Diskussion:Briefkastengesellschaft
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Erklärung
Was soll die Erklärung zu Scheinfirma? Das sollte lieber schön draußen bleiben... Kronf 11. April 2006
Briefkastenfirma als Rechtsumgehung
Briefkastenfirmen mit Sitz im Ausland werden auch gerne dazu verwendet, inländische Gesetze und Vorschriften zu umgehen. Das gilt nicht nur für das Steuerrecht, sondern z.B. auch für Zivil-, Straf- und Wettbewerbsrecht. So werden z.B. häufig Spamfaxe mit der Firmenadresse Suite C4 1st Floor, New City Chambers, 36 Wood Street, Wakefield, West Yorkshire, WF1 2HB verschickt. Im antispam.de-Forum hat sich mal jemand die Mühe gemacht, die Firmen aufzulisten, die unter dieser Adresse registriert sind: [1]. Möchte jemand diesen Absatz wikikonform in den Artikel einbauen? Danke und Gruß 194.95.177.101 14:31, 25. Apr 2006 (CEST)
Briefkastengesellschaft als Definition?
Ein nicht verwendeter oder widerrechtlich verwendeter GmbH-Mantel ist m.E. auch eine Briefkastengesellschaft. Weiters möchte ich auf meinen Beitrag unter Diskussion:Domizilgesellschaft verweisen. --Oldwald4tler 00:09, 23. Mai 2006 (CEST)
Sparen der GmbH Einlage...
Das ist Unfug. Sollte hier auf Ltd's angespielt werden, werden Äpfel mit Birnen verglichen. Eine GmbH bekommt man nunmal nur für 25000€, egal wo der Sitz ist. Ich bitte dies zu ändern sollte es für die Behauptung keine driftigen Gründe geben. Limited ist in manchen Belangen der GmbH ähnlich, aber _keinesfalls_ identisch. 193.11.136.59 00:41, 9. Okt. 2007 (CEST)
- ...zumal es ja in Deutschland auch die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) mit einem Euro gibt. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 11:42, 15. Okt. 2016 (CEST)
- Seit 2008 schon, zum Zeitpunkt des obigen Kommentars noch nicht.217.110.209.235 16:10, 11. Sep. 2017 (CEST)
Einleitungsabschnitt
In der Einleitung steht "Es werden durch die Briefkastengesellschaft ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes verfolgt, und dieser tritt nach außen nicht in Erscheinung."
- Mag für die "Panama Papers" (vgl. Quelle) gelten, das ist aber nicht das einzige Motiv für eine Briefkastenfirma. Es gibt schliesslich Domizilgesellschaften ohne "Hintermänner" (also solche, die mit ihrem Namen dafür stehen) oder Briefkastenfirmen aus rein pragmatischen Gründen (z.B. NGO ohne festen Sitz/Büro, aber aus rechtlichen Gründen eine Adresse haben müssen).
Würde also diesen Satz ersatzlos entfernen. --Gr1 (Diskussion) 20:26, 4. Dez. 2016 (CET)
"Briefkastenzwang"
Der Artikel erweckt den Eindruck, als ob Briefkastengesellschaften ausschließlich ein Instrument zur Steuervermeidung oder -minderung eingesetzt wären. Jedoch werden Briefkastengesellschaften zum Teil von internationalen Konzernen aufgrund lokaler Vorschriften als Auftragsvermittler angelegt, da ansonsten keine legale Leistungserbringung durch ausländische Entitäten möglich ist. In diesem Fall wird üblicherweise die Eigentümerstruktur nicht verschleiert, vielmehr tritt die lokale Briefkastenfirma offiziell als rechtlicher Vertreter des Konzerns auf. GregSpeare (Diskussion) 23:00, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Ich bitte um Beispiele für solche „lokalen Vorschriften“. --[Rw] !? 18:21, 8. Sep. 2019 (CEST)
- Rechungslegungsvorschriften. Zunächst ist es allgemein erforderlich bei manchen Dienstleistungen erforderlich, die Mehrwertsteuer im Lande der Leistung ("Ausland") zu entrichten. Nicht immer ist ein Reverse-Charge-Verfahren möglich, insbesondere, wenn der Leistungsempfänger ebenfalls eine Rechtsperson aus Deutschland oder einem Drittland ist. Es käme dann theoretisch eine steuerrechtliche Registrierung der deutschen Gesellschaft im Ausland, was jedoch zu erweiterten Berichtserstattung ggü. ausländischem Behörden führen kann. So besteht der einzige Ausweg auf der Gründung einer Briefkastengesellschaft. GregSpeare (Diskussion) 14:05, 21. Sep. 2019 (CEST)