Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Berlin)

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Basisdaten
Titel: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
Abkürzung: PschKG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 8. März 1985 (GVBl. S. 586)
Inkrafttreten am:
Letzte Neufassung vom: 17. Juni 2016
Inkrafttreten der
Neufassung am:
29. Juni 2016
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ist ein Landesgesetz in Berlin. Es regelt die Unterbringung, soweit sie nicht nach BGB oder StGB erfolgt.

Es löste das Gesetz für psychisch Kranke vom 8. März 1985 ab.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. Vorlage - zur Beschlussfassung - Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) Der Senat von Berlin, GesSoz I B 1/I B 13/I B 2 (928) 2670/2890/1861