Diskussion:Deutungshoheit

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Lemma

Ist ja ein "Schwer beeindruckender Artikel", aber ist Deutungsmacht denn was anderes als Deutungshoheit? oder ist das schlicht wikipedianisches Deutungschaos? ... Hafenbar (Diskussion) 00:46, 9. Apr. 2012 (CEST)

Und wie steht’s mit der Definitionsmacht? Und wie ist das „Deutungsmonopol“ von diesen Begriffen abzugrenzen? --Florian Blaschke (Diskussion) 11:36, 25. Mär. 2013 (CET)
Noch ein ähnlicher Begriff: Kulturelle Hegemonie (oder ist das eher so etwas wie Leitkultur?) Und dann gibt's auch noch die „Diskurshoheit“. „Interpretationsmonopol“ etc. hingegen ist wohl mit „Deutungsmonopol“ etc. synonym. --Florian Blaschke (Diskussion) 19:57, 25. Mär. 2013 (CET)

Allgemeine Formulierung

Bitte etwas ausführlicher und vor allem leichter verständlich beschreiben. Wikipedia ist auch für Nichtakademiker und sollte leicht verständlich sein Danke (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:8882:F801:90C3:D03B:2AA2:D886 (Diskussion | Beiträge) 08:26, 25. Mär. 2015 (CET))

Ich bin Vollakademiker und verstehe das auch nicht. Schlicht, weil es unverständlich geschrieben ist. --Raoul65 (Diskussion) 15:57, 19. Sep. 2015 (CEST)
"Vollakademiker" ist ja auch ein toller Begriff. ;-) Ich wusste, bisher gar nicht, dass es so etwas gibt, aber nach einem Blick auf die entsprechende Dudendefinition (Akademiker mit abgeschlossenem Universitätsstudium), muss ich zugeben: Das bin ich ja auch. Und trotzdem erscheint mir schon der erste Satz des Artikels verwirrend bis verworren. "Deutungshoheit ist die konkrete Umsetzung eines Letztbegründungs-Anspruches zu Gunsten dessen, was ein Träger der Deutungshoheit als Berechtigung und/oder Wahrheit zu erkennen glaubt." Montanesko (Diskussion) 09:46, 25. Jun. 2017 (CEST)

Eine seltsame Definition ohne Belege

Der Artikel scheint aus einer bestimmten Haltung heraus geschrieben zu sein: Es entsteht der Eindruck, dass hier mit vielen dünnen Worten versucht wird, darzustellen, dass es nur gesteuerte oder illegitime Deutungshoheiten gebe. Dass es eine legitime Deutungshoheit geben könne, spielt keine Rolle. Ein Beispiel: Die Deutungshoheit der akademischen Gemeinschaft der Physiker über den Gravitationsbegriff wird niemand in Frage stellen oder damit begründen, dass andere Deutungsversuche "unterdrückt" werden. Die Physik hat nicht nur plausiblere Modelle, sondern die passenderen Modelle der Gravitation und daher die Deutungshoheit über bestimmte Themen. (nicht signierter Beitrag von 199.64.75.70 (Diskussion) 07:31, 26. Nov. 2015 (CET))

Dass dein Beispiel was mit Deutungshoheit zu tun hat, ist leider unbelegt. Der Artikel spricht vielleicht deshalb nicht von Wissenschaftskritik, weil es in der Wissenschaft den Anspruch gibt, dass die Wahrheit nicht durchgesetzt werden muss, sondern nachprüfbare Resultate dem Erkennen der Wahrheit dienen und der Bias wie von Zauberhand verschwinden wird. -- Amtiss, SNAFU ? 19:45, 7. Dez. 2015 (CET)

Definitionsnot berücksichten.

Der Artikel beschäftigt sich aus vielfach gegebenem Anlass mit dem Missbrauch der Definitionsgewalt durch staatliche und soziale Konstrukte, als Ausdruck der Eitelkeit jener Leitpersönlichkeiten, die diese lenken, siehe Gatekeeper-Persönlichkeiten - Narzissten.

In formalen Werken die nach Gültigkeit streben, muss aber eine formale Eineindeutigkeit kreiert werden, das geschieht Anwendungsbezogen » in Selbstherrlichkeit«, man soll nicht vergessen, auch umfassender Werk sind oft von einem geschrieben, oder von wenige oder einem verwaltet, dabei entsteht ein »Hidden State Fascism« eine Verfügungsgewalt die sich aus der Handlungsnot ergibt.

Dieses muss nicht in Widerspruch zu einer Weiterentwicklung stehen oder betrachtet werden. Erst eine Reallozierungsbehinderung für den formalbegrifflichen Zusammenhang, die zusammen mit einem Zitierungswissen Klugheit vorspiegelt um Anerkennung zu gewinnen, zaubert aus Wortspielen dann starre Bedeutungsmodelle.

Jemand der sich mit einem »Begriff« befasst hat und ihn reflektiert, wird auch seine anderen sprachlichen Transmutationen erkennen. Jemand der nur so tut, wird sich damit schwerer tun. Und seine mystizistische Macht bedroht wähnen.

Verwand mit Allgemeingültigkeit »speziell umschriebenen Rechtes«

Wann sich Sachverhalt A verhält wie B, B aber nicht erwähnt wird, ist ein Gesetz wie beim erwähnten A gültig.

Es ist Aufgabe aller Lehre, Begriff und Bedeutung verständlich zu halten, und durch mehrere Begriffe mit einem zutreffenden Bedeutungsbereich, die exakte Bedeutung zu verdeutlichen. (nicht signierter Beitrag von 80.137.9.27 (Diskussion) 08:28, 13. Jul 2016 (CEST))

Danke für die Ausführungen. Lässt sich diese Überlegung, die ja genauso als A=Deutungshoheit und B=Begriffskreation aus Deutungsnot/Eineindeutigkeitsbedarf verstehen ließe, auf den Artikel anwenden: heißt gibt es Teile die zu ändern oder in ihrer Schärfe abzuschwächen wären und gibt es zitierbare Quellen für solche Änderungen? -- Amtiss, SNAFU ? 16:00, 14. Jul. 2016 (CEST)

Definition, Änderungsvorschlag

"Deutungshoheit ist die konkrete Umsetzung eines Letztbegründungs-Anspruches zu Gunsten dessen, was ein Träger der Deutungs­hoheit als Berechtigung und/oder Wahrheit zu erkennen glaubt." Kann man das verständlicher ausdrücken? Ich schlage die folgende Definition vor: Mit Deutungshoheit bezeichnet man das von einer Person oder Institution beanspruchte Recht, etwas allein und mit allumfassender Gültigkeit zu interpretieren. Montanesko (Diskussion) 09:37, 25. Jun. 2017 (CEST)