Bezirksgericht Weiden i.d. Oberpfalz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. November 2020 um 22:19 Uhr durch imported>Århus(594711) (HC: Ergänze Kategorie:Organisation (Weiden in der Oberpfalz)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Bezirksgericht Weiden i.d. Oberpfalz war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern, das von 1857 bis 1879 existierte. Es hatte seinen Sitz in Weiden in der Oberpfalz.

Geschichte

Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[2] wurde 1879 das Bezirksgericht Weiden i.d. Oberpfalz wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst.

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise

  1. RBl. 901
  2. GVBl. 355