wunsch Dr. Windthorsts. Letzterer ist, wie mir Staatssekretär Oehlschläger vor einigen Tagen mitteilte, zunächst nicht recht einverstanden gewesen damit, daß das Zentrum in der Kommission durch Freiherrn von Gagern vertreten werde. Er wollte vielmehr zwei dem Zentrum angehörige Juristen in der Kommission haben, offenbar zu dem Zweck, daß der katholisch-kirchliche Standpunkt hinsichtlich des Eherechts dort eine ausgiebige Vertretung finde. Staatssekretär von Oehlschläger hielt indeß an Freiherr von Gagern fest und acceptierte an Stelle des ursprünglich in das Auge gefaßten Abgeordneten Freiherrn von Huene den Landgerichtsrath von Spahn. Dieser hat, wenn ich nicht irre, über die eherechtlichen Bestimmungen des Entwurfs geschrieben.“[15]
6 Ludwig von Cuny Geheimer Justizrath und Professor der Rechte
  • Der bayerische Gesandte Heller schreibt in seinem Bericht: „Professor Dr. von Cuny ist Mitglied des Reichstags und gehört dort der Fraktion der Nationalliberalen an. Er stand etwa 20 Jahre lang im preußischen Justizdienste und ist als Kenner des rheinischen Rechts auf Anregung des preußischen Justizministers[16] in Vorschlag gebracht.“[17]
  • Cuny war seit dem 19. Januar außerordentlicher Professor in Berlin, seit 1889 ordentlicher Honorarprofessor
  • Peter Spahn schreibt in der Allgemeinen Deutschen Biographie über Cuny: „Mit welcher Freude er an den Berathungen der Commission für das Bürgerliche Gesetzbuch von 1892 bis 1896 theilnahm, ergibt nicht nur seine regelmäßige Anwesenheit in den Sitzungen, sondern auch die Thatsache, daß er über den Verlauf der einzelnen Sitzungen an den verstorbenen Reichsgerichtsrath Dr. Bähr in Kassel berichtet und dessen Anregungen auf Umgestaltungen des Gesetzbuchs durch Einbringung von Anträgen auch dann entsprochen hat, wenn er die Abweichung seiner eigenen Ansicht von der Bähr'schen zu erkennen geben mußte. Dabei trat auch seine Vorliebe für das französische Recht zu Tage; sein besonderes Interesse gehörte dem Erbrechte, für das er über die Gestaltung des Testamentsvollstreckers auf dem Juristentage berichtet hatte und für das er sich um die Aufnahme des handschriftlichen Privattestaments erfolgreich bemühte.“[18]
7 Friedrich Goldschmidt Brauereibesitzer
8 Adolph Hoffmann Amtsgerichtsrath
  • Der bayerische Gesandte Heller schreibt in seinem Bericht: „Amtsgerichtsrat Hoffmann ist meines Wissens zur Zeit nicht Mitglied des Reichstags, gehörte demselben aber früher an und auf Vorschlag des Fraktionsvorstandes der Deutsch-Freisinnigen auf die Liste gesetzt.“[19]
9 Emil Russell Geschäftsinhaber der Diskonto-Gesellschaft und Generalkonsul
  • „Vertreter des Handels und des Gewerbes“ (Großbankier, Geschäftsinhaber der Disconto-Gesellschaft)
  • Jurist
10 Bernhard Danckelmann Direktor der Forstakademie und Ober-Forstmeister
  • Vertreter der Landwirtschaft (Forstwissenschaftler)
  • Jurist
  • Danckelmanns Name wurde schon früh ins Gespräch gebracht. Vergleiche den Bericht des bayerischen Gesandten Heller über die Sitzung des Bundesrats-Justizausschusses vom 30. Oktober 1890: „Im übrigen seien ins Auge gefaßt: […] Oberforstmeister Dankelmann in Eberswalde als Vertreter eines Zweigs der Landwirtschaft […].“[20]
11 Johannes Conrad Geheimer Regierungsrath und Professor der Nationalökonomie
  • Es waren zunächst drei andere Namen im Gespräch, Conrad wurde zuletzt nur als Kompromiss-Kandidat vorgeschlagen: Der Ökonom Gustav von Schmoller hatte eine Mitarbeit in der BGB-Kommission abgelehnt;[21] Richard Schröder (Professor der Rechte in Heidelberg) schien zunächst ein aussichtsreicher Kandidat zu sein, dann ließ man aber von ihm ab, weil seine Arbeit zu unbedeutend schien; der Jurist Otto von Gierke (Professor der Rechte an der Berliner Universität) wurde vielfach ins Gespräch gebracht, er hatte den Entwurf der 1. Kommission scharf kritisiert und zählte zur Schule der Rechtsgermanistik, die den Entwurf insgesamt sehr kritisch betrachtete, man wollte deshalb ganz entschieden auch einen Rechtsgermanisten in die Kommission berufen, aber den Kandiaten Gierke konnte man nicht durchsetzen. An seiner Stelle wurde schließlich Conrad berufen.
  • Der bayerische Gesandte Heller schreibt in seinem Bericht vom 25. November 1890: „Professor Schmoller hat die Berufung in die Kommission abgelehnt. Über Professor Schröder in Heidelberg hat Staatssekretär von Oehlschläger inzwischen Urteile vernommen, die ihn bestimmten, von dessen Person abzusehen. Er sei ihm als wenig bedeutend, mehr Philologe als Jurist bezeichnet worden. Er selbst sei deshalb trotz der jüngst geäußerten doch wieder auf Professor Gierke zurückgekommen, zumal dieser die zwei Eigenschaften: des Nationalökonomen und des Germanisten[22] in sich vereinige. […] Für den Fall, daß sich der Justizausschuß oder der Bundesrat gegen die Wahl Professor Gierke’s aussprechen sollte, ist Professor Dr. Conrad in Halle vorgeschlagen, der freilich nur Nationalökonom ist, so daß im Falle seiner Berufung die germanistische Rechtslehre in der Kommission nicht vertreten sein würde. Um der Entschließung der verbündeten Regierungen hinsichtlich dieser beiden Persönlichkeiten in keiner Weise vorzugreifen, hat Staatssekretär von Oehlschläger noch keinem derselben über die Bereitwilligkeit zur Annahme der etwaigen Berufung angefragt. Alle übrigen Herren haben schon eine Zusage erteilt.“[23]
  • Der bayerische Justizminister Leonrad wandte sich in einem Schreiben vom 27. November 1890 gegen die Wahl Gierkes, er sprach sich stattdessen für Conrad aus: „Dagegen erachtet das unterfertigte K. Staatsministerium es für geboten, die Wahl des Professors Dr. Gierke mit Entschiedenheit zu bekämpfen. Professor Dr. Gierke hat den in erster Lesung festgestellten Entwurf für ungeeignet erklärt, die Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches zu werden. Er findet in demselben nur ‚abgestandene Pandektenjurisprudenz‘, welche für den sittlichen und sozialen Beruf der Privatrechtsordnung kein Verständnis habe, verwirft mehr noch als den Inhalt eine Anzahl aus dem römischen Recht stammender Rechtssätze die der romanistischen Rechtswissenschaft entnommene Prägung und verlangt, daß das künftige Gesetzbuch sich in viel höherem Maße von dem überlieferten Recht lossage und mit schöpferischer Kraft neue Gedanken verwirkliche. […] Aus diesem Grunde vermag dasselbe in Professor Dr. Gierke den richtigen Mann zur Mitwirkung bei der zweiten Lesung des Entwurfs nicht zu erblicken, dagegen könnte es die Wahl des Professors Dr. Conrad, welcher zu den hervorragendsten und mit den unsere Zeit bewegenden Fragen am meisten vertraute Nationalökonomen zählt, nur mit Freude begrüßen. …“[24]
  • Die Entscheidung wurde in einer Sitzung des Justizausschusses des Bundesrates am 4. Dezember 1890 getroffen. Der bayerische Gesandte Heller berichtet darüber folgendes: „Für Professor Schröder, gegen den der Vorsitzende wiederum in der von mir bezeichneten Weise aussprach, interessierte sich niemand. Der Vorsitzende bemerkte schließlich, einen Nationalökonomen müsse man schlechterdings in der Kommission haben; an diesem liege mehr als an einem Germanisten. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wurde die Wahl Gierke’s mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Gegen dieselbe stimmten Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Lübeck, dafür Preußen und Sachsen. Einstimmig wurde sodann beschlossen, als elftes nichtständiges Mitglied den Professor Conrad dem Bundesrate vorzuschlagen.“[25]
  • Conrad gab die Zeitschrift Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik heraus (sogenannte Conrad’sche Jahrbücher); nachdem er Mitglied der 2. BGB-Kommission geworden war, beschloss er, die Kommissionsberatungen und die Beschlüsse fortschlaufend in seiner Zeitschrift zu veröffentlichen; die Artikel wurden von zwei Schriftführern der Kommission verfasst, nämlich von den Herren Greiff und von Jecklin; der Umfang dieser Veröffentlichungen geht weit über das hinaus, was von amtlicher Seite aus im Deutschen Reichsanzeiger publiziert wurde, denn dort fehlten zumeist die Kommissionsbeschlüsse (vorläufiger Wortlaut der BGB-Paragraphen).
12 Rudolph Sohm Geheimer Hofrath und Professor der Rechte
  • Jurist (Professor in Leipzig)
  • Auf der Kandidatenliste, die der Rechtsausschuss des Bundesrates am 12. März 1891 beschlossen hatte, findet sich der Name Sohms noch nicht. Preußen wollte es eigentlich durchsetzen, den Deutschrechtler Otto von Gierke in die Kommission zu berufen, war damit aber gescheitert; an die Stelle Gierkes hatte der Ausschuss den Ökonomen Conrad gesetzt. Die Liste, die dann im Rechtsausschuss beschlossen worden war, umfasste insgesamt 11 Namen. Als diese Liste am selben Tag im Bundesrat zur Abstimmung stand, wartete Preußen mit einer Überraschung auf: von Oehlschläger, der Preußen im Bundesrat vertrat, ergriff das Wort. Er führte aus, dass unbedingt ein Deutschrechtler („Germanist“) in die Kommission berufen werden müsse, denn die Deutschrechtler hätten den Entwurf der 1. BGB-Kommission besonders hart kritisiert. Bislang fehle ein Deutschrechtler in der Kommission. Man müsse unbedingt den Vorwurf vermeiden, dass man die Deutschrechtler aus der Kommission habe fernhalten wollen. Deshalb schlug er schließlich Sohm vor, der seit dem Wintersemester 1887 eine Professur für Kirchenrecht und Deutsches Recht in Leipzig innehatte. Der preußische Justizminister von Schelling „empfahl dringend die Annahme des Antrags“. So kam es, dass Sohm einstimmig als 12. nichständiges Mitglied berufen wurde.[26]
  • Auch nach der Berufung in die BGB-Kommission setzte Sohm seine Lehrtätigkeit an der Universität Leipzig fort. Im Wintersemester las er stets neben Deutschem Privatrecht auch Handels-, Wechsel- und Seerecht. In den Sommersemesterm Rechtsgeschichte und Kirchenrecht.[27] Es fällt auf, dass die Berufung in die BGB-Kommission zunächst überhaupt nichts an seiner Lehrtätigkeit änderte: die Vorlesungen fanden im Sommersemester 1891 unverändert montags bis samstags statt, während die Sitzungen der BGB-Kommission zumeist montags, dienstags und mittwochs abgehalten wurden – es kann also zweifelhaft sein, dass Sohm an den Sitzungen der BGB-Kommission überhaupt teilnahm. In den folgenden Semestern verhält es sich ganz ähnlich. Eine Änderung der Lehrtätigkeit lässt sich erst zweieinhalb Jahre nach Sohm Berufung in die BGB-Kommission feststellen: ab dem Wintersemester 1893 unterrichtete er nun lediglich mittwochs bis samstags.
13 Richard Karl Wilke Rechtsanwalt und Justizrath
  • Jurist (Rechtsanwalt)
  • Evangelisch
  • Der württembergische Gesandte Stieglitz berichtete: Es „soll eine Beschwerde des Rechtsanwaltsstandes über ungenügende Vertretung durch die Ernennung des Rechtsanwaltes Justizrath Wilke in Berlin zum nichständigen Mitglied abgeholfen werden. Wilke ist 60 Jahre alt, evangelisch, war 4 Jahre Kreisrichter, trat dann zur Rechtsanwaltschaft über und gilt, wie der Vorsitzende vorträgt, für einen der allerangesehendsten Rechtsanwälte in Berlin, welcher auch literarisch in Ansehung des Entwurfs thätig gewesen ist.“[28]
  • Berufen durch Bundestagsbeschluss vom 12. März 1892.[29]

Protokolle

  • Greiff, Band 56, 1891, S. 708–721 (Digitalisat)
  • von Jecklin, Band 56, 1891, S. 900–911 (Willenserklärungen, Vertragsschluss, Formvorschriften) (Digitalisat)
  • Greiff, Band 57, 1891, S. 54–69 (Willensmängel) (Digitalisat)
  • von Jecklin, Band 57, 1891, 707–729 (Verjährung, Streichung prozessrechtlicher Vorschriften des 1. Entwurfs, Hinterlegung) (Digitalisat)
  • Greiff, Band 57, 1891, 854–865 (Digitalisat)
  • Greiff, Band 58, 1892, S. 75–92 (Digitalisat)
  • Greiff, Band 58, 1892, S. 543–564 (Digitalisat)
  • Greiff, Band 58, 1892, S. 719–740 (Digitalisat)
  • von Jecklin, Band 58, 1892, S. 884–905 (Digitalisat)

Quellen

Berlin-Lichterfelde, Bundesarchiv

  • Kommission für die zweite Lesung des Zivilgesetzbuchentwurfs, Laufzeit: Oktober 1890 bis Juni 1902, Signatur: BArch, R 3001/4078 (Archivportal, Invenio)
  • Mitteilungen an den Reichsanzeiger über die Tätigkeit der Kommission für die zweite Lesung des Zivilgesetzbuchentwurfs
    • Band 1, Laufzeit: April 1891 bis November 1893, Signatur: BArch, R 3001/4079 (Archivportal, Invenio)
    • Band 2, Laufzeit: November 1893 bis März 1895, Signatur: BArch, R 3001/4080 (Archivportal, Invenio)
  • Persönliche Angelegenheiten der Mitglieder der Kommission für die zweite Lesung des Zivilgesetzbuchentwurfs, Laufzeit: April 1892 bis Mai 1910, Signatur: BArch, R 3001/4081 (Archivportal, Invenio)
  • Anzeigen über Nichtteilnahme an den Sitzungen der Kommission für die zweite Lesung des Zivilgesetzbuchentwurfs, Laufzeit: April 1891 bis Februar 1895, Signatur: BArch, R 3001/4082 (Archivportal, Invenio)
  • Vergütungen der Mitglieder der Kommission für die zweite Lesung des Zivilgesetzbuchs
    • Band 1, Laufzeit Dezember 1890 bis April 1893, Signatur: BArch, R 3001/4083 (Archivportal, Invenio)
    • Band 2, Laufzeit: Mai [1894?] bis April 1895, Signatur: BArch, R 3001/4084 (Archivportal, Invenio)
    • Band 3, Laufzeit: April 1895 bis September 1896, Signatur: BArch, R 3001/4085 (Archivportal, Invenio)
  • Einberufungen der Kommission für die zweite Lesung des Zivilgesetzbuchentwurfs und die Kommissare anderer Behörden, Laufzeit: März 1891 bis Februar 1895, Signatur: BArch, R 3001/4086 (Archivportal, Invenio)
  • Veröffentlichungen über die Beratungen der Kommission für die zweite Lesung des Zivilgesetzbuchentwurfs, Laufzeit: Mai 1894 bis Februar 1896, Signatur: BArch, R 3001/4087 (Archivportal, Invenio)
  • Protokolle der Kommission zur zweiten Lesung des Zivilgesetzbuchentwurfs
    • [Band 1] Nr. 1–42, Laufzeit: Dezember 1890 bis Oktober 1891, Signatur: BArch, R 3001/4088 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 2] Nr. 43–77, Laufzeit: Oktober 1891 bis Februar 1892, Signatur: BArch, R 3001/4089 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 3] Nr. 78–100, Laufzeit: Januar bis April 1892, Signatur: BArch, R 3001/4090 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 4] Nr. 101–140, Laufzeit: März bis September 1892, Signatur: BArch, R 3001/4091 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 5] Nr. 141–170, Laufzeit: Juli 1892 bis Januar 1893, Signatur: BArch, R 3001/4092 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 6] Nr. 171–209, Laufzeit: Dezember 1892 bis Mai 1893, Signatur: BArch, R 3001/4093 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 7] Nr. 210–246, Laufzeit: April bis September 1893, Signatur: BArch, R 3001/4094 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 8] Nr. 247–264 I (Sachenrecht), Laufzeit: Oktober bis Dezember 1893, Signatur BArch, R 3001/4095 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 9] Nr. 264 II–289 (Familienrecht), Laufzeit: November 1893 bis April 1894, Signatur: BArch, R 3001/4096 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 10] Nr. 290–332 I (Familienrecht), Laufzeit: Februar bis Juli 1894, Signatur: BArch, R 3001/4097 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 11] Nr. 332 II–363 (Erbrecht), Laufzeit: Mai 1894 bis Januar 1895, Signatur: BArch, R 3001/4098 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 12] Nr. 364–400 (Erbrecht), Laufzeit: November 1894 bis Mai 1895, Signatur: BArch, R 3001/4099 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 13] Nr. 401-409 (Internationales Privatrecht), Laufzeit: März bis Mai 1895, Signatur: BArch, R 3001/4100 (Arvhivportal, Invenio)
    • [Band 14] Nr. 410–428 (Revision), Laufzeit: Mai bis September 1895, Signatur: BArch, R 3001/4101 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 15] Einführungsgesetz sowie Zivilprozeß- u. Konkursordnung. Laufzeit: Oktober 1895 bis März 1896, Signatur: BArch, R 3001/4102 (Archivportal, Invenio)
  • Protokolle und Anträge der Subkommissionen der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, Laufzeit: September bis November 1894, Signatur: BArch, R 3001/4103 (Archivportal, Invenio)
  • Anträge der Kommission für die zweite Lesung des Zivilgesetzbuchentwurfs
    • [Band 1] Allgemeiner Teil Nr. 1–159, Laufzeit: März 1891 bis März 1894, Signatur: BArch, R 3001/4104 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 2] Recht der Schuldverhältnisse Nr. 1–240, Laufzeit: September 1891 bis Juli 1892, Signatur: BArch, R 3001/4105 (Archivportal, Invenio
    • [Band 3] Recht der Schuldverhältnisse Nr. 241–325, Laufzeit: Juli bis Dezember 1892, Signatur: BArch, R 3001/4106 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 4] Nr. 1–201 (Familienrecht), Laufzeit: Oktober 1893 bis Februar 1895, Signatur: BArch, R 3001/4107 Archivportal, Invenio)
    • [Band 5] Erbrecht Nr. 1–198, Laufzeit: Mai 1894 bis März 1895, Signatur: BArch, R 3001/4108 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 6] Internationales Privatrecht Nr. 1–18, Laufzeit: Februar bis März 1895, Signatur: BArch, R 3001/4109 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 7] Revision des Entwurfs II Nr. 1–102, Laufzeit: April bis Juni 1895, Signatur: BArch, R 3001/4110 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 8] Einführungsgesetz Nr. 1–118, Laufzeit: September 1895 bis Februar 1896 , Signatur: BArch, R 3001/4111 (Archivportal, Invenio)
  • Vorläufige Zusammenstellungen der Beschlüsse der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs
    • Band 1, Laufzeit: 1891–1896, Signatur: BArch, R 3001/4112 (Archivportal, Invenio)
    • Band 2, Laufzeit: 1891–1896, Signatur: BArch, R 3001/4113 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 3] Revision des Entwurfs II, Laufzeit: 1891–1896, Signatur: BArch, R 3001/4114 (Archivportal, Invenio)
    • [Band 4] Artikel 1–129 Einführungsgesetz und Prozeßordnungen, Laufzeit: 1891-1896, Signatur: BArch, R 3001/4115 (Archivportal, Invenio)
  • Zusammenstellung der Beschlüsse der Redaktionskommission
    • Band 1, Laufzeit: April 1891 bis November 1893, Signatur: BArch, R 3001/4116 (Archivportal, Invenio)
    • Band 2, Laufzeit: November 1893 bis März 1895, Signatur: BArch, R 3001/4117 (Archivportal, Invenio)
  • Drucklegung der Zusammenstellung der Beschlüsse der Redaktionskommission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs und deren Versendung
    • Band 1, Laufzeit: März 1892 bis Juni 1895, Signatur: BArch, R 3001/4118 (Archivportal, Invenio)
    • Band 2, Laufzeit: Juni 1895 bis Juni 1896, Signatur: BArch, R 3001/4119 (Archivportal, Invenio)
  • Dankschreiben für Übersendung der Zusammenstellung der Beschlüsse der Redaktionskommission, Laufzeit: Mai bis Juli 1892, Signatur: BArch, R 3001/4120 (Archivportal, Invenio)
  • Erscheinen des Kaisers in einer Sitzung der zur II. Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufenen Kommission, Laufzeit: Februar 1892 bis November 1895, Signatur: BArch, R 3001/4121 (Archivportal, Invenio)
  • Äußerungen der Presse zur zweiten Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuchsentwurfs, Laufzeit: Dezember 1890 bis März 1895, Signatur: BArch, R 3001/4122 (Archivportal, Invenio)
  • Gesuche um Mitteilung der Protokolle und Entwürfe der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, Laufzeit: Januar 1892 bis April 1900, Signatur: BArch, R 3001/4123 (Archivportal, Invenio)
  • Veröffentlichung der Protokolle der Kommission für die II. Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, Laufzeit: Mai 1895 bis Dezember 1899, Signatur: BArch, R 3001/4124 (Archivportal, Invenio)
  • Literatur zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem sonstigen Privatrecht, Laufzeit: Oktober 1896 bis Mai 1918, Signatur: BArch, R 3001/4125 (Archivportal, Invenio)

Darmstadt, Hauptstaatsarchiv

  • G 21A (Hauptregistratur des Justizministeriums)
    • Nr. 1276a: Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich, allgemeine Akten (die gemeinsame Gesetzgebung über das bürgerliche Recht), Band II, Laufzeit: 1890 bis 1895 (Arcinsys)
    • Nr. 1276b: Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich, allgemeine Akten (die gemeinsame Gesetzgebung über das bürgerliche Recht), Band III; hierzu noch Einführungsgesetz zum Bürgerlichern Gesetzbuch, Laufzeit: 1896 bis 1898 (Arcinsys)

Stuttgart, Hauptstaatsarchiv

  • Bestand E 74 (Württembergische Gesandtschaft in Berlin)
    • Bü 291
    • Bü 292
    • Bü 293
    • Bü 294
    • Bü 295
    • Bü 296
  • Bestand 130a (Staatsministerium) (Online-Findmittel)
    • Bü 819: Bürgerliches Recht – Allgemeines, Laufzeit: 1871 bis 1875 (Digitalisat)
    • Bü 820: Bürgerliches Gesetzbuch: Ausarbeitung des Entwurfs, Stellungnahmen der Landesregierung, Beratungen im Bundesrat, Laufzeit: 1877, 1881, 1884 bis August 1890 (Digitalisat)
    • Bü 821: Bürgerliches Gesetzbuch: Ausarbeitung des Entwurfs, Stellungnahmen der Landesregierung, Beratungen im Bundesrat, Laufzeit: September bis Dezember 1890 (Digitalisat)
    • Bü 822: Bürgerliches Gesetzbuch: Ausarbeitung des Entwurfs, Stellungnahmen der Landesregierung, Beratungen im Bundesrat, Laufzeit: 1891 bis 1892 (Digitalisat)
    • Bü 823: Bürgerliches Gesetzbuch: Zweite Lesung des Entwurfs, Stellungnahmen der Landesregierung, Beratungen im Bundesrat, Laufzeit: 1893 bis August 1895 (Digitalisat)
    • Bü 824: Bürgerliches Gesetzbuch: Zweite Lesung des Entwurfs, Stellungnahmen der Landesregierung, Beratungen im Bundesrat, Laufzeit: September bis Oktober 1895 (Digitalisat)
    • Bü 825: Bürgerliches Gesetzbuch: Zweite Lesung des Entwurfs, Stellungnahmen der Landesregierung, Beratungen im Bundesrat, Laufzeit: November bis Dezember 1895 (Digitalisat)
    • Bü 826: Bürgerliches Gesetzbuch: Zweite Lesung des Entwurfs, Stellungnahmen der Landesregierung, Beratungen im Bundesrat, Laufzeit: Januar bis Februar (März) 1896 (Digitalisat)

Literatur

  • Julius Bosse
    • Rede Sr. Excellenz des Herrn Staatssecretärs Dr. Bosse über die Arbeiten der Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuches, in: Juristisches Literaturblatt 4, 1892, S. 43–46 (Download)
  • Johannes Conrad
    • Die Verleihung der Korporationsrechte nach der zweiten Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuches, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Band 58, 1892, S. 379–404 (Digitalisat)
  • Greiff
    • [Rezenzion zur Planck-Biographie von Ferdinand Frensdorff: Gottlieb Planck, deutscher Jurist und Politiker], in: Deutsche Juristen-Zeitung (Literatur-Beilage zu DJZ Nr. 1/2) 20, 1915, Sp. 117 (Digitalisat)
  • Gottlieb Planck
    • Das bürgerliche Recht und die arbeitenden Klassen, in: Deutsche Juristen-Zeitung 4, 1899, S. 181 ff. (Digitalisat)
    • Gustav von Mandry †, in: Deutsche Juristen-Zeitung 7, 1902, S. 287 (Digitalisat)
    • Geheimer Rat Professor Dr. Albert Gebhard †, in: Deutsche Juristen-Zeitung 13, 1908, Sp. 119 f. (Digitalisat)
    • Die soziale Tendenz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in: Deutsche Juristen-Zeitung 14, 1909, S. 24 ff. (Digitalisat)
  • Rudolph Sohm
    • Ueber den Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich in zweiter Lesung, in: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts 39, 1895, S. 337–765 (Vgl. die Anmerkung auf S. 337: Es handelt sich um den Text eines Vortrags, den Sohm am 15. Juni 1895 in der Juristischen Gesellschaft zu Berlin gehalten hat.) (Digitalisat)
    • Ueber den Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich in zweiter Lesung, Franz Vahlen 1896, 36 Seiten
    • Gottlieb Planck †. Ein Nachruf von Geh. Rat, Professor Dr. Rudolph Sohm, Leipzig, in: Deutsche Juristen-Zeitung 15, 1910, S. 610–612 (Digitalisat)


  • Bender, Gerd: Die Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch die sozialdemokratische Reichstagsfraktion. Bemerkungen zu einem exemplarischen Abstoßungsprozeß, in: Rechtshistorisches Journal 3, 1984, S. 252–267
  • Brandt, Dietmar: Die politischen Parteien und die Vorlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Reichstag. Diss. jur. Heidelberg 1975
  • Fernandes Fortunato, Sérgio: Vom römisch-gemeinen Recht zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Zeitschrift für das juristische Studium (ZJS) 2009, S. 327–338 (Download)
  • Finkenauer, Thomas: Karl Jacubezky und das BGB, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 131 (2014), S. 325–362
  • Schroeder, Klaus-Peter: Gottlieb Planck (1825–1910) – „Ziehvater“ des BGB, in: Juristische Schulung 2000, S. 1046–1051.
  • Jahnel, Rosemarie: Kurzbiographien der Verfasser des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in: Werner Schubert, Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 69–124
  • John: Politics and the Law in Late Nineteenth-Century Germany. The Origins of the Civil Code, Oxford 1989
  • Schulte-Nölke, Hans: Das Reichsjustizamt und die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Frankfurt am Main 1995
  • Schulte-Nölke, Hans: Die schwere Geburt des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1996, S. 1705 ff.


  • Horn: Ein Jahrhundert Bürgerliches Gesetzbuch, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2000, S. 40 ff.
  • Kaser: Der römische Anteil am deutschen bürgerlichen Recht, in: Juristische Schulung (JuS) 1967, S. 337 ff.
  • Krause: Der deutschrechtliche Anteil an der heutigen Privatrechtsordnung, in: Juristische Schulung (JuS) 1970.,S. 313 ff.
  • Medicus, Dieter: Die Entwicklung des bürgerlichen Rechts seit 1900, in: Juristische Ausbildung (JA) 1971, ZR S. 119 ff.
  • Laufs: Die Begründung der Reichskompetenz für das gesamte bürgerliche Recht, in: Juristische Schulung (JuS) 1973, S. 740 ff.

Einzelnachweise

  1. Protokolle über die Verhandlungen des Bundesraths des Deutschen Reichs. Jahrgang 1891, § 141 (S. 63). Abschrift bei Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 354 f.
  2. Protokolle über die Verhandlungen des Bundesraths des Deutschen Reichs. Jahrgang 1892, § 408 (S. 293). Abschrift bei Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 355.
  3. Protokolle über die Verhandlungen des Bundesraths des Deutschen Reichs. Jahrgang 1895, § 192 (S. 416)
  4. Protokolle über die Verhandlungen des Bundesraths des Deutschen Reichs. Jahrgang 1891, § 141 (S. 63). Abschrift bei Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 354 f.
  5. Hans Brox: Allgemeiner Teil des BGB, 27. Auflage, 2003, Randnr. 21.
  6. Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 350 f., hier S. 350.
  7. Gemeint ist Otto von Oehlschläger.
  8. Bericht von Hellers vom 30. Oktober 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats am selben Tag, Geh. Staatsarchiv München, MA 76 707/2. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 344 bis 347, hier Seite 346.
  9. Gemeint ist Otto von Oehlschläger.
  10. Die Freikonservativen nannten sich auf Reichsebene „Reichspartei“
  11. Bericht von Hellers vom 30. Oktober 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats am selben Tag, Geh. Staatsarchiv München, MA 76 707/2. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 344 bis 347, hier Seite 346.
  12. Bericht von Heller vom 25. November 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats vom 25. November 1890, Bayr. Hauptstaatsarchiv, Abt. I, MJu 16112. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 347 f., hier Seite 348
  13. Werner Schubert, Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, S. 342 f., Anm. 40, hier S. 343
  14. Bericht von Hellers vom 30. Oktober 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats am selben Tag, Geh. Staatsarchiv München, MA 76 707/2. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 344 bis 347, hier Seite 346.
  15. Bericht des württembergischen Gesandten Stieglitz vom 26. November 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrates am 25. November 1890, Hauptstaatsarchiv Stuttgart E 130a/821. Zit. nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 347 f., hier Seite 348
  16. Hermann von Schelling
  17. Bericht von Heller vom 25. November 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats vom 25. November 1890, Bayr. Hauptstaatsarchiv, Abt. I, MJu 16112. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 347 f., hier Seite 348
  18. Allgemeine Deutsche Biographie 47 (1903), S. 575-580. [1]
  19. Bericht von Heller vom 25. November 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats vom 25. November 1890, Bayr. Hauptstaatsarchiv, Abt. I, MJu 16112. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 347 f., hier Seite 348
  20. Bericht von Hellers vom 30. Oktober 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats am selben Tag, Geh. Staatsarchiv München, MA 76 707/2. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 344 bis 347, hier Seite 346.
  21. Vgl. den Bericht von Hellers vom 30. Oktober 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats am selben Tag, Geh. Staatsarchiv München, MA 76 707/2. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 344 bis 347, hier Seite 346: „Im übrigen seien ins Auge gefaßt: Professor Dr. Schmoller als Verteter der Theorie der Volkswirtschaft […].“
  22. Gemeint ist die Rechtsgermanistik.
  23. Bericht von Heller vom 25. November 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats vom 25. November 1890, Bayr. Hauptstaatsarchiv, Abt. I, MJu 16112. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 347 f., hier Seite 348 f.
  24. Stellungnahme des bayerischen Justizministers Leonrad vom 27. November 1890 zur geplanten Wahl Gierkes in die 2. Kommission, Bayr. Hauptstaatsarchiv, Abt. I, MJu 16112. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 349 f.
  25. Bericht von Heller vom 25. November 1890 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrats vom 25. November 1890, Bayr. Hauptstaatsarchiv, Abt. I, MJu 16112. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 347 f., hier Seite 348 f.
  26. Vergleiche zu diesem Vorgang den Bericht, den Heller, der Abgesandte Bayerns, gegeben hat: Haller selbst hatte zunächst im Plenum des Bundesrats über die Beratungen im Justizausschuss referiert. Aber „[…] dann ergriff Staatssekretär von Oehlschläger das Wort. Nach den Vorschlägen des Ausschusses fehle in der Kommission ein Germanist. Da gerade die Germanisten den Entwurf am heftigsten angegriffen haben, sei zu befürchten, daß von dieser Seite der Vorwurf erhoben werden, es sei bei der unter Ablehnung der Wahl eines Germanisten erfolgten Zusammensetzung der Kommission mit einer gewissen Tendenz verfahren worden. Dieser Vorwurf müsse ferngehalten werden. Preußen beantrage deshalb, die Zahl der nichtständigen Mitglieder auf zwölf zu erhöhen und als zwölftes nichtständiges Mitglied einen Germanisten zu wählen. Auf Professor Gierke wolle er angesichts der bei der Mehrheit herrschenden Stimmen nicht zurückkommen, dagegen schlage er Professor Dr. Sohm in Leipzig vor. Der K.preußische Justizminister von Schelling empfahl dringend die Annahme dieses Antrags, wobei er durchblicken ließ, daß er die gegen die Wahl Gierkes geltend gemachten Bedenken nicht für schwerwiegend genug halte, um diese Wahl abzulehnen und daß er die Ablehnung bedauere. Wir glaubten nach Lage der Sache, insbesondere im Hinblick auf die schon bei der Ausschußberatung allerseits anerkannte Rätlichkeit der Wahl eines Germanisten uns ebenfalls für den gestellten Antrag aussprechen zu sollen. Das gleiche geschah von Seite Hessens, Württembergs, Sachsens und Badens. Nr. IV der Vorschläge wurde hierauf unter Hinzufügung des Professors Dr. Sohm als zwölftes nichständiges Mitglied einstimmig angenommen.“ Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 352 f., hier Seite 353
  27. Vergleiche die Historischen Vorlesungsverzeichnisse der Universität Leipzig (Abschriften hier)
  28. Bericht des württembergischen Gesandten Stieglitz vom 12. März 1891 über die Sitzung des Justizausschusses des Bundesrates am 12. März 1891. Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 353 f., hier Seite 353 f.
  29. Protokoll der Bundesratssitzung vom 12. März 1891, § 141 (S. 63). Zitiert nach Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB, 1978, S. 354 f., hier Seite 355 f.