Diskussion:Wilhelm Fürst von Urach
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Fürst - war er das nach dem 19. Juni 1928 noch? Den Grafen und Herzogtitel hatte er zu diesem Datum verloren/abgelegt, vom Rang her könnte Fürst dazwischen liegen. Damals war das ggf. auch noch ein wirklicher Titel, nicht wie heute ein Bestandteil des Namens. -- Lars Severin 15:52, 29. Mai 2011 (CEST)
- Das Fachlexikon für das Standesamtswesen, erschienen im Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1987 (Siebte Auflage), ISBN 3-8019-5631-8 macht unter dem Stichwort Fürst auf Seite 231 folgende Angabe:
- Fürst ist heute Namensbestandteil der früheren Adelsbezeichnung (Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Verfassung). Für weibliche Personen ist der Familienname in die weibliche Form „Fürstin“ abzuwandeln. Seit dem 14.8.1919 geht „Fürst“ als Erstgeburtstitel nach dessen Tod nicht mehr auf den Nachfolger über.
- Bei der Familie Fürst von Urach ist der Namensbestandteil Fürst für alle Familienmitglieder nach 1918 weiterhin gültig. Adelstitel gibt es seit 1919 nicht mehr offiziell, aber inoffiziell nach privatem Adelsrecht gibt es da schon noch so manches zuweilen seltsam anmutendes. Wenn Dich das Thema interessiert, kann ich Dir meine Benutzerseite Erstgeburtstitel empfehlen. Nur wie bereits gesagt, das hat hier mit Erstgeburtstitel nichts zu tun, der Mann hieß einfach Fürst von Urach mit Nachnamen wie alle Mitglieder dieser Familie bis heute. Ganz amtlich. --Stolp 19:01, 29. Mai 2011 (CEST)
- Warum sollte Wilhelm von Urach übrigens mit dem 19. Juni 1928, seinem Hochzeitstag, seinen amtlichen Nachnamen Fürst von Urach verloren haben? Damals gab es noch nicht die Möglichkeit, den Namen der Ehefrau anzunehmen. Das geht in Deutschland erst seit 1977 mit der Reform des Eherechts. Mit seiner „morganatischen“ Eheschließung hat Wilhelm von Urach lediglich den nach privatem Adelsrecht ihm zustehenden Erstgeburtsnamen Herzog von Urach, Graf von Württemberg, den sein wenige Monate zuvor verstorbener Vater noch regulär führen durfte, an seinen jüngeren Bruder Karl Gero von Urach abgegeben. Das mit den Erstgeburtstiteln ist aber wie bemerkt alles deren Privatvergnügen und hat seit den Tagen der Weimarer Republik ab 1919 keine öffentlich-rechtliche Bewandnis mehr. Dessen ungeachtet wird die Öffentlichkeit weiterhin mit diesen Erstgeburts-Namen (respektive Titel als Namensbestandteile) konfrontiert, da es den Adelsvereinen offenbar furchtbar wichtig damit ist und weil sich in Deutschland im Grunde jede und jeder in der Öffentlichkeit so nennen darf, wie sie oder er es will (siehe Pseudonym), solange man nicht die Rechte anderer Personen damit verletzt (Hochstapelei). --Stolp 21:24, 29. Mai 2011 (CEST)
- Mir ist einiges davon klar, unklar aber war mir u. a. welcher Ex-Titel Namensbestandteil war/ist und welcher nicht, das hast du hinlänglich ausgeführt, Danke, aber nun stell dir mal vor, man ist nicht ingame so wie du, und dann macht die Vermutung der Fürst wäre auch ein Ex-Titel ohne gleichzeitig Namensbestandteil zu sein, gleich dem Herzog oder Graf vielleicht Sinn? -- Lars Severin 21:47, 29. Mai 2011 (CEST)
- Sehr gerne habe ich Dir Deine Frage hier beantwortet, denn Du hast natürlich völlig recht, dass man, wenn man sich mit der eher randständigen Materie der Adelsnamen nicht detailliert genug auskennt, man leicht in die eine oder andere Richtung ins Grübeln kommen kann. Bitte daher um Entschuldigung, wenn ich hier etwas zu schulmeisterlich klang. Natürlich liegt die Sache bei jeder Adelsfamilie wieder ein wenig anders gelagert und ich kenne mich inzwischen auch nur bei den Adelsfamilien in Württemberg etwas eingehender aus. Immer wieder kommt es daher bei Wikipedia zu langen Diskussionen, welches Lemma und welcher Name im Text bei einer einschlägigen Person des (historischen) Adels denn nun richtig sei. --Stolp 22:28, 29. Mai 2011 (CEST)
- Mir ist einiges davon klar, unklar aber war mir u. a. welcher Ex-Titel Namensbestandteil war/ist und welcher nicht, das hast du hinlänglich ausgeführt, Danke, aber nun stell dir mal vor, man ist nicht ingame so wie du, und dann macht die Vermutung der Fürst wäre auch ein Ex-Titel ohne gleichzeitig Namensbestandteil zu sein, gleich dem Herzog oder Graf vielleicht Sinn? -- Lars Severin 21:47, 29. Mai 2011 (CEST)
- Warum sollte Wilhelm von Urach übrigens mit dem 19. Juni 1928, seinem Hochzeitstag, seinen amtlichen Nachnamen Fürst von Urach verloren haben? Damals gab es noch nicht die Möglichkeit, den Namen der Ehefrau anzunehmen. Das geht in Deutschland erst seit 1977 mit der Reform des Eherechts. Mit seiner „morganatischen“ Eheschließung hat Wilhelm von Urach lediglich den nach privatem Adelsrecht ihm zustehenden Erstgeburtsnamen Herzog von Urach, Graf von Württemberg, den sein wenige Monate zuvor verstorbener Vater noch regulär führen durfte, an seinen jüngeren Bruder Karl Gero von Urach abgegeben. Das mit den Erstgeburtstiteln ist aber wie bemerkt alles deren Privatvergnügen und hat seit den Tagen der Weimarer Republik ab 1919 keine öffentlich-rechtliche Bewandnis mehr. Dessen ungeachtet wird die Öffentlichkeit weiterhin mit diesen Erstgeburts-Namen (respektive Titel als Namensbestandteile) konfrontiert, da es den Adelsvereinen offenbar furchtbar wichtig damit ist und weil sich in Deutschland im Grunde jede und jeder in der Öffentlichkeit so nennen darf, wie sie oder er es will (siehe Pseudonym), solange man nicht die Rechte anderer Personen damit verletzt (Hochstapelei). --Stolp 21:24, 29. Mai 2011 (CEST)