Heinrich von Guntersberg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. November 2020 um 16:36 Uhr durch imported>Jesi(429746) (→‎Leben: BKL-Link).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Heinrich von Guntersberg (* im 15. Jahrhundert; † nach 1538) war Domherr in Münster.

Leben

Heinrich von Guntersberg entstammte dem neumärkischen und pommerschen Adelsgeschlecht Güntersberg. Seine genealogische Herkunft ist nicht belegt. Am 29. März 1512 erhielt er von Papst Leo X. die Zusage auf die Dompräbende des Ludger von Düngelen. Kurze Zeit später verzichtete er und erhielt vom Papst eine erneute Zusage auf die Präbende des Johann von Aschebrock, falls dieser stürbe oder verzichtete. Am 19. März 1513 erneuerte der Papst seine Zusicherung. Seine Präbende übertrug Heinrich mit päpstlicher Genehmigung an Arnd von Raesfeld und erhielt dafür als Gegenleistung eine Jahresrente von 36 rheinischen Goldgulden. Neun Jahre später gab er die Pfründe an Arnds Bruder Heinrich von Raesfeld. 1538 wird Heinrich noch als Domherr zu Cammin und Domküster zu Stettin genannt.

Quellen

  • Das Bistum Münster 4,2. (Germania Sacra NF 17.2) Das Domstift St. Paulus zu Münster, bearbeitet von Wilhelm Kohl, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen, Verlag: Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York, ISBN 978-3-11-008508-2, Germania Sacra NF 17,2 Biografien der Domherren Seite 19ff. Digitalisat

Weblinks