Diskussion:Oberrat der Israeliten Badens

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Das Verhältnis des Oberrates zur Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden muss auf jeden Fall in den Artikel. Siehe dazu http://www.irg-baden.de/sites/organisation.html. Nachdem der Oberrat heutzutage ein Organ der IRG Baden ist, diese sich in ihrer Geschichtsdarstellung (Bestehen ab 1809) zudem auf den Oberrat bezieht, wäre womöglich auch eine Integration in den Artikel IRG Baden (mit Weiterleitung vom Oberrats-Lemma) sinnvoller. -- Rosenzweig δ 13:17, 30. Jul. 2009 (CEST)

Deutscher Bund oder Rheinbund

Im letzten Satz des Einleitungsabsatzes heißt es aktuell:

„Hierin folgte das Edikt dem französischen Vorbild, dem Baden durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Bund und die Übernahme des Code Civil besonders verbunden war.“

Baden war zwar Mitglied im Deutschen Bund, aber abgesehen davon, dass dieser erst 1815, also mehrere Jahre später erst gegründet wurde, drückte sich durch die Mitgliedschaft im Deutschen Bund keine Verbundenheit mit Frankreich aus. Im Jahr 1809 war Baden vielmehr Mitglied im Rheinbund und dieser war tatsächlich eng mit Frankreich verbunden. Dementsprechend denke ich, dass hier der Rheinbund gemeint ist.-Etc. gamma (Diskussion) 15:15, 13. Jan. 2019 (CET)

Ich habe das jetzt mal im Artikel geändert. Falls ich da irgendetwas falsch verstanden haben sollte, dann bitte korrigieren.-Etc. gamma (Diskussion) 19:14, 13. Jan. 2019 (CET)