Diskussion:Voto de Santiago

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Dieser Satz kommt mir nicht ganz richtig vor:

Diese Urkunde wurde um die Mitte des 12. Jahrhunderts von dem Geistlichen Pedro Marcio – Kardinal der zu begünstigenden Kirche – in Santiago de Compostela gefälscht und ist als Quelle für das 9. Jahrhundert ohne Wert.

Ist jemand „Kardinal einer Kirche“? Wenn ein Kardinal als Kardinal einer Kirche zugeordnet werden kann, dann seiner Titularkirche in Rom.

Vielleicht kann ja mal ein Spezialist für Kirchenrecht diesen Satz überprüfen und gegebenenfalls richtig stellen.

Außerdem schickt der Link zu Cortes von Cádiz und das Marxzitat den Leser auch etwas in den Wald!--Christian Köppchen 16:35, 11. Sep. 2008 (CEST)

hallo köppchen,
danke für den hinweis! ich denke „an der kirche“ ist wohl die richtige formulierung. bei dem beleg für die entscheidung der cortes war kein direkter link möglich, deshalb die angabe der seitenzahl. grüßle, Vicky petereit 19:47, 11. Sep. 2008 (CEST)
Nein, es geht nicht um die "Begünstigung" sondern um das "an"! Ein Kardinal ist nicht "an" einer Kirche Kardinal. Formal ist ein Kardinal Pfarrer "an" einer Kirche in Rom. Das ist die Titularkirche. Er ist meist auch Bischof einer Diözese z.B. in Spanien. In dieser Diözese liegt dann seine Bischofskirche (Dom, Kathedrale). Also vielleicht: …von dem Kardinal Pedro Marcio, - Geistlicher an der zu begünstigenden Kirche - in Santiago …
was die Cortes von Cádiz betrifft, die sind in der Mache. --Christian Köppchen 20:58, 11. Sep. 2008 (CEST)
zweiter versuch. ich ändere es entsprechend und gelobe künftig korrekten umgang mit sprache und inhalt zu üben. besten dank nochmals. und die cortes gegenzulesen, stehe ich wie erwähnt bereit. beste grüße, Vicky petereit 21:43, 11. Sep. 2008 (CEST)

Höhe der Zahlung heute

Wie hoch sind diese Zahlungen an das Jakobuskapitel heute? Nur damit klar ist, um welche Summe es da geht? LG --Enyavar (Diskussion) 06:06, 29. Nov. 2020 (CET)