Diskussion:Hinterlegungsvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Januar 2019 um 15:53 Uhr durch imported>Yotwen(208654) (Neuer Abschnitt →‎Deutschland).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

halbe Sache

Der Artikel konzentriert sich vollständig auf die Bankgeschäfte. Ab Artikel 482 wird aber auch das Analog zum deutschen Lagervertrag behandelt. Nun ist Juristerei nicht mein Lieblingsgebiet. Fühlt sich jemand berufen, diesen Artikel auf eine ähnliche Qualität zu bringen? Immerhin kann ich schon eine Quelle beisteuern: SR220, Art 482 C Viel Erfolg und vielen Dank. Yotwen 17:07, 3. Sep. 2010 (CEST)

Deutschland

Moin - Hier besteht meiner Meinung nach ein Problem mit der Äquivalenz zum deutschen Recht. Der Hinterlegungsvertrag ist im Obligationenrecht geregelt, dass in Deutschland seine Entsprechung im Handelsgesetzbuch findet. Damit entspräche der Hinterlegungsvertrag aber mehr dem Lagervertrag als dem im bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Verwahrungsvertrag.

Nun bin ich Logistiker und nicht Rechtsanwalt. Würde sich das bitte noch mal jemand mit Fachkenntnis ansehen und ggf. auch die Überlegung im Text unterbringen? Dann kann der Leser der Sachlage auch besser folgen. Danke Yotwen (Diskussion) 16:53, 14. Jan. 2019 (CET)