Fluchtvereitelung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. September 2020 um 07:26 Uhr durch imported>Dr Lol(601753).
Der Begriff Fluchtvereitelung fasst alle Maßnahmen zur Verhinderung von Flucht zusammen. Man kann dabei danach unterscheiden, wer die Flucht zu verhindern sucht.
Versucht ein Staat, seine Untertanen an der Flucht zu hindern, so geschieht das durch ein entsprechend ausgebautes Grenzregime wie etwa Sperrzonen, Grenzkontrollen, Grenzschutzanlagen und durch Schießbefehl wie zum Beispiel von Seiten der DDR. An die Stelle eines Schießbefehls können allerdings auch Abschussprämien[1] für die Tötung von Flüchtlingen treten.
Versucht ein Staat, illegale Einreise von Flüchtlingen zu verhindern, so spricht man von Fluchtabwehr. Diese geschieht ebenfalls durch Grenzkontrollen und Grenzschutzanlagen.
Siehe auch
Fußnoten
- ↑ So wurden nach Stefan Appelius von der DDR-Regierung an jeden bulgarischen Grenzbeamten 2000 Lewa (entspricht etwa 500 Euro) für jeden an der bulgarischen Grenze getöteten DDR-Flüchtling gezahlt. (Ein Tausender pro Todesschuss, Spiegel-online 7. November 2007)