Diskussion:Superintendent

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Superintendent ein Grad bei der englischen Polizei?

Meines wissens ist ein Superintendent auch ein Grad der englischen Polizei, da ich aber nicht ganz sicher bin tipp ich mal hier. Tape Two 02:32, 8. Nov. 2006 (CET)

Das steht doch schon im Artikel. -- Mathetes 12:29, 8. Nov. 2006 (CET)

Translation?

It seems you Germans still have superintendents and a lot of text in this article. Is there anybody able to translate some of this article into the English or Swedish one? Thanks! 82.123.94.245

Strukturtabelle / bisher "siehe auch"

Das, was da bisher unter "Siehe auch" steht, ist ein ziemliches Durcheinander und - da der Artikel ja eigentlich auch Dekane etc. mit abhandelt - deutlich lückenhaft. Ich würde mir da auf Dauer entweder hier oder in einem eigenen Artikel (Verwaltungsstrukturen der deutschen Landeskirchen oder so) ein brauchbare Tabelle vorstellen - mit allen Landeskirchen und den Punkten: 1. Leitung (Bischof/Präses etc.), 2. Zwischenebene (z.B. Sprengel) falls vorhanden, 3. Leitung der Zwischenebene (z.B. Regionalsuperintendent), 4. Kirchenkreisebene (Kirchenkreis, Dekanat etc.), 5. Leitung der Ebene (Superintendent, Dekan etc.). Wer Lust hat, kann ja schonmal damit anfangen.... --Tarantelle 11:38, 20. Aug. 2008 (CEST)

Übergeordnetes Leitungsamt

Es trifft nicht zu, dass das übergeordnete Leitungsamt (Präses u.ä.) dem Weihbischof vergleichbar wären. Da es sich um die oberste Ebene der Hierarchie handelt, wäre dieses Amt auf eine Stufe mit dem Papst zu stellen ... Eine Evangelische Kirche in Preußen gab es nur bis 1945; sie ist nicht in Berlin-Brandenburg aufgegangen, sondern in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche der Union bzw. Union Evangelischer Kirchen; der Titel Generalsuperintendent wurde in diesen nicht durchgängig weiterverwendet (Berlin-Brandenburg kennt etwa einen Landesbischof)-- Blueduck4711 14:15, 26. Nov. 2009 (CET)

Superintendenten in Österreich

W!B: hat am 12. September gravierende Änderungen bezüglich der Superintendenten in der österreichischen evangelischen Kirche vorgenommen. Danach soll angeblich ein österreichischer Superintendent nicht einem deutschen Superintendenten, Dekan oder Propst, sondern einem deutschen Landesbischof entsprechen und im Range eines Bischofs stehen. Belege hat er dafür nicht angegeben.

Mir erscheint dies als Theoriefindung. Tatsächlich dürfte eine österreichische Superintendenz aufgrund ihrer Grösse von etwa 30.000 bis 50.000 Gemeindemitgliedern eher einem deutschen Kirchenkreis oder Dekanatsbezirk als einer deutschen Landeskirche entsprechen. Gegen die Annahme von W!B:, dass ein österreichischer Superintendent im Range eines Bischofs stehe, spricht auch die Tatsache, dass den sieben Superintendenten ein Bischof als leitender Geistlicher der ganzen Evangelischen Kirche A.B. in Österreich übergeordnet ist. --BurghardRichter (Diskussion) 00:29, 14. Sep. 2012 (CEST)

W!B hat Recht. Um die (protokollarische) Gleichstellung eines österreichischen A.B.-Superintendenten mit einem röm.-kath. Bischof zu unterstreichen, werden die Superintendenturen in der Kirchenverfassung auch alternativ als Diözesen bezeichnet, und zumindest im öffentlichen Sprachgebrauch durch die A.B.-Kirche die Superintendenten als "Diözesanbischöfe", siehe z.B. hier auf der Website der Superintendentur Niederösterreich. --Funke (Diskussion) 18:15, 14. Sep. 2012 (CEST)
Es mag ja sein, dass ein österreichischer Superintendent im Range einem katholischen Diözesanbischof entspricht. Aber das übergeordnete Leitungsamt, entsprechend einem deutschen Landesbischof, hat in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich doch nicht der Superintendent, sondern der Bischof inne. Der Superintendent dürfte eher auf der im nachfolgenden Absatz genannten Regionalebene anzuordnen sein, deren Leiter etwa in Bayern seit einigen Jahren Regionalbischof heisst und ebenfalls oft als gleichrangig mit einem katholischen Diözesanbischof gesehen wird. Nach der Zahl der Gemeindeglieder in der Grössenordnung von etwa 30.000 bis 50.000 würde eine österreichische Superintendenz sogar eher einem deutschen Kirchenkreis entsprechen. Danach stände ein österreichischer Superintendent auf der gleichen Ebene wie ein deutscher Superintendent, etwa in der rheinischen oder westfälischen Landeskirche. --BurghardRichter (Diskussion) 10:29, 28. Sep. 2012 (CEST)
Sorry, jetzt verstehe ich erst, was du meinst. Es ist schlicht unlogisch, dass das einem Superintendenten überordnete Leitungsamt ebenderselbe Superintendent sein soll. (Analogien zwischen dem deutschen Landeskirchensystem und der österreichischen Situation herzustellen halte ich überhaupt nur für bedingt möglich, auch Mitgliederzahlen können da imho kein Kriterium sein.) Danke für das Ansprechen auf der Diskussionsseite, ich nehme die entsprechende Passage wieder raus. --Funke (Diskussion) 11:03, 28. Sep. 2012 (CEST)
Vielen Dank, Funke! Allerdings genügt es meines Erachtens nicht, den Satz einfach zu entfernen. Denn so steht der letzte Satz des Einleitungsteils („In Österreich wird das Amt aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Grenzen des Kirchenkreises mit den Grenzen der römisch-katholischen Diözesen mit der Funktion eines Diözesanbischofs verglichen und der Superindendent im Range eines Bischofs gesehen“) ohne Beziehung da, da zuvor noch gar nicht gesagt wurde, dass es in Österreich überhaupt Superintendenten gibt. Ich habe deshalb in der Aufzählung im zweiten Absatz des Einleitungsteils noch die Evangelische Kirche A.B. in Österreich hinzugefügt. Ich denke, die Aussage „In ... der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich ... ist der Superintendent der leitende Geistliche eines Kirchenkreises, einer Superintendentur (in Österreich auch Diözese genannt) ..., also eines Zusammenschlusses mehrerer Kirchengemeinden“ ist sicher richtig.
Die Bezeichnung „Superintendenz“ scheint weniger gebräuchlich als „Superintendentur“ zu sein. Ich habe sie nur in dem oben von dir angegebenen Website der Superintendentur Niederösterreich gesehen. Dagegen ist in unserem Artikel Evangelische Kirche A.B. in Österreich nur von Superintendenturen und auch im Website der Kirche nur von Superintendenturen oder Diözesen die Rede. --BurghardRichter (Diskussion) 12:15, 28. Sep. 2012 (CEST)
Danke für die weiteren Verbesserungen! Zum Thema Superintendentur/Superintendenz: "Die Superintendentur führt die Geschäfte der Superintendenz. Sie wird vom Superintendenten oder von der Superintendentin geleitet." (aus Artikel 68 der Kirchenverfassung) So wäre es ganz korrekt - die Superintendenz ist also das Gebiet, die Superintendentur die Gebietsverwaltung. --Funke (Diskussion) 12:51, 28. Sep. 2012 (CEST)
Auch das ist vermutlich noch nicht ganz richtig formuliert. Nach Artikel 13 der Kirchenverfassung sind die Superintendenzen Körperschaften, die jeweils für ein bestimmtes Gebiet zuständig sind. Und die Superintendenturen sind die Verwaltungsbehörden der Körperschaften. Dann müssten wir also streng genommen die Wikipedia-Artikel über alle sieben evangelischen Superintendenturen in Österreich verschieben nach Superintendenzen. Denn die Gegenstände dieser Artikel sind ja die Körperschaften und nicht deren Verwaltungsdienststellen. Aber ich denke, so kleinlich müssen wir nicht sein, zumal es anscheinend im allgemeinen Sprachgebrauch hier etwas durcheinandergeht. --BurghardRichter (Diskussion) 17:44, 28. Sep. 2012 (CEST)

Mecklenburg & Pommern sind keine Landeskirchen mehr

Mecklenburg & Pommern sind keine Landeskirchen mehr Viele Grüße! (nicht signierter Beitrag von 62.91.26.166 (Diskussion) 17:03, 7. Nov. 2012)

Spezialsuperintendent

Moinmoin, da es ein nicht unerheblicher Magel des Artikels Superintendent ist, dass zwar General-, nicht aber Spezialsuperintendentenden genannt werden: worin liegt das Falsche an meiner Einfügung, außer, dass ich in der Kürze fälschlich das Herzogtum anstatt das Königreich genannt habe (da es nun mal für beides gilt, wenngleich der Beleg nur für das Kgr dienene kann)? Und ich kann die Zweifelhaftigkeit vom Kollegen Reyscher nicht erkennen, gibt es Anhaltspunkte für seine Lügenbaronität? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 23:04, 16. Jan. 2020 (CET)

Moin Gmünder, auch dir dürfte WP:BLG bekannt sein. Der Reyscher ist eine Gesetzsammlung, also keine wissenschaftliche Darstellung, auf denen doch unsere Artikel beruhen sollen. Primärquellen erfordern Interpretation, und auch wenn die manchmal toleriert werden kann, bezweifle ich in diesem Fall die Korrektheit. Erstens gab es den Begriff "Spezialsuperintendent" nicht nur in Württemberg, sondern auch in mehreren anderen Territorien, z.B. der Kurpfalz (S. 43f) und in Braunschweig-Wolfenbüttel. Und zweitens bin ich immer davon ausgegangen, dass es nicht Spezialsuperintendenten als drittes Amt neben Generalsuperintendenten und Superintendenten gab, sondern dass der Begriff Spezialsuperintendent dasselbe bezeichnete, was andernorts bloß als Superintendent bezeichnet wurde, nämlich diejenigen Superintendenten, die nicht als Generalsuperintendenten für ein übergreifendes Territorium, sondern für einen speziellen Bezirk zuständig waren. Da ich dies im Moment jedoch noch nicht mit Sicherheit verifizieren kann, schlage ich vor, eine Aussage über die Spezialsuperintendenten im Moment auszulassen, bis eine wirklich gesicherte gemacht werden kann. PS: Bist du damit einverstanden, diesen Abschnitt auf Diskussion:Superintendent zu verschieben? --Zweioeltanks (Diskussion) 08:13, 17. Jan. 2020 (CET)
PPS: Benutzer:BurghardRichter z. Kt. --Zweioeltanks (Diskussion) 08:59, 17. Jan. 2020 (CET)
Sehr gerne Verschiebung. WP:BLG ist mir sehr bekannt. Bei Reyscher bin ich tw. anderer Ansicht. Werde mich vrstl. erst die Tage damit befassen können, habe heute leider noch umfangreichere berufliche Verpflichtungen. Beste Grüße und Dank --Gmünder (Diskussion) 09:06, 17. Jan. 2020 (CET)

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Verschoben von BD:Zweioeltanks.--Zweioeltanks (Diskussion) 09:46, 17. Jan. 2020 (CET)

Die Frage der Primärquelle sehe ich im Falle eines Gesetzestextes nicht ganz so kritisch. Ein Wissenschaftler kann bei der Darstellung eines Sachverhalts ungenau sein oder sich irren; was aber in einem Gesetz steht, ist gültiges Gesetz. Interpretationsbedürftig können auch Sekundärquellen sein.
Mein Hauptkritikpunkt an Gmünders Einfügung vom 15. Januar („Im Herzogtum Württemberg gab es früher […]“) war die unklare Zeitangabe „früher“. Das wüsste man gerne etwas genauer. Als Quelle hatte er eine Sammlung der württembergischen Gesetze von 1835 angegeben. Solche Gesetzessammlungen enthalten typischerweise nur solche Gesetze, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft waren. Also ist damit zunächst nur belegt, dass es im Jahr 1835 in Württemberg Spezialsuperintendenten gab. Das passt aber nicht zu der Angabe „im Herzogtum Württemberg“. Denn ein Herzogtum war Württemberg nur bis 1802 oder 1803; ab 1803 war es Kurfürstentum und ab 1806 Königreich. Es ergaben sich also auch Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Einfügung, was mich dazu veranlasste, nicht nur den darin enthaltenen Grammatikfehler zu berichtigen, sondern sie insgesamt zu entfernen. Mit Gmünders Wiedereinfügung unter Weglassung des Wortes Herzogtum und des Zeitadverbs früher war der ursprüngliche Mangel der Zeitangabe nicht behoben und der Zweifel an der Richtigkeit nicht ausgeräumt. --BurghardRichter (Diskussion) 17:38, 17. Jan. 2020 (CET)
Erstmal Sorry. Man sollte nicht in Eile solche Einfügungen machen und nich in Eile an Diskussionen teilnehmen - das führt zu Tipp- und inhaltlichen Fehlern. Ich muss mal die Tage recherchieren: Jedenfalls gab es Super-, Spezialsuper- und Generalsuperintendenten parallel und es muss eine Abstufung zwischen ihnen gegeben haben. Ob die Spezialsuperintendeten verschiedener Gebietsherrschaften die gleiche Funktion erfüllten, oder ob sich das Amt von Gebietsherrschaft zu Gebietsherrschaft unterscheid gilt es noch zu klären. Mit besten Grüßen --Gmünder (Diskussion) 12:06, 18. Jan. 2020 (CET)
Gewiss gab es Super-, Spezialsuper- und Generalsuperintendenten zur gleichen Zeit. Die Frage ist, ob es im selben Territorium zur selben Zeit Superintendenten und Spezialsuperintendenten gab. Das möchte ich bezweifeln. Schau doch mal hier unter dem Stichwort "Superintenden" - dann wirst du feststellen, dass es sowohl in Württemberg als auch in Baden und der Kurpfalz unter den Generalsuperintendenten/Generalsuperintendenzen immer nur Spezialsuperintendenten/Spezialsuperintendenzen gab, keine Superintendenten/Superintendenzen (bis im 19. Jh. die Spezialsuperintendenzen in Dekanate umgewandelt wurden). Was steht denn an der zitierten Stelle bei Reyscher? --Zweioeltanks (Diskussion) 07:46, 20. Jan. 2020 (CET)
Habe eben eine Fernleihe ausgelöst für Zwischen Ekklesiologie und Administration: Modelle territorialer Kirchenleitung und Religionsverwaltung im Jahrhundert der europäischen Reformationen. Melde mich, sobald ich es in den Händen halte. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 12:14, 20. Jan. 2020 (CET)
Gut, ich bin gespannt. Meine Auffassung, dass es zumindest in Württemberg nur Spezialsuperintendenten unter den Generalsuperintendenten gab, wird übrigens auch bestätigt bei Wolf-Dieter Hauschild: Zur Geschichte des ephoralen Amtes im deutschen Luthertum vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. In: Volker Weymann, Udo Hahn (Hrsg.): Die Superintendentur ist anders. Strukturwandel und Profil des ephoralen Amtes. Lutherisches Kirchenamt Hannover, 2. Auflage 2006, S. 24 (hier komplett downzuloaden).
Übrigens habe ich jetzt auch den Reyscher bei Google Books gefunden. Die angegebene Stelle ist zwar, anders als ich vermutete, keine Primärquelle, weil es sich nicht um ein Gesetz, sondern um die Einleitung des Herausgebers handelt. Aber ich verstehe nicht, wie sie das von dir Behauptete belegen soll. Da ist an keiner einzigen Stelle von Superintendenten als dritter Gruppe neben Spezialsuperintendenten und Generalsuperintendenten die Rede, sondern es ist ganz klar, dass unter den Generalsuperintendenten die Spezialsuperintendenten standen (die inzwischen, also im 19. Jahrhundert aber als Dekane bezeichnet werden). MMn könnte schon jetzt ein korrekter Absatz auf der Grundlage der vorhandenen Literatur formuliert werden; der von dir war jedenfalls nicht korrekt.--Zweioeltanks (Diskussion) 08:56, 21. Jan. 2020 (CET)
Ich muss zugeben, dass ich wohl einem Fehler aus Eile und Unkonzentriertheit unterlegen bin, wenngleich die Begrifflichkeit Spezialsuperintendent im Artikel fehlt, weshalb ich erst aktiv geworden bin, dann aber in diesem Fall unsauber gearbeitet habe. Tatsächlich werden aber z.B. alle drei Begriff bei in Geographie und Statistik Wirtembergs, 1787, S. 114 ff. parallel verwendet. Hätte ich es wirklich aufmerksam gelesen, so stellt sich Superintedent und Spezialsuperintendent hier als synonym verwendet heraus. Diese Begriffsverwendung sollte jedoch im Artikel jedenfalls abgebildet werden. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:52, 21. Jan. 2020 (CET)
Danke für deine Einsicht :-) Natürlich sollten ein, zwei Sätze zum Begriff des Spezialsuperintendenten noch eingebaut werden. Willst du das erledigen? --Zweioeltanks (Diskussion) 14:02, 21. Jan. 2020 (CET)
Ich würde für meinen Teil trotzdem ertsmal abwarten, bis meine Fernleihe da ist. Sollte bisdahin schon jemand Einfügungen gemacht haben, dann ergänze ich, sonst würde ich einen erneuten und dann fundierteren Versuch unternehmen, eine Einfügung zu schreiben. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 14:19, 21. Jan. 2020 (CET)
Das klingt vernünftig, danke. Ich warte erstmal ab, setze bloß den Sammelband von 2010 schon mal in die Literatur.--Zweioeltanks (Diskussion) 14:36, 21. Jan. 2020 (CET)