Diskussion:Ulli Blobel
Namentliche Berichterstattung
Ich hab einige Bedenken bei der Berichterstattung über die Gerichtsurteile, vgl. Benutzer:Gnom/Resozialisierung. Zunächst mal sind die Quellen nicht berauschend. Das "Jurabilis Archiv" nennt den Namen, die Verurteilung und Berichterstattung ist aber volle 16 Jahre her. Hier handelt es sich obendrein offenbar nicht, wie behauptet, um ein "rechtskräftiges Urteil". Die Westdeutsche Zeitung nennt den Namen nicht (!) und das Urteil ist neun Jahre alt.
Namentlich identifizierende Darstellung war sicher zur Zeit des Prozesses bzw. zur Zeit der Prozesse im Rahmen der aktuellen Berichterstattung zulässig (interessanterweise hat die Westdeutsche Zeitung den Namen schon damals nicht genannt!). Der Wikipedia-Artikel erfüllt aber nicht das Kriterium der aktuellen Berichterstattung. Mir ist nicht klar, wo das öffentliche Interesse liegen soll, das die zeitüberdauernde Auflistung dieser Verurteilungen begründen könnte. Sollte es gegeben sein, müsste es zudem gegen den Resozialisierungsanspruch abgewogen werden.
Ich würde vorerst die Herausnahme des Absatzes vorschlagen, bis das geklärt ist.--Mautpreller (Diskussion) 17:03, 26. Dez. 2020 (CET)
- +1. Danke, das sehe ich ähnlich. LG, --NiTen (Discworld) 20:28, 26. Dez. 2020 (CET)
- Ich sehe das ganz anders und bin etwas erstaunt über das rasche Vorgehen (gerade weil es vorher einen WP:Edit War gegeben hat, der auf der einen Seite durch einen unreflektierten Interessenkonflikt geprägt ist. Der Edit War wurde nicht über diese Diskussionsseite ausgetragen, sondern auf Benutzer Diskussion:Jazzwerkstatt.eu. Dort haben mehrere Benutzer die Kürzung als Vandalismus empfunden. Die andere Seite hat dort nicht mit Argumenten reagiert. Durch die derzeitige Artikelform geschieht faktisch ein Whitewashing der porträtierten Person; in dieser Gradlinigkeit entspricht die Darstellung so keinesfalls mehr dem Interesse, das ich als Erstautor an der Erstellung des Artikels hatte. Ich finde, dass in einer Enzyklopädie auch die Widersprüche, die das Handeln von Persönlichkeiten prägen, zum Ausdruck kommen können, wenn das nach Quellenlage möglich ist. Wenigstens das Urteil von 2011, das Blobels Handeln als Musikverleger betrifft, ist schon von öffentlichem Interesse (wie übrigens auch der aktuelle Konflikt darum zeigt). Man kann natürlich auch indirekt anzeigen. So habe ich unter Hinweis auf die NMZ auf das „Organisations- und Finanzierungsgeschick“ des Porträtierten verwiesen (das haben andere Autoren aber nicht verstanden; mittlerweile ist auch dieses Zitat nicht mehr zu finden; Honi soit qui mal y pense) und darauf, dass es zu einem Urheberrechtsprozess mit Cesária Évora gekommen ist.
- Auf die Unregelmäßigkeiten, die die Label Westwind und ITM begleitete, wird nun keinerlei Hinweis mehr gegeben. Als Leser möchte man aber eigentlich doch immer einen vernünftigen Grund erfahren, wieso ein kommerziell sehr erfolgreiches Label zum Erliegen gekommen ist.
- Früher gab es im Artikel z.T. bessere Quellen (z.B. in der internationalen Musikpresse); wir können gerne schauen, ob die über einen Archivlink nicht doch zugänglich sind. Allerdings war die Berichterstattung in der bis gestern vorliegenden Form durch ein Rechtsanwaltsbüro, das die Interessen des Porträtierten vertrat, gedeckt. Also auch die Zuordnung des WAZ-Artikels zu unserem Artikel!
- Ich schlage vor, dass wieder in der dezenten Form auf die Widersprüchlichkeiten hingewiesen wird, die ich als Erstautor gewählt hatte (auch wenn ich nun nicht mehr Billboard zitieren kann, sondern auf andere Quellen, z.B. Jurabilis Archiv angewiesen bin.--Engelbaet (Diskussion) 11:34, 27. Dez. 2020 (CET)
- Ich finde die "Urfassung" völlig in Ordnung, auch gegen einen Verweis auf Urheberrechtsprozesse, wie er dort erfolgte, habe ich nichts. Was ich bloß für problematisch halte, ist die dauerhafte Aufführung eines detaillierten Strafregisters, wie sie in diesem Edit durch einen Einzweckaccount ins Spiel kam. Hier habe ich den Eindruck, dass dies nicht nur juristisch, sondern auch moralisch bedenklich ist. Der Artikel sollte durchaus ein Bild einer zwiespältigen öffentlichen Person bieten, nicht aber der Anprangerung dienen.--Mautpreller (Diskussion) 11:47, 27. Dez. 2020 (CET)
- Gegen die Urfassung ist meiner Meinung nach nichts einzuwenden. Das kann gern wieder hergestellt werden. Es soll kein Whitewashing erfolgen. Aber der Umfang der Darstellung des Einzweck-Accounts sprengte das vernünftige Maß definitiv. Man kann gern über die Details der Darstellung sprechen, aber fast 25% des Artikels dafür zu nutzen, ist definitiv übertrieben und das widerspricht auch klar dem Resozialisierungs-Grundsatz. Auch wenn es seitens der Tochter hier einen IK gibt, in der Sache hat sie Recht. --NiTen (Discworld) 12:02, 27. Dez. 2020 (CET)
Zum Beispiel, falls halbwegs belegbar: Blobel und seine Labels Westwind und ITM waren mehrmals Gegenstand von Urheberrechtsprozessen. Evtl. auch: die zum Teil in Verurteilungen endeten. Falls das halbwegs belegbar ist, auch wenn das nur mit gedruckten Quellen gehen sollte. Das fände ich völlig angemessen.--Mautpreller (Diskussion) 12:26, 27. Dez. 2020 (CET)
- Ja, eine derartige Formulierung wäre sinnvoller. Offenbar störte nämlich an meiner Erstversion, dass sie so sanft daher kommt (daher wurde sie dann auch so sehr ergänzt). Wenn jemand bei der Tätigkeit in seinem Hauptberuf gesetzeswidrig vorgegangen ist (z.B. Urheberrechtsverletzungen und Dokumentenfälschungen als Musikverleger begangen hat), ist das ja was anderes, als wenn er als Privatperson aus zivilrechtlichen Gründen rechtskräftig verurteilt worden ist (in letzterem Punkt würde ich auch sagen, Schwamm drüber und enzyklopädisch nicht darstellen).
- Nach dem (nun wiedergefundenen) Bericht im Billboard musste Blobel (hier für eine Vertriebsfirme Ricord) übrigens seine Gefängnisstrafe antreten, da er zuvor bereits einschlägig in Frankreich verurteilt wurde. Billboard ist im Original ja eine gedruckte Quelle. (Wenn man in der folgenden Diskographie Blobels Name sucht, wird leider bei der Produktion If My Memory Serves Me Right ein Bootleg durch Blobel beklagt. Das würde ich aber nicht erwähnen wollen.)
- Erwähnen im Einzelbelegapparat könnte man auch die Glosse Der Motor des Jazz in Berlin aus der Jazzzeitung? Dort wird als weiteres Label noch die Hamburger Firma Repertoire Records genannt (die meines Wissen Blobel nicht gehörte, aber tatsächlich illegale Bootlegs aus Ostberlin z.B. von Ornette Coleman im Vertrieb hatte; Coleman beklagte sich, klagte aber meines Wissens nicht und auf dem Album gibt es auch keinen Hinweis auf Blobel). Sollte man also keinesfalls ausführen, dagegen spricht auch die gewählte literarische Form.--Engelbaet (Diskussion) 13:17, 27. Dez. 2020 (CET)
- Du kannst das glaube ich am besten beurteilen, ich hab da nicht so den Überblick und stattdessen volles Vertrauen in Dich. Mir war nur daran gelegen, den Anprangerungsstil zu problematisieren, den ja nicht Du reingebracht hast. Die Glosse ist übrigens nett, aber leider eher was für Insider.--Mautpreller (Diskussion) 13:25, 27. Dez. 2020 (CET)
- Mal gespannt, ob hier noch was kommt. Ich werde das sonst morgen umsetzen und bedanke mich für die guten Vorschläge.--Engelbaet (Diskussion) 14:28, 27. Dez. 2020 (CET)
- Ich finde das so gut. Bin aber kein Jurist. Offenbar war das ein verdienstvoller Organisator, aber halt mit einer Neigung, die Musikerrechte zu ignorieren. Ich finde, beides sollte man dem Artikel durchaus anmerken.--Mautpreller (Diskussion) 14:21, 28. Dez. 2020 (CET)
- Danke für den Zuspruch; entsprechend genau dieser Maxime hatte ich den Artikel heute verklart und hoffe, dass die Perspektive für alle Seiten so deutlich ist, dass sie nun damit leben können. Aus dem Artikel sollte nun auch ausreichend herauskommen, dass wir das neue Tonträgerunternehmen, dass dank Blobels Unterstützung aufgebaut werden konnte, keineswegs unter einen Generalverdacht stellen, sondern davon ausgehen, dass dies nun so agiert, wie wir uns das wünschen. --Engelbaet (Diskussion) 16:11, 28. Dez. 2020 (CET)
- Ich finde das so gut. Bin aber kein Jurist. Offenbar war das ein verdienstvoller Organisator, aber halt mit einer Neigung, die Musikerrechte zu ignorieren. Ich finde, beides sollte man dem Artikel durchaus anmerken.--Mautpreller (Diskussion) 14:21, 28. Dez. 2020 (CET)
- Mal gespannt, ob hier noch was kommt. Ich werde das sonst morgen umsetzen und bedanke mich für die guten Vorschläge.--Engelbaet (Diskussion) 14:28, 27. Dez. 2020 (CET)
- Du kannst das glaube ich am besten beurteilen, ich hab da nicht so den Überblick und stattdessen volles Vertrauen in Dich. Mir war nur daran gelegen, den Anprangerungsstil zu problematisieren, den ja nicht Du reingebracht hast. Die Glosse ist übrigens nett, aber leider eher was für Insider.--Mautpreller (Diskussion) 13:25, 27. Dez. 2020 (CET)