Diskussion:Wirtschaftlich Berechtigter

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"Wirtschaftlich Berechtigter" zwingend natürliche Person?

Bin kein Jurist, aber geht es hier nicht um die natürlichen Personen, die hinter Transaktionen stehen? Z.B. § 1 Abs. 6 GwG: ... Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. ...

Folgende (für mich) eingängige Erklärung habe ich in einem Formular der VR-Leasing gefunden: "Wirtschaftlich Berechtigte = Natürliche Personen, denen 25 % oder mehr der Kapital- oder Stimmrechtsanteile an dem Vertragspartner zustehen oder die auf sonstige Weise den Vertragspartner kontrollieren."

--84.147.0.122 16:46, 20. Jan. 2011 (CET)

Wirtschaftlich Berechtigter von Unternehmen

In diesem Artikel scheint es nur um Wirtschaftlich Berechtigte von Bankkonten zu gehen. Der ganze Bereich der Wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, die z.B. gemäß Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) eingetragen werden müssen, fehlt hier.

--Bumix2000 (Diskussion) 15:48, 18. Nov. 2019 (CET)

Ja, das ist seit Anlage dieses Artikels dazugekommen. Der Inhalt findet sich unter Transparenzregister. Die Frage ist nun, wie wir das darstellen? Wir könnten hier im Artikel oben einen Begriffsklärungshinweis "Wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, siehe Transparenzregister" einbauen oder das hier nach Wirtschaftlich Berechtigter (Bankkonten) verschieben und hier eine Begriffsklärungsseite erstellen.--Karsten11 (Diskussion) 16:10, 18. Nov. 2019 (CET)