Bezirksgericht (Bayern)
Bezirksgerichte waren im Königreich Bayern von 1857 bis 1879 die Gerichte zweiter Instanz. In der bayerischen Pfalz bestanden sie bereits seit 1817.
Geschichte
Als Ergebnis des Wiener Kongresses war die Pfalz 1816 zu Bayern gekommen. Das Königreich Bayern übernahm die bisherige französische Gerichtsorganisation in ihren Grundzügen. Die dortigen bisherigen Bezirks- oder Arrondissementsgerichte bestanden somit fort, ab 1817 als Gerichte zweiter Instanz unter dem Namen „Bezirksgerichte“. Im Hauptteil Bayerns hingegen blieb die Vielzahl der bisherigen Stadt-, Land-, Herrschafts- und Patrimonialgerichte weiterhin bestehen.
Im Rahmen der Märzrevolution wurde auch die Forderung nach einer Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit, der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung und einer einheitlichen Gerichtsorganisation laut. Die Umsetzung verzögerte sich jedoch um einige Jahre. Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte, nach dem Vorbild der Pfalz, traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen.
In den Bezirksgerichten entschieden Einzelrichter. Da die Bezirksgerichte in den städtischen und standesrechtlichen Angelegenheiten sowohl erste als auch zweite Instanz waren, wurde bei Berufungsangelegenheiten in diesen Fällen ein anderer Einzelrichter des gleichen Gerichtes als der erstinstanzlich Entscheidende mit der Entscheidung über die Revision beauftragt. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 10. November 1861 entfiel die erstinstanzliche Zuständigkeit.
Den Bezirksgerichten waren Land- und Stadtgerichte untergeordnet. Übergeordnete Gerichte waren die Appellationsgerichte.
Mit dem Inkrafttreten des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[2] wurden 1879 elf Bezirksgerichte aufgelöst und die verbliebenen in Landgerichte umgewandelt.
Liste der Bezirksgerichte
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.