Diskussion:Horst Fischer (Mediziner)

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Formulierungen Abschnitt zum Prozessverlauf

1.) "So war der Prozessverlauf durch besondere Direktiven des MfS vorgegeben,..."

Gibt es dafür Belege nach WP-Grundsätzen? WP:Q#Was sind zuverlässsige Informationsquellen?

2.) "... wahrscheinlich standen Schuldspruch und Todesurteil vor Verfahrenseröffnung fest."

Eine reine Mutmaßung oder belegbar nach WP-Grundsätzen?

3.) "Trotzdem stand nicht Fischers individuelle Verurteilung im Vordergrund, sondern die DDR-Justiz erhoffte sich, durch die Aufdeckung von Fischers Tätigkeit im Arbeitslager Monowitz eine Belastung der deutschen Industrie im Allgemeinen und des ehemaligen I.G.-Farben-Konzerns im Besonderen aufzeigen zu können, da dieser nach seiner Auflösung durch die Alliierten in Form verschiedener Nachfolgeunternehmen in Westdeutschland fortbestand."

Gibt es dafür Belege nach WP-Grundsätzen? Kann "die DDR-Justiz" genauer abgegrenzt werden? Wer hoffte da?

Bitte nicht falsch verstehen. Auch ich halte, gerade im Zeiten des Kalten Krieges, Einflußnahme von Politik und Geheimdiensten bei einem solchen Prozess für möglich bis wahrscheinlich. Nur ist es bis zum erwiesen, dass es in eine Enzyklopädie gehört, dann doch noch ein Schritt, der mir hier nicht ausreichend belegt erscheint.

--Akalipsia (Diskussion) 01:42, 26. Mär. 2017 (CET)

Ja, ist alles im Wesentlichen belegt durch Henry Leide: Auschwitz und Staatssicherheit – Strafverfolgung, Propaganda und Geheimhaltung in der DDR. Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin 2019. ISBN 978-3-946572-22-0, S. 167–177. Allerdings könnte noch präzisiert werden. --Schreiben Seltsam? 15:21, 25. Apr. 2020 (CEST)