Diskussion:Pflegekammer Niedersachsen

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Wahlbeteiligung bei der ersten Wahl

Die angegebene Wahlbeteiligung von 30,3 vH ist zweifelhaft: Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand waren nur Pflegekräfte wahlberechtigt, die bis März 2018 als Kammermitglieder registriert worden sind; dabei soll es sich um rund die Hälfte der Mitglieder gehandelt haben (45.000 von rund 90.000). Die tatsächliche Wahlbeteiligung läge daher bei rund 15 vH.--Rechtswirksamer (Diskussion) 10:14, 22. Dez. 2018 (CET)

Identität der Petenten

Es ist wichtig, dass nicht die folgende „Milchmädchenrechnung“ aufkommt: „40.000 Unterzeichnungen unter die Petition gegen die Pflegekammer Niedersachsen = Über 40 Prozent der Pflegefachkräfte in Niedersachsen haben sich aktiv gegen die Pflegekammer ausgesprochen.“
Tatsächlich ist es wahrscheinlich, dass sich unter den Petenten viele Sympathisanten der Pflegefachkräfte befinden, die sich durch ihre Unterschrift mit diesen solidarisieren wollten, was ein absolut ehrenwertes Motiv ist.
Dem Aufkommen der o.g. „Milchmädchenrechnung“ sollte in diesem Artikel durch einen kurzen Hinweis vorgebeugt werden. --CorradoX (Diskussion) 17:39, 18. Jan. 2019 (CET)

Vorbild?

Gab es in der deutschen Nachkriegsgeschichte schon einmal eine solche Selbstauflösung einer berufsständischen Körperschaft? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 22:49, 7. Sep. 2020 (CEST)

Die Pflegekammer wird sich nicht selbst auflösen! Aufgrund des Ergebnisses der Befragung der Pflegekräfte, nämlich die über 70%, die sich für die Abschaffung der Pflegekammer ausgesprochen haben, ist es die Politik, die den Abwicklungsprozess einleiten wird. Aber der ganze Prozess von der Gründung dieser Kammer und der darauffolgende, immense Protest ihrer "Mitglieder", ist wohl in der deutschen Nachkriegsgeschichte einmalig. --Werdersen (Diskussion) 23:24, 7. Sep. 2020 (CEST)

Versorgungswerk

Jede berufsständische Kammer hat in der Regel auch ein eigenes Versorgungswerk für ihre Zwangsmitglieder mit Zwangsmitgliedschaft. Gab es in Hannover ähnliche Bestrebungen? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 22:51, 7. Sep. 2020 (CEST)

Nein, die Pflegekammer Niedersachsen war stets mit der Aufgabenbewältigung ihres Arbeitsfeldes überfordert! Sie hat es ja nicht einmal geschafft, alle ihre Mitglieder zu registrieren. Daher wird die Pflegekammer Niedersachsen auch nicht dazu gekommen sein, sich annähernd mit dieser Thematik zu beschäftigen.--Werdersen (Diskussion) 23:15, 7. Sep. 2020 (CEST)
Das wäre aber ein Verstoß gegen § 12 des niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG), welcher ausdrücklich die Einrichtung von Versorgungseinrichtungen zwingend fordert. Es muss doch diesbezügliche Bestrebungen gegeben haben? Oder gibt es diesbezügliche Pflichtverletzungen des Vorstands? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:44, 8. Sep. 2020 (CEST)
Sie dürfen die Institution Pflegekammer Niedersachsen nicht überschätzen! Sie müssen berücksichtigen, dass sie in ihrem Bestehen noch eine sehr junge Kammer ist. In dieser Zeit hat sie ganz viele Aufgaben nicht bewältigt. Das war ja mit ein Kritikpunkt, der die Proteste weiter angetrieben hat. Die Mitglieder fühlten sich von dieser "Interessenvertretung" nie ernst genommen. Ganz selbstverständliche Dinge, wie beispielsweise die telefonische Erreichbarkeit oder das Recht der Mitglieder auf Teilnahme an den Kammerversammlungen hat die Pflegekammer nicht umsetzen können. In der Anfangszeit der Corona-Krise, wo die Pflegekräfte dringend Unterstützung benötigt hätten, blieb die Pflegekammer stumm. Bei der Befragung der Pflegekräfte zum Fortbestand der Pflegekammer mussten vollregistrierte Mitglieder ihr Recht auf Teilnahme vor Gericht erstreiten! Ja, das sind alles Verstöße. Doof nur, wenn dies die Pflegekammer nicht interessiert! Die möglichen "Pflichtverletzungen" des Vorstands wurden auch thematisiert, die ja letztlich zum Rücktritt der Präsidentin und einiger Kammervorstände führten.--Werdersen (Diskussion) 09:22, 8. Sep. 2020 (CEST)