Diskussion:Rowdy
Rowdy im bundesdeutschen Recht
Im Artikel steht der Satz
Auch im bundesdeutschen Recht findet der Begriff des Rowdytums in Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten gelegentliche Verwendung.
Ist "Rowdy" oder "Rowdytum" in der BRD wirklich ein juristischer Begriff? Oder wird er von Juristen nur als umgangssprachlicher Sammelbegriff für Raser, Drängler usw. benutzt? --Knollebuur (Diskussion) 22:18, 12. Aug. 2012 (CEST)
Nach meinem Kenntnisstand ist das kein strafrechtlich definierter Begriff. Den entsprechenden Tatbestand erfasst man heute in Deutschland bzw. in der früheren "BRD" mit dem Begriff "Landfriedensbruch". Da war die DDR mit ihrem "Rowdytum"-Anglizismus richtig modern!--Zibaldone (Diskussion) 22:10, 8. Feb. 2015 (CET)
"wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft"
"wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft" - kann jemand in diesem Zusammenhang den Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Haftstrafe erläutern? Heute wird ja beides synonym verwandt. --195.140.123.167 15:10, 6. Feb. 2020 (CET)