Großer Befähigungsnachweis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Oktober 2019 um 23:59 Uhr durch imported>Kulturkritik(3281382) (→‎Geschichte: das gehört thematisch auch hier rein).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Meisterbrief wird als Großer Befähigungsnachweis bezeichnet, wenn Regelungen bestehen, die den Meisterbrief zur Voraussetzung zum selbständigen Führen eines Handwerksbetriebs machen. Eine solche Regelung besteht in Deutschland und Luxemburg und wird häufig als Meisterzwang oder auch Meisterpflicht bezeichnet.

Vom Meisterbrief als Kleinem Befähigungsnachweis spricht man, wenn der Meisterbrief Voraussetzung zum Ausbilden ist.

Geschichte

Nachdem 1869 im norddeutschen Bund die in Deutschland bereits 1813 eingefuehrte Gewerbefreiheit auf das Handwerk bezogen präzisiert worden war und auch ohne Befähigungsnachweise Lehrlinge ausgebildet werden durften, wurde 1908 der Kleine Befähigungsnachweis eingeführt.[1]

Der Große Befähigungsnachweis wurde 1935 eingeführt. Handwerker durften danach nur in dem Beruf ausbilden, in dem sie selbst einen Meisterbrief erworben hatten.[1]

1999 trat die Ausbilder-Eignungsverordnung in Kraft.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b Handwerkskammer Region Stuttgart: Geschichtliches. Abgerufen am 10. April 2015