Landesgesetz für psychisch kranke Personen

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Basisdaten
Titel: Landesgesetz für psychisch kranke Personen
Abkürzung: PsychKG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Rheinland-Pfalz
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Erlassen am: 15. Oktober 2020
Inkrafttreten am: 1. Januar 2021
Letzte Änderung durch: 15. Oktober 2020
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen vom 15. Oktober 2020, kurz PsychKHG, ist ein Landesgesetz in Rheinland-Pfalz.

Es regelt die Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Personen einschließlich der freiheitsentziehende Unterbringung. Psychisch krank im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die an einer Psychose, an einer psychischen Störung, die in ihrer Auswirkung einer Psychose gleichkommt, oder an einer mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehenden Abhängigkeit von Suchtstoffen leiden.

Die Neufassung von 1995 wurde als wichtige Änderung für die Psychiatrie im Land angesehen.[1]

Am 23. März 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines 59-Jährigen, der im Rahmen des Maßregelvollzugs in Rheinland-Pfalz in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Pfalzklinikums Klingenmünster einsaß, und sich gegen eine Zwangsbehandlung wehrte (Az. 2 BvR 882/09). Aufgrund einer paranoiden Psychose hatte er versucht, seine Frau und seine Tochter zu töten. Er lehnte eine Behandlung mit Psychopharmaka wegen der Nebenwirkungen ab. Die Ärzte der Klinik wollte ihm das Medikament notfalls zwangsweise spritzen. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Kläger recht. Das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz kündigte daraufhin eine Überarbeitung des Gesetzes an.[2][3]

Das PsychKG wurde am 1. Januar 2021 durch das neue Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) ersetzt. Es wurde am 7. Oktober 2020 verabschiedet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Franz-Josef Wagner: Was hat die Enquete Rheinland-Pfalz gebracht? (Memento des Originals vom 10. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bpe-online.de In: Psychiatrische Pflege heute, 10. Jahrgang, 2004, Nr. 4
  2. N.N.: Mehr Rechte für psychisch kranke Straftäter. In: Handelsblatt, 15. April 2011
  3. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. März 2011, Az. 2 BvR 882/09