Reichskommissariat
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Reichskommissariat bezeichnet allgemein das von einem Reichskommissar in der Zeit des Nationalsozialismus verantwortete Amt bzw. Verwaltungsorgan und -gebiet; konkret war dies:
- eine von der Reichsregierung eingesetzte Staatsregierung in einem Land des Deutschen Reiches; im Einzelnen:
- Reichskommissariat Papen I (20. Juli 1932 bis 29. Oktober 1932)
- Reichskommissariat Papen II (Oktober bis Dezember 1932)
- Reichskommissariat Schleicher (3. Dezember 1932 bis 28. Januar 1933)
- Reichskommissariat Wagner (10. März bis 8. Mai 1933)
- Reichskommissariat für die Rückgliederung des Saarlandes (ab 1935)
- der Amtsbereich eines Reichskommissars als zivile Besatzungsbehörde in Gebieten, die zuvor einer Militärverwaltung der Wehrmacht unterstanden hatten (und nicht Teil des „Großdeutschen Reiches“ waren); im Einzelnen: